Endet Ihre befristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und hat sich Ihr Gesundheitszustand nicht gebessert, sollten Sie rechtzeitig (ca. 6 Monate vor Ablauf der Befristung) einen Weiterzahlungsantrag stellen.
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, kann ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bestehen. Laut Ihren Angaben haben Sie ja bereits einen entsprechenden Antrag gestellt. Ihr Rentenversicherungsträger wird daher Ihre Anspruchsberechtigung prüfen und einen entsprechenden Bescheid erteilen.
Wenn weitere Unklarheiten bestehen, empfehlen wir Ihnen die direkte Kontaktaufnahme mit Ihrem Rentenversicherungsträger.