Hallo CSD,
die Rentenantragstellung allein hat noch keine Auswirkung auf ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis. Der Umstand, dass eine Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird, kann aber ggf. bei der Prüfung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, eine Rolle spielen.
Nach Rentengewährung kommt es auf die Rentenart an, welche Beschäftigung noch ausgeübt bzw. wieviel hinzuverdient werden kann.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei einer Auskunfts-und Beratungsstelle umfassend zum Thema Rentenantrag beraten zu lassen.