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Experten-Antwort

evtl. bald EU-Rente, meine Idee bzgl. Arbeiten

von Pippilotta11.06.2015 | 16:23
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle, ich bin 28 Jahre, sehr krank akut seit ich 13 bin und sollte nun einen Antrag auf EU-Rente stellen. Das tat ich im Januar. Habe es bisher nicht geschafft zu arbeiten, was mich sehr belastet. ich arbeite aber an mir, sehr hart und kann mich nicht aufgeben, daher habe ich den Wunsch mich als Beutreuungskraft ausbilden zu lassen. Das dauert je nachdem wo 1-4 Monate. Es würde hart werden, aber ich hätte einen Abschluss. Mein Studium an einer Fernuni dauert noch zu lang. ich kann nie garantieren, wie lang ich es schaff aber die Ausbildung hätte ich gern. Ist es möglich eine solche (Betreuungskraft/Alltagsbegleiter nach § 87b Abs. 3 SGB XI) trotz EU-Rente zu absolvieren? Mir geht es hauptsächlich um Sinn und wenigsten ein wenig Wert und um eine Möglichkeit falls ich mal ab und an arbeiten kann, worum ich kämpfe. Ich freue mich über Antworten LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die entscheidende Frage ist, ob Sie bei Vorliegen von Erwerbsminderung gesundheitlich in der Lage sind, die Ausbildung zu absolvieren und anschließend als Betreuungskraft tätig zu sein.

Bei Vorliegen von voller Erwerbsminderung sind Sie nicht mehr in der Lage, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten, bei teilweiser Erwerbsminderung liegt Ihr Leistungsvermögen unter 6 Stunden täglich.

Wenn der zeitliche Aufwand während der Ausbildung oder der späteren Tätigkeit über diesen Belastungsgrenzen liegt, dürften Sie die Ausbildung / Tätigkeit nicht schaffen können, ohne dass sie zu Lasten Ihrer Gesundheit geht. Schaffen Sie die Belastung doch, sind Sie wohl nicht (mehr) erwerbsgemindert ...

Eine Ausbildung / Tätigkeit, die Sie weniger als 3 Stunden bzw. 6 Stunden täglich beansprucht, steht hingegen einem Anspruch auf Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung nicht entgegen.

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5 Antworten

Hennesam 11.06.2015 | 17:04
Ist schon geklärt,ob überhaupt ein versicherungsrechtlicher Anspruch auf EU-Rente besteht ?
Pippilottaam 11.06.2015 | 16:47
Noch etwas: Ob ich das schaffe, weiss ich nicht- ich wünsche es mir sehr. Das gute, es ist absehbar lang... Eine Frage noch dazu: Eine solche Ausbildung müsste ich privat zahlen, richtig? Einerseits denke ich, vielleicht wird es gefördert, weil ja auch Interesse besteht, dass es bergauf geht seitens RV, andererseits könnte allein die Äußerung des Wunsches Nachteile bringen ("die kann ja doch")- was aber eindeutig und leider nicht der Fall ist.. hoffentlich NOCH nicht... LG
Schadeam 11.06.2015 | 17:58
...und ob Sie dazu geeignet sind andere zu betreuen, d.h. Menschen in schwierigen Lebenslagen schnell und tatkräftig zu helfen, ist auch fraglich. Ihr Beitrag lässt mich zweifeln.....
Pippilottaam 12.06.2015 | 14:40
Herzlichen Dank für Ihre Antworten. Ja, Sie haben Recht! Ich kann noch! nicht arbeiten, möchte aber kämpfen. Der Antrag läuft noch. Diese Ausbildung würde, trotz, dass sie nur einen bis 2 Monate geht, alle meine Kraft kosten. Es geht vor allem um den Abschluss und um Perspektive, wenn es mir hoffentlich besser geht. Ich beziehe noch AlgII, bin aber wegen der schweren Erkrankung seit Rentenantrag aus der Vermittlung raus. Noch ist nichts bewilligt. Die Ausbildung wäre im Oktober. Ich las hier im Forum, dass es die Rente nicht interessiert wie und wo sich fortgebildet wird. Etwas lernen und etwas Ausführen können ist ja nochmal ein massiver Unterschied. Wie gesagt ist es für eine Art Sinn und Perspektive, wenn es mir besser geht. Arbeiten schaffe ich regelmäßig leider! nicht, obgleich ich so gern wöllte. Die ausführende Tätigkeit würde sich auf ein paar Stunden in der Woche begrenzen, wenn es bergauf geht. Ich weiss nicht, was Sie meinen, mit versicherungsrechtlichem Anspruch? Ich bedanke mich sehr.
Herz1952am 12.06.2015 | 18:06
Soll heißen, ob die Beitragszahlungen (Monate) genügen, die Sie haben. Sie gaben an, seit dem 13. Lebensjahr krank gewesen zu sein. Was war bis zu Ihrem 28. Lebensjahr. Falls Sie den Antrag direkt bei einer Rentenstelle gestellt haben, wird der Anspruch wohl geprüft worden sein. Das nehme ich mal so an. Dass Sie seit Januar nichts gehört haben ob Sie anspruchsberechtigt nicht verwirrt mich ein wenig, aber das kann ich jetzt auch nur vermuten. Aus Ihren Angaben geht nicht hervor, wie das mit dem Antrag "gelaufen" ist. Aber kurz noch zu Ihren Wünschen. Vielleicht können Sie sich ehrenamtlich im Rahmen Ihrer Gesundheit betätigen. Für stundenweise Beschäftigung besteht selbst bei caritativen Einrichtungen meistens das Geld. Sollte es sich um eine psychische Erkrankung handeln, besteht die Möglichkeit eines ärztlichen Attestes, das Ihnen die Fähigkeit bestätigt dass Sie die gewünschte Tätigkeit (z. B. Krankenpflege etc.) ausführen können. Grundsätzlich gibt es also Hoffnung auf eine Beschäftigungsmöglichkeit. Hierfür wünsche ich Ihnen alles Gute.
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