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Existenzgründung und Arbeitslosengeld

von Albert Meier04.05.2008 | 11:44
1348 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe folgende Frage, und zwar, kann ich ALG I beziehen mich und dennoch selbstständig machen? Ich wäre euch verbunden, wenn ihr eventuelle Quellen habt, die ich nochmal nachlesen könnte. Mit freundlichen Grüßen, Albert

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit während der Arbeitslosigkeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nähere Infos finden Sie unter: http://www.arbeitsagentur.de/Bürgerinnen & Bürger/Arbeit und Beruf/Selbständigkeit

4 Antworten

Falsches Forumam 04.05.2008 | 21:30
Hier geht es um die deutsche RENTENversicherung.
Nixam 05.05.2008 | 06:46
Mit tollen Sprüchen wie "falsches Forum" ist man(n)/frau hier sehr schnell "zur Stelle". Auch zur Existenzgründung bietet die Deutsche Rentenversicherung bestimmte Leistungen für Existenzgründer. Stellen Sie bei Ihrem Träger der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Gründungszuschss zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit(Vordruck "gbe01"). Rufen Sie den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger an und lassen Sie sich die entsprechenden - richtigen - Formulare "geb01","gb02" und "gbe03" zusenden. Dann füllen Sie diese entsprechend aus, legen Sie dort drin genau bezeichneten geforderten Unterlagen über die selbständige Tätigkeit(Wirtschatsplan des Steuerberaters und viele andere Unterlagen mehr) bei und senden Sie alles komplett an Ihren RV-Träger. Unter www.deutsche-rentenversicherung.de unter Formulare finden Sie die Vordrucke zum Ausdrucken ebenfalls. Viel Erfolg! Nix
Nixam 05.05.2008 | 06:54
"Gbe01", "Gbe02" und "Gbe 03" heissen die richtigen Formulare. Grüsse Nix
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