wie bereits gesagt wurde, können Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung jederzeit beantragen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie mittlerweile voll erwerbsgemindert sind.
Ob Sie voll erwerbsgemindert sind, wird von den Ärzten der Rentenversicherung geprüft. Hierfür sollten Sie möglichst aussagekräftige medizinische Unterlagen vorlegen, welche die Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes belegen.
Sie können die Rente zunächst formlos beantragen, werden aber letztlich nicht umhin kommen, die entsprechenden Rentenantragsformulare auszufüllen.