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Experten-Antwort

Extra beantragen?

von Ein Stern09.06.2017 | 15:29
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Ich erhalte eine Arbeitsmarktrente. Nach der erstenVerlängerung ist diese bis Juli 2020 befristet. Dann werde ich 58 Jahre. Aus verschiedenen Gründen ist eine Besserung meiner Grunderkrankung unmöglich und die der Leistungseinschränkungen unwahrscheinlich. Kann ich die volle, unbefristete EM Rente unter drei Stunden auf Dauer beantragen? Von wem wird das ggf. geprüft? Oder reicht ein kurzes Anschreiben mit der Bitte auf eine Umwandlung auf volle unbefristete EMR? Was kann oder muss ich dafür tun? Danke für aufschlussreiche Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

wie bereits gesagt wurde, können Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung jederzeit beantragen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie mittlerweile voll erwerbsgemindert sind.

Ob Sie voll erwerbsgemindert sind, wird von den Ärzten der Rentenversicherung geprüft. Hierfür sollten Sie möglichst aussagekräftige medizinische Unterlagen vorlegen, welche die Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes belegen.

Sie können die Rente zunächst formlos beantragen, werden aber letztlich nicht umhin kommen, die entsprechenden Rentenantragsformulare auszufüllen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Schorscham 09.06.2017 | 15:37
Sofern Sie sich tatsächlich für vollständig erwerbsgemindert halten, steht es Ihnen jederzeit frei einen entsprechenden Antrag zu stellen. Da Sie bereits EM-Rente beziehen, reicht dafür zunächst ein formloser Kurzantrag an die DRV. Der zuständige Sachbearbeiter wird dann alles Weitere veranlassen. Ohne erneute Überprüfung Ihres Leistungsvermögens wird allerdings keine Umwandlung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erfolgen. MfG
Herr Benzinam 09.06.2017 | 15:39
Zitat von Ein Stern anzeigenausblenden
Ich an Ihrer Stelle würde ein freies Anschreiben an Ihre Rentenversicherung senden (Antrag auf Erwerbsminderungsrente) inklusive dem Vordruck R0210 und R0215. Der formelle Antrag ist eigentlich nicht notwendig, da die ganzen Daten bereits im System erfasst sind. Die Rentenversicherung wird dann voraussichtlich eine nochmalige Begutachtung veranlassen. Sollten Sie sich unsicher sein, wenden Sie sich bitte an die Auskunfts & Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe. Hier hilft man Ihnen kompetent und kostenlos weiter.
KSCam 09.06.2017 | 17:49
Arbeitsmarktrente bedeutet dass Sie eigentlich noch 3-6 Stunden arbeiten können, eine Dauerrente gibt es nur wenn Sie nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können.
KSCam 09.06.2017 | 17:46
Natürlich können Sie das beantragen. Ob so ein Antrag (formlos) jedoch Sinn macht steht auf einem anderen Blatt. Das hängt auch davon ab wann die letzte Verlängerung war und ob sich seitdem die Gesundheit geändert hat. Im schlimmsten Fall wird die Dauerrente nicht bewilligt und Sie beantragen in 3 Jahren wieder die Verlängerung
Fortitude oneam 09.06.2017 | 18:23
Hallo, Eine unbefristete volle EMR wird sehr selten genehmigt. Da Sie ja nur teilweise 3-6 erwerbsgemindert sind, müssen Sie Ihre medizinische Unterlagen glasklar beweisen, dass Sie nur noch unter 3 Stunden erwerbsgemindert sind. Wenn es soweit ist, stellen Sie einfach wieder einen Verlängerungsantrag. Ich bin voll erwerbsgemindert und erhalte auch nur eine befristete EMR. Mfg
W*lfgangam 09.06.2017 | 18:52
Zitat von Ein Stern anzeigenausblenden
Hallo Stern, zz. müssen Sie eigentlich gar nichts tun, da die Rente in voller Höhe bis 2020 bewilligt worden ist. Anfang 2020 beantragen Sie die Weiterzahlung und tragen Ihre Gründe für eine volle EM-Rente im Rahmen des Vordrucks R0215 vor. Entschieden wird nicht nach Ihrem 'Befinden', sondern nach soz.med. Gesichtspunkten/was geht noch oder nicht – jetzt, wie auch 2020. Gibt es einen Grund, dass Sie jetzt zwingend den 'Wandel' in eine gleich hohe EM-Rente unter anderem Namen haben möchten? Vorstellbar wäre, dass die EM-Rente so klein ist, dass Sie auf ergänzende Jobcenter-Leistungen angewiesen sind und aus dieser Tretmühle rauskommen wollen. Sonst fällt mir kein Grund ein, das jetzt ändern zu wollen ... Gruß w.
Schorscham 09.06.2017 | 19:52
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Planungssicherheit wäre z.B. ein Grund. Eine "Arbeitsmarktrente" ist nun mal von den Launen des Arbeitsmarktes abhängig. Und sollte der sich weiterhin so prächtig entwickeln wie in den letzten Jahren, könnte es schon bald keine "Arbeitsmarktrenten" mehr geben, weil nicht mehr notwendig. MfG
Ein Sternam 09.06.2017 | 21:06
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Was kann oder muss ich dafür tun?
Hallo Stern, zz. müssen Sie eigentlich gar nichts tun, da die Rente in voller Höhe bis 2020 bewilligt worden ist. Anfang 2020 beantragen Sie die Weiterzahlung und tragen Ihre Gründe für eine volle EM-Rente im Rahmen des Vordrucks R0215 vor. Entschieden wird nicht nach Ihrem 'Befinden', sondern nach soz.med. Gesichtspunkten/was geht noch oder nicht – jetzt, wie auch 2020. Gibt es einen Grund, dass Sie jetzt zwingend den 'Wandel' in eine gleich hohe EM-Rente unter anderem Namen haben möchten? Vorstellbar wäre, dass die EM-Rente so klein ist, dass Sie auf ergänzende Jobcenter-Leistungen angewiesen sind und aus dieser Tretmühle rauskommen wollen. Sonst fällt mir kein Grund ein, das jetzt ändern zu wollen ... Gruß w.
Hallo Wolfgang, Ihre Vermutung ist annähernd richtig. Ich beziehe zwar vom Jobcenter keine Zahlungen, möchte aber Grundsicherungnach SGB XII beantragen. Diese würde ich nur bekommen, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen voll erwerbsgemindert gelte und nicht wegen des Arbeitsmarktes. Eine Besserung meiner physischen und psychischen Einschränkungen (durch eine genetisch bedingte Erkrankung), ist unmöglich. Einen Anspruch auf ALG II hätte ich nicht, da meine Rente zirka 20,- € über der Berechnungsgrundlage liegt. Somit muss ich GEZ und Kontoführungsgebühren zahlen! Ich weiß nicht, ob und welche Alternativen es sonst gibt. Danke für Ihre Mühe
W*lfgangam 09.06.2017 | 23:04
Zitat von Ein Stern anzeigenausblenden
Hallo Ein Stern, wenn Sie aus dem ALG2 raus sind, dürfte auch GruSi nicht möglich sein - die Leistungssätze sind m. W. identisch. Da Sie nur knapp 'drüber' liegen, könnte Wohngeld noch eine Option sein. Hier gäbe es allerdings auch keine 'GEZ-Befreiung', aber durch das Wohngeld dann doch vielleicht noch ein paar EUR oben drauf. Gruß w.
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