Hallo Henri,
gegebenenfalls als Anrechnungszeiten zu berücksichtigenden Zeiten eines Fachschulbesuchs sind nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren für eine Rente für besonders langjährig Versicherte anzurechnen.
Welche rentenrechtlichen Zeiten auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden können, erfahren Sie in dem User „heute“ bereits genannten Link.