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Experten-Antwort

Fachschule mit Delegierungsvertrag DDR Betrieb Anrechnung auf 45 Jahre

von Karsten22.08.2018 | 11:55
510 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe von 89-92 an einer DDR-Fachschule studiert, ich habe von meinem Betrieb einen Delegierungsvertrag gehabt, wird diese Zeit auf die 45 Jahre angerechnet ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.08.2018 | 15:29

Schulzeiten zählen zu den sogenannten "Anrechnungszeiten" in der gesetzlichen Rentenversicherung. Solche Anrechnungszeiten werden bei den "45 Jahren", wie von XYZ bereits korrekt mitgeteilt, nicht berücksichtigt.

2 Antworten

Unverständlicham 22.08.2018 | 12:01
Na, Sie haben da sicherlich etwas verschlafen. 1992 DDR ?????? Zum Glück oder leider - wie man es nimmt - gab es diesen "Staat" ab 1990 nicht mehr !!! Oder bei Ihnen doch noch ??????
XYZam 22.08.2018 | 12:12
Schul, Fachschul- oder Hochschulzeiten werden bei den sog. "45 Jahren" nicht mitgezählt und bleiben daher unberücksichtigt. Sollte der Arbeitgeber Ihnen Entgelt gezahlt haben muss geprüft werden was während dieser Zeit überwogen hat. Die schulische Ausbildung oder die tatsächliche Arbeitsleistung.
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