Hallo Julchen udn Beteiligte,
ich habe soeben mit Rehabilitationsfachkräften gesprochen und von dort die Auskunft erhalten, dass eine Fahrradmitnahme grundsätzlich möglich ist (das kann und will Ihnen auch niemand verbieten), dann allerdings als "Privatvergnügen".
Eine Kostenübernahme durch die Rentenversicherung scheidet aus. Auch bei viel Kreativität ist kaum vorstellbar, dass das eigene Fahrrad med. notwendig sein könnte.
Im übrigen sind in den Reha Einrichtungen auch regelmäßig diese heimtrainerähnlichen Übungsgeräte als Fahrradersatz verfügbar.
Noch kurz zur Anmerkung von GroKo.
Bei Anreise in die Einrichtung via Fahrrad würde die Rentenversicherung tats. eine Wegstreckenentschädigung prüfen müssen.