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Experten-Antwort

Fahrzeugpanne während Fahrt zur Rehaklinik

von Pascal Breuning27.08.2016 | 10:53
2145 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie sieht das eigentlich rechtlich gesehen aus, wenn ich auf dem Weg zur Rehaklinik mit dem Auto eine unvorhersehbare Panne habe und es deswegen nicht am Aufnahmetag zur Klinik schaffe, sondern erst am Folgetag? Kann das mit der Klinik Ärger geben, oder zählt eine solche Fahrzeugpanne als Entschuldigungsgrund für den Anreisetag?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn dieser Fall eintreten sollte, informieren Sie bitte schnellstmöglich die Klinik bzw. Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Zwar stellt eine Autopanne an sich ein Ärgernis da; ich gehe aber davon aus, dass man in diesem Fall Verständnis für Ihre verspätete Ankunft in der Klinik haben wird und somit kein weiterer Ärger zu befürchten ist.

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8 Antworten

KSCam 27.08.2016 | 11:46
Sie werden sicherlich verstehen, dass so etwas nicht "gesetzlich geregelt" ist. Aber dass es dadurch "Ärger mit der Klinik" gibt (welchen auch immer?), ist nicht zu erwarten. Ich hoffe dass in solchen Situationen bei allen Beteiligten der "gesunde Menschenverstand" das Verhalten leitet.
Schorscham 27.08.2016 | 11:44
Da eine Reha-Klinik nicht mit einer Kaserne und ein Reha-Bewilligungsbescheid nicht mit einem Bundeswehr-Einberufungsbescheid vergleichbar sind, ist ein verzögerter Reha-Antritt aus wichtigem Grund unproblematisch, sofern Sie die Reha-Klinik unverzüglich informieren. MfG
Gesunder Menschenverstandam 28.08.2016 | 07:54
Leider ist der 'gesunde Menschenverstand' im Bereich Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung selten gefragt, ganz im Gegenteil. Woher soll man wissen, wann man diesen benutzen kann und wann nicht ohne in Teufels Küche zu kommen... Gesunder Menschenverstand
Verwaltungsfachangestellteam 28.08.2016 | 13:33
Die Erfahrung zeigt, das gerade die Krankenversicherungen und andere Kostenträger sehr genau auf die Gesetze achten, wenn es darum geht irgendwelche Kosten einzusparen. Eine Reha ist zwar keine Kaserne, aber dennoch an zahlreiche Gesetze und Formvorschriften gebunden. Je nachdem, ob das ein Eiltermin "z.B. § 51 SGB V Fall" ist, wird die DRV der Sache zumindest sehr genau auf die Finger schauen. Wenn man Pesch hat, dann steht nämlich in den Akten der Vermerk "Reha eigenmächtig nicht angetreten". Und wenn dann die DRV der Meinung ist, das die Fahrzeugpanne nicht als Entschuldigungsgrund ausreicht, dann kann der Leistungsempfänger in ernste finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das wäre z.B. der Wegfall des kompletten Übergangsgeldes, Wegfall von Krankenkassenleistungen, evtl. müssen Kosten erstattet werden. Probleme beim darauffolgendem ALG 1 Antrag wegen fehlender Mitwirkung bei einem vorrangigem Leistungsträger. und und und. So etwas sagen einem die Sachbearbeiter natürlich erst im Nachhinein, wenn es schon zu Spät ist. Man sollte hier auf jeden Fall peinlichst genau nachweisen können, das der Rehatermin ausschließlich durch höhere Gewalt nicht angetreten werden konnte. Dazu gehören: Nachweislich rechtzeitig losfahren und 2 Stunden Puffer für Staus e.t.c. einplanen. Bei Panne unverzüglich die Klinik und die DRV telefonisch informieren und fragen was zu tun ist. ADAC Anrufen und sich das Abschleppprotokol aushändigen lassen, damit einem nachher nicht vorgeworfen wird, die Panne erfunden zu haben. Dann alles Mögliche tun, um am Aufnahmetag doch noch irgendwie die Klinik zu erreichen, koste es was es wolle. Besser am Abend noch ankommen als am Folgetag. Falls es nicht möglich ist, die Klinik am Aufnahmetag zu erreichen, plausibel Nachweise dafür sammeln. Als Grund reicht z.B. nicht aus, das man bei seinem Auto bleiben möchte, bis die Reparatur e.t.c. geklärt ist. Zur Not Auto irgendwo stehen lassen und ab zum nächsten Bahnhof. Der Verlust des Fahrzeuges ist in Kauf zu nehmen, da das "Rehainteresse" höher wiegt, als ein evtl. privater finanzieller Mehrschaden.
Praktikeram 28.08.2016 | 15:07
Zitat von Verwaltungsfachangestellte anzeigenausblenden
Verwaltungsfachangestellte schrieb

Die Erfahrung zeigt, das gerade die Krankenversicherungen und andere Kostenträger sehr genau auf die Gesetze achten, wenn es darum geht irgendwelche Kosten einzusparen. Eine Reha ist zwar keine Kaserne, aber dennoch an zahlreiche Gesetze und Formvorschriften gebunden. Je nachdem, ob das ein Eiltermin "z.B. § 51 SGB V Fall" ist, wird die DRV der Sache zumindest sehr genau auf die Finger schauen. Wenn man Pesch hat, dann steht nämlich in den Akten der Vermerk "Reha eigenmächtig nicht angetreten". Und wenn dann die DRV der Meinung ist, das die Fahrzeugpanne nicht als Entschuldigungsgrund ausreicht, dann kann der Leistungsempfänger in ernste finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das wäre z.B. der Wegfall des kompletten Übergangsgeldes, Wegfall von Krankenkassenleistungen, evtl. müssen Kosten erstattet werden. Probleme beim darauffolgendem ALG 1 Antrag wegen fehlender Mitwirkung bei einem vorrangigem Leistungsträger. und und und. So etwas sagen einem die Sachbearbeiter natürlich erst im Nachhinein, wenn es schon zu Spät ist. Man sollte hier auf jeden Fall peinlichst genau nachweisen können, das der Rehatermin ausschließlich durch höhere Gewalt nicht angetreten werden konnte. Dazu gehören: Nachweislich rechtzeitig losfahren und 2 Stunden Puffer für Staus e.t.c. einplanen. Bei Panne unverzüglich die Klinik und die DRV telefonisch informieren und fragen was zu tun ist. ADAC Anrufen und sich das Abschleppprotokol aushändigen lassen, damit einem nachher nicht vorgeworfen wird, die Panne erfunden zu haben. Dann alles Mögliche tun, um am Aufnahmetag doch noch irgendwie die Klinik zu erreichen, koste es was es wolle. Besser am Abend noch ankommen als am Folgetag. Falls es nicht möglich ist, die Klinik am Aufnahmetag zu erreichen, plausibel Nachweise dafür sammeln. Als Grund reicht z.B. nicht aus, das man bei seinem Auto bleiben möchte, bis die Reparatur e.t.c. geklärt ist. Zur Not Auto irgendwo stehen lassen und ab zum nächsten Bahnhof. Der Verlust des Fahrzeuges ist in Kauf zu nehmen, da das "Rehainteresse" höher wiegt, als ein evtl. privater finanzieller Mehrschaden.

So ein dummes Zeug liest man wirklich nicht jeden Tag! Wenn man wegen einer Autopanne (oder ähnlich) nicht rechtzeitig die Rehaklinik erreichen kann, dann ruft man dort an und gut ist es. Und finanzielle Nachteile sind schon gar nicht zu befürchten, wenn man sich um 1 Tag verspätet. Die "Verwaltungsfachangestellte", die noch nicht einmal fehlerfreie Texte verfassen kann, will entweder nur Panik verbreiten oder sie hat keine Ahnung von der Praxis. Kopfschüttel....
Analystam 28.08.2016 | 15:59
Zitat von Verwaltungsfachangestellte anzeigenausblenden
Verwaltungsfachangestellte schrieb

Die Erfahrung zeigt, das gerade die Krankenversicherungen und andere Kostenträger sehr genau auf die Gesetze achten, wenn es darum geht irgendwelche Kosten einzusparen. Eine Reha ist zwar keine Kaserne, aber dennoch an zahlreiche Gesetze und Formvorschriften gebunden. Je nachdem, ob das ein Eiltermin "z.B. § 51 SGB V Fall" ist, wird die DRV der Sache zumindest sehr genau auf die Finger schauen. Wenn man Pesch hat, dann steht nämlich in den Akten der Vermerk "Reha eigenmächtig nicht angetreten". Und wenn dann die DRV der Meinung ist, das die Fahrzeugpanne nicht als Entschuldigungsgrund ausreicht, dann kann der Leistungsempfänger in ernste finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das wäre z.B. der Wegfall des kompletten Übergangsgeldes, Wegfall von Krankenkassenleistungen, evtl. müssen Kosten erstattet werden. Probleme beim darauffolgendem ALG 1 Antrag wegen fehlender Mitwirkung bei einem vorrangigem Leistungsträger. und und und. So etwas sagen einem die Sachbearbeiter natürlich erst im Nachhinein, wenn es schon zu Spät ist. Man sollte hier auf jeden Fall peinlichst genau nachweisen können, das der Rehatermin ausschließlich durch höhere Gewalt nicht angetreten werden konnte. Dazu gehören: Nachweislich rechtzeitig losfahren und 2 Stunden Puffer für Staus e.t.c. einplanen. Bei Panne unverzüglich die Klinik und die DRV telefonisch informieren und fragen was zu tun ist. ADAC Anrufen und sich das Abschleppprotokol aushändigen lassen, damit einem nachher nicht vorgeworfen wird, die Panne erfunden zu haben. Dann alles Mögliche tun, um am Aufnahmetag doch noch irgendwie die Klinik zu erreichen, koste es was es wolle. Besser am Abend noch ankommen als am Folgetag. Falls es nicht möglich ist, die Klinik am Aufnahmetag zu erreichen, plausibel Nachweise dafür sammeln. Als Grund reicht z.B. nicht aus, das man bei seinem Auto bleiben möchte, bis die Reparatur e.t.c. geklärt ist. Zur Not Auto irgendwo stehen lassen und ab zum nächsten Bahnhof. Der Verlust des Fahrzeuges ist in Kauf zu nehmen, da das "Rehainteresse" höher wiegt, als ein evtl. privater finanzieller Mehrschaden.

Also: Fahrtenbuch führen und die Einträge von der Polizei bestätigen lassen.;-) Warum nicht 1 Stunde oder 3 Stunden?;-) Und sicherheitshalber noch das Bundesministerium für Soziales.;-) (Es reicht natürlich völlig aus, wenn die Klinik informiert wird!) Dumm nur, wenn man gar kein ADAC-Mitglied ist oder Hilfe von einem Bekannten erhält.;-) Also unverzüglich Taxi rufen. Das geht meistens am Schnellsten.;-) Wie gut, dass in Deutschland die Todesstrafe abgeschafft wurde.....;-)
Autoam 28.08.2016 | 16:09
Es ist natürlich nicht erlaubt vor Antritt der Reise eine Fahrzeugpanne einzuplanen
Analystam 28.08.2016 | 16:19
Natürlich nicht! Wo kämen wir denn hin, wenn das Jeder machen würde? Wer seinem Auto noch nicht einmal zutraut pannenfrei von A nach B zu kommen, sollte sich entweder ein anderes Auto anschaffen oder gleich mit dem Zug fahren. ;-) (Obwohl man bei Bahnreisen sicherheitshalber 10 Stunden Verzögerung einplanen sollte....;.))
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