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Faktor 1,5 ?

von Schwesterute21.10.2008 | 10:11
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Ich hörte, daß die Renten der Krankenschwestern der ehemaligen DDR mit einem speziellen Steigerungsfaktor erhöht wurden. Ich war Jahrzehnte in der DDR und später jahrelang im Vereinten Deutschland Krankenschwester. Was hat es mit diesem Steigerungsfaktor auf sich? Gibt es dazu ein Urteil? Sollte ich meine Rente darauf noch mal überprüfen lassen oder war dieser Steigerungsfaktor automatisch drin? Ich bekomme rund 1000 € Rente bei 40 vollen Dienstjahren. Ist das stimmig oder kann ich auf mehr Rente hoffen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie bereits von Knut Rassmussen ausgeführt, hat der besondere Steigerungssatz von 1,5 für Beschäftigungszeiten im Gesundheits- und Sozialwesen der ehemaligen DDR für Rentenberechnungen nach dem Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches keine Bedeutung mehr. Lediglich im Rahmen des Rentenüberleitungsrechts (bis Dezember 1996) war dieser von Bedeutung.

Das Bundessozialgericht hat zu dieser Problematik in zwei Fällen entschieden, dass die Nichtberücksichtigung des besonderen Steigerungssatzes von 1,5 nach Bundesrecht verfassungsgemäß ist. Gegen diese Urteile sind beim Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden (Az.: 1 BvR 787/03 und 1 BvR 112/03) anhängig. Wann mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gerechnet werden kann, ist derzeit noch völlig ungewiss.

7 Antworten

Knut Rassmussenam 21.10.2008 | 10:47
Dieser Steigerungssatz spielt im heutigen Rentenrecht keine Rolle mehr. Er war nur zu DDR-Zeiten und im Rentenüberleitungsrecht bis Ende 96 von Bedeutung.
Realistam 21.10.2008 | 11:14
1000 Euro Rente sind schon ganz beachtlich. Ich wünschte, ich hätte so viel!
Schwesteruteam 21.10.2008 | 11:23
40 Jahre Schichtdienst als Krankenschwester merkt man leider auch überall.
Realistam 21.10.2008 | 12:25
...........DAS ist unbestritten! Aber die Rentenhöhe richtet sich nunmal nach den eingezahlten Beiträgen und (leider) nicht nach der Arbeitsschwere!
Schiko.am 21.10.2008 | 12:29
Ich hoffe sie nehmen dies nicht zu ernst. Der knappschaftsrentner erhält als schwerstarbeiter den rentenfaktor 1,3333 statt 1,00 angerchnet. Hoffe nicht, dies wird mir als "zündeln" angerech- net und es entseht wieder ein brandherd. MfG.
Schiko.am 21.10.2008 | 13:00
Der eintrag um 12:54 ist von den de------ Schiko. MfG. um 13 Uhr 7
Schiko.am 21.10.2008 | 12:54
So langsam ist es aber gut. Gruß aus Bayern!
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