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Falschberatung

von Rentenberater17.02.2010 | 14:29
1212 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bemerkenswert, dass ich keine Antwort von "experten" bekommen, diese aber derart unqualifizierte und beleidigende Antworten wie die von "gerd" stehen lassen ! Die Beitrag von Gert, 17.02.2010, 14:12 Uhr Wenn jemand denkt das die Antworten rechtsverbindlich sind,dann ist derjenige einfach nur nicht sehr intelligent. (....) Derjenige seinen Kopf nicht nur zum Tragen eines Hutes benutzt weiss,das man, wenn man eine rechtsverbindliche Antwort erhalten möchte, man diese auf schriftlichen Wege beim zuständigen Träger erfragt." Auweia !!! Selbstverständlich lösen auch falsche oder nicht gegebene Ratschläge im Zuge einer mündlichen Beratung Rechtsfolgen aus ! Und ich denke, dass auch hier gegebene Beratungen Rechtsfolgen auslösen. Vielleicht bekomme ich ja auch noch eine Antwort !

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Rentenberater,

ich verweise auf meine Antwort von 14:55 Uhr zu Ihrem ursprünglichen Thread. Ein "paar Minuten" Zeit zur Beantwortung dürfen Sie mir schon gönnen... ;-)

6 Antworten

Gertam 17.02.2010 | 14:50
...den Hut können sie auflassen. Das ist ein Forum.Hier führt auch niemand mündliche ( rechtverbindliche )Beratungen durch. ICH habe sie mit keinem Wort beleidigt.Wenn sie sich angesprochen fühlen,selber Schuld,dafür kann keiner was.
Philosopham 17.02.2010 | 15:04
Wie zitierte unlängst ein User : Der Weltraum und die menschliche Dummheit sind grenzenlos...wobei ich mir beim Weltraum nicht so sicher bin ...(Zitatende)
Bravoam 17.02.2010 | 15:10
Wieso sind Sie jetzt kein "professioneller" Rentenberater mehr?
Gertam 17.02.2010 | 15:52
Sehr gut @Bravo!!!!!!!! Richtig gut!!! :-)))) Sie haben Humor!!Gefällt mir!!!
Wolfgangam 18.02.2010 | 11:47
Hallo Rentenberater, > Vielleicht bekomme ich ja auch noch eine Antwort ! Sie haben HIER keinen Rechtsanspruch auf eine (geschweige denn richtige/rechtsverbindliche) Antwort. > Und ich denke, dass auch hier gegebene Beratungen Rechtsfolgen auslösen. Bitte Rechtsgrundlage zitieren; etwa das FRBBG ...Forenrechtsberatungsbeschleunigungsgesetz ? ;-) Gruß w.
uweam 18.02.2010 | 12:56
...Forenrechtsberatungsbeschleunigungsgesetz grunz-lach-gut-lol
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