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Experten-Antwort

Familienversicherung

von Willi Wagner24.03.2016 | 13:39
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, uns beschäftigt folgende Frage. Kann meine Ehefrau weiterhin - bei Erhalt ihrer Rentenzahlung - beitragsfrei familienversichert bleiben, wenn sie in 09/2017 (mit Erfüllung der Bedingungen zum Erhalt der Regelaltersrente!) die Rentenzahlung beantragen wird? Wenn "nein", mit welchen mtl. Beträgen für Kranken- u. Pflegeversicherung muß sie rechnen? Zum Sachverhalt: Ich selbst bin berufstätig und werde per 1.7 die Bedingungen zum Erhalt der Regelaltersrente erfüllt haben. Nach 51 Jahren ununterbrochener Arbeits- und Beitragszeit. Meine Ehefrau war bis zur Geburt unseres Kindes ebenfalls berufstätig und hat nach der Geburt das Beschäftigunsverhältnis aufgegeben. Nach derzeitiger Lage kann sie auf ein Entgeltpunktesaldo von 13,1634 zurückblicken - incl der durch Mutterschaft- u. Erziehungszeiten angesparten EP's. Vielen Dank für Ihre sachdienlichen Kommentare. Willi

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Willi Wagner,

völlig korrekt was Die Farbe Schwarz Ihnen mitgeteilt hat. Über KV-Pflicht, keine KV-Pflicht, mögliche Familienversicherung oder erforderliche freiwillige Versicherung entscheidet Ihre Krankenkasse. Bitte richten Sie Ihre Frage an die Fachleute dort.

Kleiner Hinweis zum Kommentar Die Farbe Schwarz. Angesichts der aktuellen Zahlen ist bei angenommener KV-Pflicht eher mit einer Gesamtbeitragsbelastung (KV+Pflege) von um die 11 % zu rechnen (variiert, je nach individuellem Kassenzusatzbeitrag und je nach Elterneigenschaft für den Pflegebeitrag).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@ kein Experte,

Danke für die Zusammenfassung der KV-rechtlichen Rahmenbedingungen. Hilft ja auch schon ein wenig weiter.

Für individuelle belastbare Auskünfte würde ich weiterhin das Gespräch mit meiner Krankenkasse suchen.

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7 Antworten

Die Farbe Schwarzam 24.03.2016 | 13:48
Ob es weiterhin möglich ist, dass Ihre Frau familienversichert bleibt, prüft die Krankenkasse. Das kann Ihnen hier zweifelsfrei keiner sagen. Sofern die Krankenkasse aber feststellt, dass Ihre Frau versicherungspflichtig in der KV wird, müssen Sie mit einem Abzug von der Bruttorente um die 10% rechnen. Bruttorente übrigens nach derzeitigem Stand: 13,1634 Entgeltpunkte x 1,0 Rentenartfaktor x 29,21 aktueller Rentenwert = 384,50 EUR. Davon gehen dann etwa 40 EUR an die Kranken- und Pflegeversicherung. MfG
Kein Experteam 24.03.2016 | 14:46
Wenn Ihre Frau mit ihrem Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze für die FAMILIENversicherung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V nicht überschreitet, ist diese möglich. Sollte nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vorhanden sein, ist der Bruttobetrag (ohne die Entgeltpunkte für die Kindererziehungszeiten) mit dem Grenzbetrag zu vergleichen. Im Jahr 2015 = 405 EUR monatlich. Die oben aufgeführten Rechnungen über die Höhe der Rente gelten nur, wenn die Entgeltpunkte im Westen erzielt worden sind. Bei Entgeltpunkte (Ost) ermittelt sich ein anderer/niedrigerer Zahlbetrag. Die Krankenversicherung der Rentner (=KVdR) als PFLICHTversicherung ist allerdings gegenüber der Familienversicherung vorrangig. Wenn Ihre Frau - vereinfacht ausgedrückt - in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens 90% der Zeit Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung war, sind die Voraussetzungen erfüllt. Die Art der Mitgliedschaft (Familienversicherung, Familienhilfe, Freiwillige Krankenversicherung, Pflichtversicherung) spielt dabei keine Rolle. Das "Erwerbsleben" bemisst sich von Zeitpunkt der Aufnahme der ersten Beschäftigung bis zum Tag des Rentenantrages.
ATZleram 25.03.2016 | 09:50
Hier wird ein ähnlich veranlagter Fall von einem Rechtsanwalt beantwortet. Obwohl das bereits aus dem Jahre 2006 ist, dürfte die Antwort des Rechtsanwaltes noch genau so gültig sein. Nur die Freigrenze von 350 Euro ist wohl auf 405 Euro angestiegen. http://www.frag-einen-anwalt.de/Familienversicherung-bei-Rente-u… PS: Das paradoxe daran ist, dass in dem Falle ihre Frau besser gestellt wäre, wenn sie die Bedingungen für die Krankenversicherung der Rentner aufgrund ihrer Vorversicherungszeiten NICHT erfüllt. Dann könnte sie beitragsfrei in der Familienversicherung ihres Mannes versichert sein, ansonsten nicht. So dumm und ungerecht sind die deutschen Gesetze gemacht.
Dr. Göbelam 25.03.2016 | 13:29
Zitat von ATZler anzeigenausblenden
In Deutschland gibt es Gesetze, aber noch lange kein Recht! Ich habe einen Rentenausfall wegen der Ansteckung in einer Auskunft, bei der ich wenig über Rente erhalten, aber dafür 5 Tage lang heftige Diarrhoe bekommen habe. Seitdem ich Schadenersatz gefordert habe, spionieren SIe mich laufend aus und versuchen, mich zu beobachten. SIE schauen aus dem Fernseher heraus und lauschen aus Computer- und Handykameras. SIE hören uns alle ab und wollen Informationen sammeln über das Einhalten der Verdienstgrenzen!
****am 25.03.2016 | 15:11
Zum Beitrag von ATZ'ler "So dumm und ungerecht sind die deutschen Gesetze gemacht." Was ist daran Ungerecht, dass die Ehefrau nach Jahrzehnten der Beitragsfreien Familienversicherung nun als Rentnerin endlich mal wieder KV/PV Beiträge zahlt?
KSCam 25.03.2016 | 17:26
Ach wie nett, der Dr. Göbel hat auch wieder mal Ausgang und wärmt seine alte Durchfallgeschichte zum gefühlt 100. Mal im Forum auf. Ist doch putzig.
Rentenzombieam 25.03.2016 | 18:34
Gar nichts ist Unrecht daran! Im Gegenteil, die sich da beitragsfrei durchschmarotzen sollen endlich auch Beiträge zahlen. Nichts arbeiten aber Vollfürsorge haben wollen! Selbst dem Unterbelichtetsten muß klar sein, dass ein Sozialsystem nicht funktioniert, wenn 1 Beitragszahler insgesamt 3 oder mehr Personen finanzieren soll. Wenn Familienmitglieder was wollen, dann sind dafür auch Beiträge zur GKV zu zahlen. Ansonsten gebührt ihnen ein feuchter Furz!
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