Hallo Iris Sobkowiak,
wie Lux schon geschrieben hat, wäre es kein Problem, wenn die entsprechenden Zeiten bereits in Ihrem Versicherungsverlauf enthalten sind. Die Zeiten wären dann bereits anerkannt, so dass von Ihnen keine Nachweise mehr verlangt werden.
Falls die Zeiten nicht im Versicherungsverlauf enthalten sind, kann Ihnen eventuell Ihre damalige Krankenkasse die Zeiten bestätigen.