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Experten-Antwort

Fehlende Jahresmeldung 2010 gerigfügig beschäftigt

von Otto12.10.2011 | 12:05
2140 Ansichten
2 Antworten

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Jahresesmeldung 2010 meiner geringfügig Beschäftigten Frau fehlt vom Arbeitgeber immer noch. Auf die Versichgerungsfreiheit wurde verzichtet und der Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt. Die Anmeldung des AG bei der Minijobzentrale ist erfolgt. Eine Ausfertigung für den Arberitnehmer liegt uns vor. Wir haben schon mehrfach beim AG / Lohnbuchhaltung telefonisch und auch schriftlich die Jahresmeldung 2010 angemahnt. Wir wurden immer wieder vertröstet. (keine Zeit, nur anscheinend in unserem Fall vom Computer nicht erstellt, zuständige Informationshilfe für die Erstellung in unserem Fall im Urlaub) Der Arbeitgeber beschäftigt viele geringfügig Beschäftigte. Wir können uns nicht vorstellen, warum die Jahresmeldung meiner Frau nicht erstellt werden kann, da überhaupt keinerlei Besonderheiten hierbei zu beachten sind. Mit der Minijobzentrale haben wir uns ebenfalls schon in Verbindung gesetzt. Hier wird bestätigt, dass die Anmeldung als geringfügig Beschäftigte erfolgt ist, jedoch die Jahresmeldung 2010 aussteht. Die Daten konnten also bisher von der Minijobzentrale nicht an die DRV gemeldet werden. In der jährlichen Rentenauskunft erscheint die Zeit deswegen nicht. Die Beiträge und die Versicherungszeiten sind jedoch wichtig, um bspw. eine Rente ab 63 Jahren zu erhalten. Die Dezember-Gehaltsabrechnung 2010 mit den Jahresdaten liegen meiner Frau vor. Ob wir anhand dieser Gehaltsabrechnung selbst die Daten der Minijobzentrale melden sollen? Eine Lohnbuchhaltung ist jedoch meines Erachtens verpflichtet, die Jahresmeldungen bis spätestens 31.03. des Folgejahres zu melden. Erst ab einer gewissen Wartezeit schreibt die Minijobzentrale die säumigen AG an. Bald ist das Jahr 2011 vorbei und die neue Jahresmeldung fällig. Was schlagen Sie mir vor ? Besten Dank. Otto

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.10.2011 | 13:14

Hallo, beantragen Sie im Rahmen einer formlosen Kontenergänzung unter Vorlage der Gehaltsnachweise die Speicherung des Jahres 2010 bei Ihrer Rentenversicherung.

1 Antworten

öhaam 12.10.2011 | 14:20
... und holen Sie dann in 14 Tagen Ihre restlichen Berwebungsunterlagen beim bisherigen Arbeitsgeber ab!
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