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Fehler im Freibetragsrechner zu Arbeitslosengeld II

von Klaus12.08.2008 | 19:20
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1. Über den Rechner ermittelte Daten: Erfragte Daten Ihre Eingabe Geburtsdatum des Antragstellers xx.xx.1952 (56 Lebensjahre) Geburtsdatum des (Ehe-)Partners xx.xx.1953 (54 Lebensjahre) Ergebnis: Berechnung Wert Vermögens-Freibetrag 18.000,00 Euro Freibetrag für die Altersvorsorge 27.500,00 Euro 2. Auszug aus den Erläuterungen zum Ergebnis: Über das reine Geldvermögen hinaus gibt es einen zusätzlichen Freibetrag für Spareinlagen, die eindeutig für die Altersvorsorge vorgesehen sind. Dieser Freibetrag beträgt 250 Euro pro Lebensjahr, höchstens 13.000 Euro pro Person. Das betrifft zum Beispiel Lebensversicherungen oder Altersvorsorge-Fonds. 2 * 13.000 = 26.000 und nicht 27.500 Ist die Obergrenze des Freibetrages wirklich 200 * 65 = 13.000, oder sind es nach neuem Recht 250 * 65 = 16.250 Bitte korrigieren Sie diesen Fehler.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.08.2008 | 22:52

Hallo Klaus!

Danke für den Hinweis! Wir prüfen umgehend ...

Viele Grüße

Ihre Redaktion

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