Hallo B.S.
Eine Kontenklärung kann jederzeit beantragt werden. Vereinbaren Sie hierzu mit der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers einen Termin. Dann können Sie sich vor Ort unter Vorlage aller Unterlagen die bereits erteilte Rentenauskunft erläutern lassen und bestehende Unstimmigkeiten klären. Sollten für die Kontenklärung weitere Unterlagen erforderlich sein, können Sie diese ggf. dem Rentenversicherungsträger nachreichen.