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Fehlzeiten der Rentenversicherung

von Ariane10.04.2007 | 13:29
3448 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag! Ich habe Anfang März mein Studium beendet und habe vorher keine Berufsausbildung absolviert. Ich bekomme während der Zeit der Arbeitssuche jetzt keine Unterstützung vom Arbeitsamt und habe mich daher auch nicht arbeitssuchend gemeldet. Meine Frage ist nun, ob ich dies nachholen muß, damit für meine Rentenversicherung keine Fehlzeiten entstehen? Ich bedanke mich für die Antwort! Mit freundlichen Grüßen

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.04.2007 | 08:38

Dem Beitrag von „Bernhard“ ist nichts hinzuzufügen.

2 Antworten

Bernhardam 10.04.2007 | 18:04
Fehlzeiten bzw. rentenrechtliche Lücken entstehen Ihnen in Zeiten der Arbeitssuche bzw. Arbeitslosigkeit nach Ende des Studiums auf jeden Fall, da durch diese Arbeitslosigkeit keine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen wurde - Sie waren zuvor nicht versicherungspflichtig beschäftigt. Nur wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sollten, muss dieses Unterbrechungskriterium nicht erfüllt sein, und eine Meldung beim Arbeitsamt könnte von Nutzen sein (§ 58 SGB VI). Bleiben Sie wenn möglich bis zum Semesterende immatrikuliert, dann haben Sie die Möglichkeit, auch noch viel später (bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres) Beiträge für diese Lücken nachzuzahlen, wenn Sie schon mehr als 8 Jahre Zeiten schulischer Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres haben (was bei weiblichen Studierenden meistens nach Vollendung des 25. Lebensjahres der Fall ist). Schliessen Sie so bald wie möglich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab - bei der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie in den ersten Jahren (u.a. wegen dieser Lücken) nicht einmal nennenswerten Versicherungsschutz im Fall der vollen Erwerbsunfähigkeit.
berliam 10.04.2007 | 23:02
hi Bernhard, welchen vorteilbietet die Nachzahlung ? Berli
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