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Fernstudium/Abendstudium

von Steiger08.06.2010 | 14:49
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie wird ein Fachschulstudium, bei dem man nebenbei gearbeitet hat rentenrechtlich gerücksichtigt, falls nicht pro Jahr Fachschulausbildung mindestens 0,75 Rentenentgeltpunkte erreicht werden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der sich aus der Gesamtleistungsbewertung ergebende Wert wird für jeden Kalendermonat mit Anrechnungszeiten wegen einer schulischen Ausbildung auf 75% begrenzt. Der sich danach ergebende Wert darf 0,0625 Entgeltpunkte je Kalendermonate nicht übersteigen (§ 74 Satz 1 und 2 SGB VI).

Zuzüglich kämen dann die Entgeltpunkte aufgrund Ihrer Berufstätigkeit.

Um jedoch detaillierte Auswirkungen dieser Zeit auf die Rentenhöhe nachprüfen zu können und da an dieser Stelle nicht die komplette Rentenberechnung vollständig mit den in Frage kommenden Auswirkungen dargestellt werden kann, empfehle ich Ihnen, sich eine ausführliche Rentenauskunft (also mit Darstellung der Berechungsdaten/Entgeltpunkte) von Ihrem Rentenversicherungsträger zusenden zu lassen. Bei dabei bestehenden Fragen hilft Ihnen gerne die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.

1 Antworten

LSam 09.06.2010 | 10:09
In Ergänzung zur Darstellung vom "Experten". . Wenn die Zeiten durch die DRV als "Fachschulausbildung" anerkannt werden, während dieser nicht gleichzeitig eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wurde, erfolgt die Bewertung als a) beitragsfreie Anrechnungszeit, wenn gleichtzeitig Verdienste vorliegen als b) beitragsgeminderte Anrechnungszeit, . Bewertung zu a) und b) immer mit 75% des Gesamtleistungswertes, der aber nicht > als 0,0625 sein darf, wenn ja, wird auf 0,0625 begrenzt. . Ergibt sich aus Ihrem Versicherungsleben in der Ermittlung des Gesamtleistungswertes ein Wert < 0,0625, erfolgt die Bewertung der FS Zeiten mit 75% vom kleineren Wert. . Bsp. zu a): 20 Mon. FS vorhanden, Gesamtleistungswert nur 0,0600, davon 75% = 0,0450 Bewertung der Zeiten FS als beitragsfreie Zeit: 20 x 0,0450 = 0,9000 Entgeltpunkte. . Bsp. zu b) Gesamtleistungswert nur 0,0600, davon 75% = 0,0450 Während der 20 Monate FS wurden gleichzeitig Einkünfte erzielt, die eine Bewertung in Höhe von 0,0400 EGPT je Monat erfahren haben. gesamt = 0,8000. . Bewertung als beitragsgeminderte Anrechnungszeit wegen FS mit Überlagerung durch Verdienste, . 20 x 0,0450 = 0,9000, (Sollgröße), Davon werden die durch Verdienste erzielten Punkte subtrahiert, (0,9000 - 0,8000) = 0,1000 EGPT, die Ihnen dann noch zuerkannt würden. . Liegen die geringen Einkünfte nicht während der gesdamten Zeit des FS-Besuchs vor, werden die Monate FS insgesamt aufgeteilt in einen Teil ohne Verdienste = beitragsfrei und die anderen mit Einkünften als beitragsgemindert. . Die Ermittlng der zusätzlichen EGPT erfolgt dann getrennt wie zu a) und b) dargestellt. . Je nach Höhe der erzielten Einkünfte/Verdienste und des ermittelten Gesamtleistungswertes kann es passieren, dass für die Monate mit Überlagerung durch Verdienste, keine zusätzlichen EGPT ermittelt werden.
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