In Ergänzung zur Darstellung vom "Experten".
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Wenn die Zeiten durch die DRV als "Fachschulausbildung" anerkannt werden, während dieser nicht gleichzeitig eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wurde, erfolgt die Bewertung als
a) beitragsfreie Anrechnungszeit,
wenn gleichtzeitig Verdienste vorliegen als
b) beitragsgeminderte Anrechnungszeit,
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Bewertung zu a) und b) immer
mit 75% des Gesamtleistungswertes, der aber nicht > als 0,0625 sein darf, wenn ja, wird auf 0,0625 begrenzt.
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Ergibt sich aus Ihrem Versicherungsleben in der Ermittlung des Gesamtleistungswertes ein Wert < 0,0625, erfolgt die Bewertung der FS Zeiten mit 75% vom kleineren Wert.
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Bsp. zu a): 20 Mon. FS vorhanden,
Gesamtleistungswert nur 0,0600,
davon 75% = 0,0450
Bewertung der Zeiten FS als beitragsfreie Zeit:
20 x 0,0450 = 0,9000 Entgeltpunkte.
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Bsp. zu b)
Gesamtleistungswert nur 0,0600,
davon 75% = 0,0450
Während der 20 Monate FS wurden gleichzeitig Einkünfte erzielt, die eine Bewertung in Höhe von 0,0400 EGPT je Monat erfahren haben. gesamt = 0,8000.
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Bewertung als beitragsgeminderte Anrechnungszeit wegen FS mit Überlagerung durch Verdienste,
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20 x 0,0450 = 0,9000, (Sollgröße),
Davon werden die durch Verdienste erzielten Punkte subtrahiert,
(0,9000 - 0,8000) = 0,1000 EGPT,
die Ihnen dann noch zuerkannt würden.
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Liegen die geringen Einkünfte nicht während der gesdamten Zeit des FS-Besuchs vor, werden die Monate FS insgesamt aufgeteilt in einen Teil ohne Verdienste = beitragsfrei und die anderen mit Einkünften als beitragsgemindert.
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Die Ermittlng der zusätzlichen EGPT erfolgt dann getrennt wie zu a) und b) dargestellt.
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Je nach Höhe der erzielten Einkünfte/Verdienste und des ermittelten Gesamtleistungswertes kann es passieren, dass für die Monate mit Überlagerung durch Verdienste, keine zusätzlichen EGPT ermittelt werden.