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Experten-Antwort

Flexi Rente EM

von Ca15.05.2017 | 09:49
868 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, was ist, wenn einer dessen Erwerbsunfähigkeit am 02.2016 eintrat und nun eine teilweise EM Rente beantragen will. Es würde ein Hinzuverdienst geben. Ab wann beginnt der 15 Jahreszeitraum der für die Ermittlung der höchsten EP zugrunde gelegt wird. Doch wahrscheinlich ab 01.07. mit Eintritt des Gesetzes; oder?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ca,

Schade und senf-dazu haben Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

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2 Antworten

Schadeam 15.05.2017 | 10:39
Ich würde auf die 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung tippen. Wenn die EM im Februar 2016 eintrat, geht es wohl um die Jahre 2001-2015. Aber wenn Sie die Rente erst noch beantragen wollen ( wobei es keinen speziellen Antrag auf eine teilweise EM gibt) erhalten Sie den Bescheid ohnehin erst nach dem 01.07.2017 (Bearbeitungszeiten sind nun mal da) und es steht genau drin was hinzuverdiensttechnisch gilt und was nicht. Würde die Rente abgelehnt, ist die Frage ohnehin hinfällig.
senf-dazuam 15.05.2017 | 11:19
Hallo Ca! Ab 1.7.2017 tritt der Passus in Kraft, in dem es heißt: "(1b) Der Hinzuverdienstdeckel wird berechnet, indem die monatliche Bezugsgröße mit den Entgeltpunkten (...) des Kalenderjahres mit den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Kalenderjahren *vor Eintritt der Erwerbsminderung* vervielfältigt wird. ..." Schade tippt also richtig.
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