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Flexi-Rente: Wegfall des HZVD

von Jonny08.12.2017 | 09:20
639 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

X erhält ab OKT 2017 eine AR für besonders langjährig Versicherte mit 39,8725 EP bzw. pEP. Wegen eines Hinzuverdienstes wird aber vor Beginn der Regelaltersrente ab FEB 2020 nur eine Teilrente gezahlt. Der Hinzuverdienst fällt ab JAN 2018 weg. Deshalb wird mit Bescheid vom Dezember 2017 ab JAN 2018 die volle Rente gezahlt. Dabei werden zunächst die o.a. 39,8725 EP aufgeführt. Und dann heißt es: EP, die bereits Grundlage…waren, behalten den ZF der früheren Rente von 1,000 Grundlage einer früheren Rente waren 34,2169 Punkte und EP, die bereits Grundlage…waren, behalten den ZF der früheren Rente von 1,000 Grundlage einer früheren Rente waren 5,6556 Punkte. Danach kommt folgende Aufstellung 34,2169 * 1,000 = 34,2169 5,6556 * 1,000 = 5,6556 Summe der persönlichen EP = 39,8725 Das Ergebnis ist natürlich richtig. Aber: Wie ergeben sich die 34,2169 und die restlichen 5,6556? Warum wird diese Berechnung überhaupt vorgeführt? Im Übrigen schließe ich mich Mittler an und bitte nur um konstruktive Antworten. Quatschantworten sind absolut entbehrlich Gruß Jonny

7 Antworten

Genervteram 08.12.2017 | 17:09
Danke Jonny für die Arbeit die Sie dem Experten ohne Not aufbürden. Denn Sie selbst haben ja erkannt, dass das Ergebnis korrekt ist. Sie scheinen tatsächlich nichts anderes zu tun zu haben, als theoretische Fragen zu stellen. Ich habe Mitleid für die Experten und die Hoffnung, dass derartige Theoretiker wie Sie Einzefälle bleiben.
Tetra_pakam 08.12.2017 | 18:16
Zitat von Genervter anzeigen
@Nerverl: Vorschlag, Nerverl teilt sich nur mit, wenn es w i r k l i c h was zur Sache ist, alles andere ihrem Frisör melden, der wird dafür entlohnt, sich diesen Quatsch anhören zu müssen. Deal? Ansonsten: Vermutlich handelt es sich für die Monate Okt-Dez um einen Hinzuverdienst von 11565 Euro, dann würde die gundsätzliche Aufteilung der Entgeltpunkte tatsächlich Sinn machen, wenngleich im Ergebnis hier nicht notwendig. Tetrapak, irgendwie clever (kann hier nicht von jedem Kommentar behauptet werden)
Unwissendeam 08.12.2017 | 17:20
Hallo Jonny, 34,2169 dürften die EP sein, die während des Teilrentenbezugs vom 01.10.2017 bis 31.12.2017 in Anspruch genommen wurden. Nehmen Sie einfach die vollen EP von 39,8725 und vervielfältigen Sie diese mit dem Teilrentenanteil (Prozentsatz), dann sollten sie 34,2169 EP erhalten. Die 5,6556 EP entsprechen dann dem Teilrentenanteil, der wegen Hinzuverdienstes nicht zur Auszahlung kam. Diese EP wurden also vom 01.10.2017 bis 31.12.2017 nicht in Anspruch genommen. Diese nicht in Anspruch genommenen 5,6556 EP werden bei der Fortschreibung des Zugangsfaktors immer von den in Anspruch genommenen EP getrennt, da bei nicht in Anspruch genommenen EP immer eine Erhöhung des Zugangsfaktors zu prüfen ist. In Ihrem Fall erhöht sich der Zugangsfaktor für die nicht in Anspruch genommenen EP nach durchgeführter Prüfung allerdings nicht, da er bereits bei 1,0 lag und die Nichtinanspruchnahme vor Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgte. Ohne Erhöhung des Zugangsfaktors wirkt die getrennte Ermittlung zwar augenscheinlich etwas merkwürdig, hat im Hintergrund (auch programmtechnisch) aber dennoch seine Berechtigung. Vielleicht betreiben die Rentenversicherungsträger ja demnächst noch etwas Bescheids-Kosmetik, damit das Ganze verständlicher dargestellt wird. Ansonsten haben Sie ja schon ganz richtig festgestellt: Hauptsache das Ergebnis stimmt. P.S.: Wenn Sie mal einen Fall haben, bei dem von einer Altersteilrente in eine Altersvollrente im Verminderungszeitraum gewechselt wird, wird der Grund der getrennten Darstellung gleich viel deutlicher.
W*lfgangam 08.12.2017 | 20:51
Zitat von Genervter anzeigen
...als Ihr Alleinstellungsmerkmal, dass Sie lediglich ein Mitleidsspendenknödel sind, reichen Ihre Beiträge leider nicht aus - versuchen Sie sich als Seelsorger, da finden Sie vielleicht mehr Gehör ...bei den zu Bergenden ;-) Gruß w. PS: Unwissende hat es sehr schön/verständlich dargestellt, warum diese 'Auftrennung' der P/EP erfolgt. Ziel ist hier, die bisherigen 'richtigen' P/EP im Rahmen einer (möglichen) Teilrente in die weitere/neue Berechnung einer Teil/Vollrente zu überführen. Bescheid-mäßig sieht das bei null Änderung natürlich einfach *Scheiße aus *g
Jonnyam 08.12.2017 | 21:10
Zitat von Unwissende anzeigen
Unwissende schrieb

Hallo Jonny,

34,2169 dürften die EP sein, die während des Teilrentenbezugs vom 01.10.2017 bis 31.12.2017 in Anspruch genommen wurden. Nehmen Sie einfach die vollen EP von 39,8725 und vervielfältigen Sie diese mit dem Teilrentenanteil (Prozentsatz), dann sollten sie 34,2169 EP erhalten.

Die 5,6556 EP entsprechen dann dem Teilrentenanteil, der wegen Hinzuverdienstes nicht zur Auszahlung kam. Diese EP wurden also vom 01.10.2017 bis 31.12.2017 nicht in Anspruch genommen. Diese nicht in Anspruch genommenen 5,6556 EP werden bei der Fortschreibung des Zugangsfaktors immer von den in Anspruch genommenen EP getrennt, da bei nicht in Anspruch genommenen EP immer eine Erhöhung des Zugangsfaktors zu prüfen ist. In Ihrem Fall erhöht sich der Zugangsfaktor für die nicht in Anspruch genommenen EP nach durchgeführter Prüfung allerdings nicht, da er bereits bei 1,0 lag und die Nichtinanspruchnahme vor Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgte.

Ohne Erhöhung des Zugangsfaktors wirkt die getrennte Ermittlung zwar augenscheinlich etwas merkwürdig, hat im Hintergrund (auch programmtechnisch) aber dennoch seine Berechtigung. Vielleicht betreiben die Rentenversicherungsträger ja demnächst noch etwas Bescheids-Kosmetik, damit das Ganze verständlicher dargestellt wird.

Ansonsten haben Sie ja schon ganz richtig festgestellt: Hauptsache das Ergebnis stimmt.

P.S.: Wenn Sie mal einen Fall haben, bei dem von einer Altersteilrente in eine Altersvollrente im Verminderungszeitraum gewechselt wird, wird der Grund der getrennten Darstellung gleich viel deutlicher.

Vielen Dank! Das ist einleuchtend. Sie sollten sich übrigens einen passenderen Namen zulegen! Mein Vorschlag wäre, das "Un" zu streichen. Dafür könnten andere sich von Genervt in Nervend umtaufen lassen Meint unter Beibehaltung des gewählten Wunschnamens mit besten Wünschen für das 2. Lichtlein Jonnx
Jonnyam 08.12.2017 | 21:30
Zitat von Tetra_pak anzeigen
Danke Jonny für die Arbeit die Sie dem Experten ohne Not aufbürden. Denn Sie selbst haben ja erkannt, dass das Ergebnis korrekt ist. Sie scheinen tatsächlich nichts anderes zu tun zu haben, als theoretische Fragen zu stellen. Ich habe Mitleid für die Experten und die Hoffnung, dass derartige Theoretiker wie Sie Einzefälle bleiben.
@Nerverl: Vorschlag, Nerverl teilt sich nur mit, wenn es w i r k l i c h was zur Sache ist, alles andere ihrem Frisör melden, der wird dafür entlohnt, sich diesen Quatsch anhören zu müssen. Deal? Ansonsten: Vermutlich handelt es sich für die Monate Okt-Dez um einen Hinzuverdienst von 11565 Euro, dann würde die gundsätzliche Aufteilung der Entgeltpunkte tatsächlich Sinn machen, wenngleich im Ergebnis hier nicht notwendig. Tetrapak, irgendwie clever (kann hier nicht von jedem Kommentar behauptet werden)
@tetrapak, Sie haben 100 Punkte. Für die Rentenmonate OKT-DEZ wurde tatsächlich ein Kalenderjahresentgelt von 11564,63 angesetzt. Und auch die Erklärung von Unwissende stimmt mit einer Teilrente von 85,8%. Da der Hinzuverdienst ab JAN 2018 endet, wird es dann wohl ab Juli 2018 noch eine kleine Nachzahlung geben. Vielen Dank für die Erläuterungen, fur die nicht einmal die offiziellen Experten bemüht werden mussten. Jonny
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