Hallo Ismet !
Ich befürchte, dass Ihnen die Deutsche Rentenversicherung in dieser Frage nicht weiterhelfen kann.
Wenn überhaupt eine solche Bescheinigung ausgestellt werden kann, kann dies wohl nur die Arbeitsverwaltung, also die zuständige Agentur für Arbeit machen.
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen daher bitte an diese Stelle ! Vielleicht bestehen dort zumindest Erfahrungswerte bzgl. einer solchen Forderung durch den türkischen Versicherungsträger.