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Experten-Antwort

Formulare kopierbar? EM Verlängerung

von Sebastian20.07.2016 | 16:58
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, Ich hab die Unterlagen zur EM Rentenverlängerung bekommen. Dabei ist auch ein Formular Befundbericht und Abrechnung für Arzt. Darf ich die 2 Formulare kopieren und noch einem 2. Facharzt geben da mein Ortophäde leider grundsätzlich keine Berichte an den Hausarzt schreibt. Aber es wären beide Berichte wichtig. Oder ist die Abrechnung an die DRV nur von einem Arzt erlaubt? Danke dür Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sebastian,

bitte schildern Sie den Sachverhalt Ihrer zuständigen Sachbearbeitung und klären vorab, ob Sie gleich zwei Befundberichte einreichen sollen. Dann wird es auch keine Probleme mit der Abrechnung geben.

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9 Antworten

Herz1952am 20.07.2016 | 17:35
Natürlich dürfen Sie Ihre in Ihren Händen befindlichen Befundberichte kopieren und weiterleiten an wen Sie wollen. Wenn der Orthopäde die Berichte nicht an Ihren Hausarzt weiterleitet, stellt sich die Frage, ob Sie diesen mit einer Überweisung "besucht" haben. Das tut aber nichts zur Sache und jeder Arzt ist froh, wenn Sie ihm Arbeit ersparen.
Herz1952am 20.07.2016 | 17:37
Sorry, Sie haben ja nur die Formulare. Diese dürfen Sie auch kopieren und Ihren Ärzten zum ausfüllen geben.
Hannesam 20.07.2016 | 17:46
Der Ortophäde schreibt selbst bei Überweisung keinen Bericht! Ich könnte nur auf meine Kosten einen anfertigen lassen, deshalb meine Frage ob die Drv die Kosten auch für 2 Ärzte übernimmt. Das ich die Formulare kopieren darf ist klar es geht um die Kostenübernahme der Befunde!
Lisam 20.07.2016 | 19:07
Welcher der beiden ist denn der wichtigere von beiden Ärzten? Bzw. aufgrund welcher Erkrankung bekommen Sie die EM-Rente. Zu dem Arzt würde ich den Befundbericht geben. Es wurde 1 Befundbericht angefordert (auch wenns masch. Standart ist). Die Kosten des 2. Befundberichtes müssen nicht übernommen werden, wenn dieser nicht auch angefordert wurde. Daher ab zum wichtigeren Arzt. Im notfall kommt eine Anforderung für den anderen Arzt.
Sebastianam 20.07.2016 | 19:23
Hallo Lis, danke erst mal. Das ist ja das Problem, ich denke das sich die Gewichtung 50/50 teilt die ausschlaggebend für die Rente war. Im Rentenbescheid stand ja nicht sie haben die Rente bekommmen wegen.... Und bei den Formularen steht auch nicht welchem arzt ich das Formular geben soll. Na denke mal ich werd auf meine Kosten einen Befundbericht des ortophäden anfertigen lassen und mitsenden.
Lisam 20.07.2016 | 20:56
Wenn es Ihnen nichts ausmacht im schlimmsten Fall die 28,20 EUR selber zu zahlen, machen Sie ne Kopie von den Vordrucken und geben Sie bei den beiden Ärzten ab. Wenn Sie noch ausreichend viel Zeit haben bis zum Ablauf der Zeitrente, können Sie auch den Befundbericht beim allg. Med. abgeben. ggf. reicht auch schon der eine Befundbericht für die Verlängerung aus. Wenn nicht bekommen Sie eh die Aufforderung für den Orthopäden oder eben ein Gutachten. Grundsätzlich soll der Befundbericht bei dem Arzt abgeben werden bei dem Sie in laufender Behandlung wegen der Grunderkrankung sind. Was natürlich wie Sie sagen bei Ihnen nicht so einfach ist bei 50/50. Es geht eben darum, wenns nur aus orthopädischem Grund ist, brauch man keinen vom HNO ;-) MfG Lis
Sebastianam 20.07.2016 | 21:13
Ihr erster Vorschlag ist eine gute Idee! Danke...sie haben Recht was soll gross passieren . 25 .- verlangt der Ortophäde auch so schon für einen Befund, dann müsste ich max 3 Euro drauf legen falls die DRV das von mir fordern sollte. Alles klar so werd ichs machen!
Sebastianam 20.07.2016 | 21:17
Nachtrag: möchte halt möglichst gleich so viel aussagekräftige Unterlagen wie möglich im Vorfeld einreichen damit es gar nicht erst zu einem Gutachter kommt. Sicher ausschliessen kann mans nie....aber die Wahrscheinlichkeit minimieren :-)
Sebastianam 22.07.2016 | 15:44
Es wäre trotzdem nett wenn ein Experte meine Frage von vorgestern beantworten könnte! Dankeschön.
Deutsche Rentenversicherung
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