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Experten-Antwort

Frage EM Rente

von Münchner16.11.2017 | 14:34
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9 Antworten

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Hallo, habe ein paar Fragen wegen der EM Rente mit 55Jahre. 1. Wenn man nach einer befristeten EM Rente wieder arbeitet, bekommt man dann die Rente ab 67 Jahre ohne Abzüge? 2. oder wenn man nach 45 Jahre Arbeit die Rente beantragt hat man da Abzüge wegen der Vorrausgegangenen EM-Rente? 3. Fällt die Rente wesentlich weniger aus bei 3 Jahre Unterbrechung wegen EM Rente? Danke für ihre Mühe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zunächst steht in den Sternen ob Sie sich diese Sorgen tatsächlich machen müssen.

Niemand weiß ob die Rente irgendwann wegfällt weil sich Ihre Gesundheit entsprechend bessert und Sie nicht mehr erwerbsgemindert sind.

Wäre dies tatsächlich der Fall - kommt bei einem über 55 Jährigen nicht wirklich häufig vor - richtet sich die Höhe einer späteren Altersrente danach was Sie dann ab Rentenwegfall machen (Arbeit, Krank, arbeitslos,?....) und danach wie die Gesetze dann sein werden.

Also viel "hätte wenn und aber".

Die derzeitige Situation hat Ihnen User W*lfgang recht treffend dargestellt. Ich danke ihm dafür.

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8 Antworten

Antwort EM Renteam 16.11.2017 | 16:11
55 Jahre = Jahrgang 1962 = Regelaltersrente mit 66 Jahren und 8 Monaten. Sie sind 55 Jahre alt und haben die volle Erwerbsminderung erhalten und plötzlich wieder gesund. Arbeiten = unmöglich
Foxiam 16.11.2017 | 17:24
Danke für diese Antwort Das nimmt mir jetzt die Angst vor den nächsten Weitergewährungsantrag. Musste mit 54 in EMR bekam die Rente ohne zum Gutachter zu müssen(es reichten meine OP und Krankenhausberichte) und wurde auch schon 2 mal jeweils 2 Jahre verlängert. Bei dem nächsten Verlängerungsantrag bin ich dann fast 60, habe aber immer noch Bedenken obwohl sich meine Krankheiten und Einschränkungen nicht mehr bessern das mir die Rente entzogen werden könnte. MfG
Antwort EM Renteam 16.11.2017 | 18:59
Zitat von Foxi anzeigenausblenden
55 Jahre = Jahrgang 1962 = Regelaltersrente mit 66 Jahren und 8 Monaten. Sie sind 55 Jahre alt und haben die volle Erwerbsminderung erhalten und plötzlich wieder gesund. Arbeiten = unmöglich
Danke für diese Antwort Das nimmt mir jetzt die Angst vor den nächsten Weitergewährungsantrag. Musste mit 54 in EMR bekam die Rente ohne zum Gutachter zu müssen(es reichten meine OP und Krankenhausberichte) und wurde auch schon 2 mal jeweils 2 Jahre verlängert. Bei dem nächsten Verlängerungsantrag bin ich dann fast 60, habe aber immer noch Bedenken obwohl sich meine Krankheiten und Einschränkungen nicht mehr bessern das mir die Rente entzogen werden könnte. MfG
Sind Sie Münchner oder Fix und Foxi? Ihre Angst ist unbegründet. Bleiben Sie cool. Schauen Sie das Ihre Krankenakte immer auf den aktuellen Stand ist. Also regelmässig zum Hausarzt und zu Ihren Fachärzte. Wohl kaum das eine volle EMR nach ein paar Jahren komplett gestrichen wird, höchstens auf eine teilweise EMR. MFG
W*lfgangam 16.11.2017 | 23:58
Hallo Münchner, 1. bei einem Wegfall der EM-Rente für mehr als 2 Jahre werden die Entgeltpunkte/Berechnungsbasis aus Ihrem zurückgelegten Versicherungsleben, bei einer künftigen Rente wieder komplett neu ermittelt - und dann der neue/geringere/kein Abschlag neu ermittelt. 2. die 45 Jahre sind bei einer durchlaufenden EM-Rente, wenn die mit Beschäftigung laufen/neben einer Teil-EM-Rente bis zur abschlagsfreien Altersrente (63+xx, je nach Jahrgang, hier 66+8) _vielleicht_ ein Bonus, wenn es _dann_ um die Berechnung der abschlagsfreien Altersrente geht ...insofern ein Mehrbetrag aus der bisher nicht gezahlten Teil-EM-Rente möglich wäre. 3. 'wesentlich' ist relativ ...da Sie bereits 55 Jahre alt sind, ist es bis zur erstmöglichen Altersrente, 2025 als langjährig Versicherter *) nicht mehr soo weit hin - wesentliche Änderungen/keine bei den Altersrenten stehen derzeit nicht im Raum. Individuell lassen sich die 'Feinheiten' nur anhand Ihrer bisherigen Versicherungsdaten checken, deswegen Sie wohl besser mal eine Beratungsstelle in der Nähe aufsuchen sollten - Aussagen hier im Forum stehen immer auf wackeligen Füßen/sind nicht irgendwie 'verbindlich'. Zeitnahe Probeberechnungen/Informationen sind da wesentlich hilfreicher! *) kein GdB 50 vorhanden?! Gruß w.
Münchneram 17.11.2017 | 06:45
Hallo, danke für die Antworten, ein GdB von 50 ist vorhanden.
Fortitude oneam 17.11.2017 | 07:07
Hallo Münchner, Ihr GdB 50 ist unbefristet, dann können Sie mit 61 Jahren und 8 Monaten in die AR wechseln. Was W*lfgang zu Punkt 1 geschrieben hat, kann ich Ihnen nur empfehlen - lassen Sie es nicht soweit kommen - . Gehen Sie kontinuierlich zu Ihren Ärzten. Und zu Punkt 2 spricht unser Superman von - B O N U S - . Manchmal lieber W*lfgang könnte man meinen, dass Sie was geraucht haben. Ja, so ewas bekommen Sie nur von der DRV. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Realistam 17.11.2017 | 07:21
Alle Fragen nach dem Motto „was wäre wenn?“ Entweder man ist erwerbsgemindert oder ist es nicht. Was nutzt es zu wissen, ob eine spätere Altersrente bei vorherigem EM-Rentenbezug niedriger oder höher ist? Nichts! Weil man es nicht beeinflussen kann oder benötigen Sie dann plötzlich doch keine EM -Rente mehr?
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