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Experten-Antwort

Frage für Schwester

von Schwester16.11.2016 | 17:13
2373 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Frage für Schwester Hallo folgendes,meine Schwester ist in jungen Jahren nach Amerika ausgewandert. Habe mir mal ihre Rentenpapiere angesehen und es tauchten Fragen auf Sie hat hier 40 Monate Beitragszeit dazu kommt Anrechnungszeit für 1 Kind ,war in dieser Zeit wegen Versetzung Ehemann nochmal einige Zeit hier. Am Ende der Renteninformation vor Jahren steht 20 Monate fehlen. Frage wie zählt das Kind ? Könnte sie um Anspruch später zu erwerben,wenn auch geringer,die 20 Monate mit Mindestbeiträgen auffüllen um auf 60 Monate zu kommen? Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.11.2016 | 09:55

Hallo Schwester,

wir schließen uns den Ausführungen von KSC an. Bitte lassen Sie sich mit der erteilten Vollmacht im Einzelfall Ihrer Schwester vor Ort in einer Service-Stelle der Rentenversicherung beraten.

14 Antworten

KSCam 16.11.2016 | 19:00
Ob das Kind "zählt" kann mit den vorhandenen Infos nicht beurteilt werden; wo lebte die Familie in den ersten 2 oder 3 Jahren der Kindererziehung - In D oder in USA? Davon hängt es beispielsweise ab. 20 Mindestbeiträge sind sicher möglich.....die kann Sie auch noch zahlen kurz vor der Regelaltersrente...... Andererseits gibt es auch das SV Abkommen mit den USA. Wenn es um Mindestzeiten geht wird die Zeit in beiden Ländern addiert. Sofern Sie Beiträge in USA hat (20 Monate und mehr) sind die 5 Jahre auch ohne weitere Beiträge voll. Einen US Versicherungsverlauf bei der dortigen Social Security anzufordern sollte einen in den USA lebenden Menschen eh nicht überfordern, oder? Darin sieht sie wie viele US Monate es gibt. Bleibt nur eines: sich um die Kontenklärung bemühen - die DRV anschreiben geht auch aus USA oder Ihre Schwester bevollmächtigt Sie und Sie kümmern sich. Gruß
Schwesteram 16.11.2016 | 19:27
Hallo KSC, lieben Dank für die ersten Informationen Rentenrechtliche Zeiten hat sie in Amerika leider nicht. Ich habe mir 1998 per Vollmacht eine Übersicht von RV schicken lassen worauf die 40 Monate aufgelistet sind. Als Kindererziehungzeit ist vermerkt als Berücksicherungseit 03.09.82 bis 02.09.82 da in dieser Zeit in Deutschland. LG
Schwesteram 16.11.2016 | 19:28
Sorry 81 muss es heißen
KSCam 16.11.2016 | 20:41
Na dann war ja wohl die 2 jährige Erziehungszeit, die als Beitragszeit zählt im Ausland und wird in D wohl nicht angerechnet. In D wäre die Erziehungszeit = Beitragszeit von Sept. 79 bis Aug. 81. Somit müsste sie halt spätestend 20 Monate vor Beginn der Regelaltersrente damit beginnen für 20 Monate den Mindestbeitrag zu zahlen. Zählt vielleicht die Kindererziehung in den USA dort als Versicherungszeit? Oder sie kommt doch noch zu US Beiträgen. Wann ist die Schwester denn geboren?
Schwesteram 16.11.2016 | 20:34
Hallo Wolfgang, August 1979
Schwesteram 16.11.2016 | 20:51
Hallo KSC, was heißt dann in dem Verlauf der RV die anerkannte Berücksichtigungzeit.Bei anderen Zeiten steht keine Berücksichtigung da im Ausland. Meine Schwester ist 1958 geboren,es bleibt also noch Zeit für die 20 Monate Beiträge. Mir fiel es die Tage in die Hände und ich kam auf die Idee mit den 20 Monaten Beitrag. Am besten frag ich bei RV nochmal genau nach ,ob es sich überhaupt lohnt letztendlich. Bedanke mich bei euch beiden für die Infos. Wünsche euch noch schönen Abend
Schwesteram 16.11.2016 | 20:59
Ob in Amerika Kindererziehung zählt ist mir nich bekannt, müsste ich nachfragen. Denke eher nicht.
KSCam 16.11.2016 | 21:01
Ja suchen Sie die nächste DRV Beratungsstelle auf, dort wird man Ihnen das erklären. Bei Jahrgang 58 beginnt die Regelaltersrente mit 66, also 2024 im Folgemonat des Geburtstages. Da ist noch viel Zeit die 20 Monate zu zahlen. Berücksichtigungszeit ist die Zeit in der frau Kinder unter 10 erzogen hat, diese Jahre zählen aber nicht bei den Zeiten für die 5 Jahre mit, da zählen nur die ersten 24 Monate der Erziehnung, aber die waren ja im Ausland und zählt dann in D halt nicht mit.
Schwesteram 16.11.2016 | 22:08
Nochmal,hab meine Schwester angerufen und ihr Sohn war 6 Monate als sie nach Deutschland kamen,als er 3 Jahre war sind sie zurück.Müsste dann ja eigentlich nur nachweisen das es so war oder seh ich das falsch. ES würden dann nur 2 Monate fehlen,wenn die ersten zwei Jahre zählen. Gruß, die Schwester
Lisam 17.11.2016 | 09:43
wie aktuell ist der Vesicherungsverlauf? Es wird leider etwas unübersichtlich. Für das Kind wurden ja bereits über Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten entschieden, wenn ich das so richtig lese. Wenn vermutlich auch nur teilweise. Ich würde schätzen, dass ggf. vom 6 oder 7. monat bis zum 12. monat KEZ anerkannt wurden. d.h. es wären bei den 40 Monaten evtl. 6 Monate KEZ bereits berücksichtigt. Dann kommt noch die "Mütterrente" hinzu, sprich es muss geprüft werden, ob die Zeiten 2014 maschinell anerkannt wurden oder nicht. D.h. es könnten noch 8 Beiträge offen sein. Außerdem würde ich ggf. die gesamten KEZ/BÜZ von beginn an überprüfen lassen. Sofern der Ehemann aus Deutschland nach Amerika versetzt wurde, könnte auch für die ersten 6 Monate eine Anrechnung in Frage kommen. Ohne Versicherungsverlauf kann man leider nur wid spekulieren, daher könnten auch die 12 Monate KEZ komplett drin sein... Am besten wäre es, Sie forden sich telefonisch einen aktuellen Versicherungsverlauf an, bzw ein Wartezeitauskunft. MfG Lis
Schwesteram 17.11.2016 | 10:05
Hallo Lis, habe gestern den Bescheidnoc hmal genau gelesen und einen Zusatz zur Berücksichtigung Kindererziehung gefunden,was damals wohl unterging. 1998 forderten wir Versicherungsverlauf an und die 40 Monate waren korrekt aufgelistet. Die Kindererziehungszeit haben wir wohl übersehen außer die Berücksichtigungszeit wie genannt. Nun habe ich den Eintrag gesehen vom 02.02. 1980 bis 25.11.1981 kann nicht als Berücksichtigungszeit anerkannt werden ,weil nicht ausreichend glaubhaft gemacht. Dies kann man doch sicher noch nachholen? Ihr Mann war beim Militär und wurde regelmäßig versetzt. Es war der letzte Aufenthalt in Deutschland Das zweite Kind ist daher in Amerika geboren und auch aufgewachsen. Vielleicht ist es jetzt etwas verständlicher.Ausbezahlt ,was damal die Frage war konnte es nicht da Recht zur freiwilligen Versicherung besteht Am Pc ist alles doch etwas übersichtlicher als am Smartphone:-) Lieben Gruß
W*lfgangam 17.11.2016 | 20:01
Hallo Schwester, nicht wirklich. Die aktuelle Datenlage / Versicherungsverlauf / alte Entscheidungen/ggf. nicht vollständig aufgeklärt (Aufenthaltsstatus/anrechenbare Auslandserziehung) / neues Recht ("Mütterrente") zu den Erziehungszeiten ...das alles ist sehr schwammig - und führt auch nach weiteren Diskussionsrunden nicht zum Ergebnis. Wie oben mehrfach gesagt: Füße in Richtung nächste Beratungsstelle gestellt und los :-) Gruß w.
Schwesteram 18.11.2016 | 07:41
Hallo Wolfgang, danke euch für die Wegweisend und werde es klären wenn fehlende Papiere über Aufenthalt vorhanden. Es wird sich irgendeine Lösung ergeben. Lieben Gruß und Allen ein schönes Wochenende
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