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Frage noch nicht ganz beantwortet

von DerFragenstellerFürDasUngewöhnliche14.11.2016 | 20:20
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, meine Frage von https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… würde mit einem Link-Verweiss nicht eindeutig beantwortet. Heißt dies der erste Beitrag vom 12.12.2015 als Antrag, 15.12.2015 durch Schicksaal Erwerbsunfähig, Beitrag erst am 09.04.2016 bezahlt, aber Dank Beitragsverfahren gilt: Beitrag zählt DA: Die Nachzahlung freiwilliger Beiträge für ein abgelaufenes Kalenderjahr ist noch bis zum 31.3. des folgenden Kalenderjahres zulässig oder bis zum nächsten Werktag, wenn der 31.3 in einem Jahr auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt. Die Frist zur Zahlung der Beiträge wird durch ein Beitragsverfahren oder ein Verfahren über einen Rentenanspruch unterbrochen, die Frist beginnt erneut nach Abschluss des Verfahrens. Aber die zweite Nachzahlung nach §207 zählt nicht DA: bei der Sondernachzahlung von § 207 SGB 6 sind ausnahmsweise Teilzahlungen bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren zugelassen. Bei jeder Ratenzahlung sind jedoch die Beiträge und Bemessungsgrenzen im Zeitpunkt der Zahlung maßgebend. Wenn im Rahmen der Ratenzahlung freiwillige Beiträge nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt werden, können diese bei der Berechnung der Rente wegen Erwerbsminderung nicht berücksichtigt werden. Die Ratenzahlung als solches ist kein laufendes Beitragsverfahren. Das Verwaltungsverfahren ist mit Bindung des Nachzahlungsbescheides abgeschlossen. Habe ich das so richtig verstanden? gruß DerFragenstellerFürDasUngewöhnliche

2 Antworten

DerFragenstellerFürDasUngewöhnlicheam 14.11.2016 | 20:23
Also habe ich das richtig verstanden das der erste beitrag zählt für das letzt Jahr bei Erwerbsminderung, aber die Schulzeit nach §207 für erwerbsminderung NICHT, nach Beispiel von https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
DerFragenstellerFürDasUngewöhnlicheam 15.11.2016 | 19:43
weiß man die antwort nicht?
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