Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt (sogenannte Arbeitsmarktrente) kann monatlich 450,00 EUR brutto hinzuverdient werden, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Ein zweimaliges Überschreiten bis zum doppelten pro Kalenderjahr ist zulässig. Diese Regelung ist bis 30.06.2017 gültig. Ab 01.07.2017 kann pro Kalenderjahr 6300,00 EUR brutto hinzuverdient werden.
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund verschlossenem Arbeitsmarkt wird gezahlt, weil Sie keinen Ihrem Restleistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz inne haben. Beim Hinzuverdienst ist daher zu beachten, dass die Arbeitszeit drei Stunden täglich nicht überschreiten darf.