Dann ist der März für die Rentenversicherung eine Lücke, weil an keinem Tag im März Beiträge gezahlt wurden.
Elterngeldbezug ist keine Versicherungszeit.
Sie könnten natürlich für diesen einen Monat die Kindererziehungszeit für sich beansruchen aber dann hat der andere Elternteil im März eine Lücke.
Hallo Bohne,
da Elterngeld keine rentenrechtliche Zeit ist, entsteht bei Ihnen für den Monat März eine Lücke.
Soll die Kindererziehungszeit für den Monat März aufgrund einer gemeinsamen Erklärung der Eltern auf Sie übertragen werden, so ist zu beachten, dass die Erklärung nur für maximal 2 Kalendermonate rückwirkend möglich ist.
Im Falle einer Übertragung auf Sie würde dann ggfs. beim anderen Elternteil eine rentenrechtliche Lücke entstehen, wenn der andere Elternteil in diesem Monat keine anderen rentenrechtlichen Zeiten vorweisen kann.
Sie sollten einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung vereinbaren und sich die genauen Auswirkungen auf die jeweiligen Versicherungszeiten der Eltern erläutern lassen.