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Experten-Antwort

Frage zum Rentenzuschuss für PKV Mitglieder

von Frank05.05.2019 | 18:20
183 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, das sich das Thema im letzten Beitrag etwas verselbständigt hat und dann geschlossen wurde (ohne mein Frage zu beantworten...) hier dann halt noch mal von vorne. Gleich mal zum Anfang. Ich habe kein Frage zum Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag durch die Rentenversicherung und mich interessiert nicht im geringsten wie und ob ich irgendwie in die GKV wechseln kann, oder ob die besser günstiger oder sonst irgendetwas ist. Ich beziehe mich mal auf das Dokument auf das ganz zum Schluss in dem anderen Beitrag verwiesen wurde: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentbl… Dort lese ich in Kapitel 13 als letzten Absatz Bei freiwillig versicherten Rentnern unterliegen zusätzlich auch alle weiteren Einkünfte (zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen) der Beitragspflicht. Wird die Beitragsbemessungsgrenze durch die Renten, die Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen insgesamt noch nicht überschritten, sind auch die weiteren Einkünfte maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig. Soweit ich das verstehe bin ich und meine Frau "freiwillig" versichert und somit gilt diese Regelung für uns. Wenn diese Einkünfte also Beitragspflichtig sind, müssen sie ja auch Bezuschusst werden und somit zahlt mir die Rentenversicherung 7,75% auf diese Einkünfte. Ich weiß das klingt auf den ersten Blick etwas unlogisch aber wie soll man denn sonst diese Regelung anders verstehen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.05.2019 | 13:52

Hallo Frank,

bitte haben Sie Verständnis, dass ich hier im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht näher auf die versicherungs- und beitragsrechtlichen Grundsätze der unterschiedlichen Krankenversicherungssysteme in Deutschland eingehen kann. Diese wurden letztlich auch in diesem Thread schon ausführlich diskutiert.

Ein Hinweis auf das von Ihnen genannte Merkblatt: Abschnitt 13 dieses Merkblatts bezieht sich ausschließlich auf (bei einer gesetzlichen Krankenversicherung) pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Rentner und nicht auf privat krankenversicherte Rentner. Für privat krankenversicherte Rentner gilt hier Abschnitt 12.4.

Abschließend möchte ich Ihnen hier noch die gesetzliche Vorschrift darstellen, die für die Gewährung eines Zuschusses zur Krankenversicherung einschlägig ist (Stand 01.01.2019):

§ 106 SGB VI:

(1) Rentenbezieher, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem Krankenversicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert sind, erhalten zu ihrer Rente einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung. Dies gilt nicht, wenn sie gleichzeitig in einer in- oder ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.

(2) Für Rentenbezieher, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wird der monatliche Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich aus der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes nach § 242 des Fünften Buches auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. § 247 Satz 3 des Fünften Buches ist entsprechend anzuwenden.

(3) Für Rentenbezieher, die bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, das der deutschen Aufsicht unterliegt, wird der monatliche Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich aus der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a des Fünften Buches auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. Der monatliche Zuschuss wird auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt. Beziehen Rentner mehrere Renten, wird ein begrenzter Zuschuss von den Rentenversicherungsträgern anteilig nach dem Verhältnis der Höhen der Renten geleistet. Er kann auch in einer Summe zu einer dieser Renten geleistet werden.

(4) Rentenbezieher, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung und bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, das der deutschen Aufsicht unterliegt, erhalten zu ihrer Rente ausschließlich einen Zuschuss nach Absatz 2.

19 Antworten

RVam 05.05.2019 | 19:46
Dreister geht es nicht. Hoffentlich wird dieser Tread gesperrt.
Icham 05.05.2019 | 19:10
Im SGB6 §106.2 Da steht das es Zuschuss nur auf den Zahlbetrag der Rente gibt. Und jetzt warum Du Dich vielleicht etwas benachteiligt fühlst. Auch Pflichtversicherte haben nur bei Ihrer Rente den halben Beitragssatz. Für andere Beitragspflichtige Versorgungsbezüge müssen sie auch den vollen Beitrag bezahlen. Da ist also kein Unterschied.
DRVam 05.05.2019 | 19:55
Die Schließung Ihres ersten Threads und die dazugehörende Erläuterung sagt doch alles. Wie wäre es, Sie gäben endlich Ruhe und wenden sich an eine gesetzliche Krankenkasse, was Ihnen im Übrigen schon mehrfach empfohlen wurde. Ist Ihr Nachname vielleicht „Renitent“ oder sind Sie beratungsresistent?
Frankam 05.05.2019 | 19:57
Zitat von Ich anzeigen
Na das ist ja mal endlich mal eine Antwort. Vielen Dank! Benachteiligt fühle ich mich nicht. Ich versuche nur zu verstehen was ich so lesen. Das würde also in meinem Fall bedeuten jeder "freiwillige" Rentner zahlt auf seine zusätzlichen Einkünfte die vollen 14 Prozent Beitrag an die Krankenkasse und auch der der gar nicht in der GKV ist zahlt auch diese 14 Prozent aber an wen dann?
W°lfgangam 05.05.2019 | 20:08
Hallo Frank, Sie sind nicht freiwillig versichert, sondern privat versichert ...egal wie Sie das (falsch) 'verstehen'! Der Begriff der freiwilligen Krankenversicherung stammt aus dem SGB 5, speziell: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html Sie werden feststellen, dass Sie + Ihre Frau damit rein gar nichts zu tun haben. Den Schritt in die PKV werden Sie vor Jahren 'freiwillig' gewählt haben. Da hört es dann aber mit der Freiwilligkeit doch schon auf ... Was Sie da sonst noch zur KV-Bezuschussung aller Altersversorgungen reinlesen, erschließt sich mir nicht. Auch freiwillig gesetzlich Versicherte erhalten lediglich den Zuschuss aus/auf die Rente: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__106.html Sie können die 'anderen' Leistungszahler ja mal fragen, ob sie Ihnen auf deren Zahlungen noch einen KV-Zuschuss zahlen möchten ;-) - was hat die DRV mit denen zu tun?/die bezuschusst nur die eigene Rente. Schauen Sie sich die Abs. 1 + 3 aus 106 mal ganz genau an! Einfach zu verstehen und nix dran rumzudeuteln. Gruß w.
Frankam 05.05.2019 | 20:23
Zitat von W°lfgang anzeigen
Soweit ich das verstehe bin ich und meine Frau "freiwillig" versichert
Hallo Frank, Sie sind nicht freiwillig versichert, sondern privat versichert ...egal wie Sie das (falsch) 'verstehen'! Der Begriff der freiwilligen Krankenversicherung stammt aus dem SGB 5, speziell: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html Sie werden feststellen, dass Sie + Ihre Frau damit rein gar nichts zu tun haben. Den Schritt in die PKV werden Sie vor Jahren 'freiwillig' gewählt haben. Da hört es dann aber mit der Freiwilligkeit doch schon auf ... Was Sie da sonst noch zur KV-Bezuschussung aller Altersversorgungen reinlesen, erschließt sich mir nicht. Auch freiwillig gesetzlich Versicherte erhalten lediglich den Zuschuss aus/auf die Rente: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__106.html Sie können die 'anderen' Leistungszahler ja mal fragen, ob sie Ihnen auf deren Zahlungen noch einen KV-Zuschuss zahlen möchten ;-) - was hat die DRV mit denen zu tun?/die bezuschusst nur die eigene Rente. Schauen Sie sich die Abs. 1 + 3 aus 106 mal ganz genau an! Einfach zu verstehen und nix dran rumzudeuteln. Gruß w.
Mit "freiwillig" wollte ich mich auf die Rentenversicherung beziehen und nicht auf die Krankenversicherung. Wenn ich diese Begriffe richtig verstehe bin ich später "freiwillig" in der Rentenversicherung. Wenn das soweit stimmt verstehe ich dann diesen Absatz aus https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__106.html Kapitel 13 nicht Bei freiwillig versicherten Rentnern unterliegen zusätzlich auch alle weiteren Einkünfte (zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen) der Beitragspflicht. Wird die Beitragsbemessungsgrenze durch die Renten, die Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen insgesamt noch nicht überschritten, sind auch die weiteren Einkünfte maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig. Das wir auch so im Beitrag von "Ich" um 19:10 so bestätigt. Bei einem GKV Versicherten ist das dann klar, aber wohin fließt dieser Beitrag bei einem PKV versicherten?
Icham 05.05.2019 | 20:14
Pflichtversicherte sind immer in einer GKV und zahlen auf Ihre beitragspflichtigen Versorgungsleistungen den vollen Beitrag an Ihre GKV. Wer nicht in einer GKV ist der ist PKV versichert und zahlt nur Beitrag an die PKV nach seinem Tarif ohne berücksichtigung von Einkommen. Also kein Beitrag abhängig vom Einkommen.
Frankam 05.05.2019 | 21:00
Das verstehe ich jetzt leider wieder nicht. Ich habe noch mal Google gefragt und kann es sein das es einfach so ist das ich als PKV Versicherter einfach dann doch keinen Krankenkassenbeitrag auf meine zuätzlichen Einkünfte bezahlen muss? Das müssen nur GKV Versicherte zahlen und die bekommen dann nicht mal eine Zuschuss dafür?
Icham 05.05.2019 | 20:33
Freiwillig, pflichtversichert oder Privat bezog sich bei den Beitägen immer auf die Krankenversicherung.
Frankam 05.05.2019 | 21:28
Na das ist aber wieder ein guter Grund sich mit aller Kraft an der PKV festzuhalten bis man das 55te Lebensjahr erreicht hat um ja nicht wieder in die GKV zu müssen. Das würde in meinem Fall ja so richtig teuer werden wenn ich auf alle meine weiteren Einkünfte 14% Krankenversicherung zahlen müsste. Vielen Dank für die Auskunft.
Max4.0am 05.05.2019 | 22:03
Was jetzt neu sein soll hier an Erkenntnissen, erschließt sich mir nicht. Die Auskünfte gab es doch schon in epischer Breite im alten thread, den ich interessiert verfolgt hatte. ;)
Icham 05.05.2019 | 21:16
Ja,so einfach ist es.
Frankam 06.05.2019 | 10:08
Das habe ich dann leider nirgends raus gelesen und auch jetzt nach nochmaligem durchschauen finde ich dort diese zentrale Aussage nicht von der ich auch noch immer nicht wirklich glauben kann das hier GKV Mitglieder derart abgezockt werden GKV Rentner zahlt auf sein sonstigen Einkünfte 14% Krankenkassenbeitrag PKV Rentner zahlt nichts. Ich dachte ja wenigstens GKV Rentner zahlt 14% und bekommt 7% Zuschuss PKV Rentner bekommt nur 7% Zuschuss Aber so wie sich das nun darstellt ist es für mich ja noch besser als erwartet.
Frankam 06.05.2019 | 16:03
Vielen Dank. Ich denke jetzt sind wir wirklich durch. Ich bin positiv überrascht und freue mich auf meine Rente :) Daumen drücken das mir nicht noch was passiert bis ich 55 bin und doch noch in die GKV zurück muss.
J.F.K.am 06.05.2019 | 19:39
Wenn man wirklich krank ist, sollte es eigentlich egal sein, ob man im Krankenhaus vom Chefarzt behandelt wird oder vom Stations-/Oberarzt. Und Einzelzimmer kann man ggf. auch als GKV-Versicherter bekommen, wenn es den Heilungsprozess positiv beeinflusst. Ansonsten sind mittlerweile selbst für "gewöhnliche Kassenpatienten" Zweibettzimmer standard!
J.F.K.am 06.05.2019 | 20:01
Zitat von W°lfgang anzeigen
Wieso 6-Bett-Zimmer? Kassenpatienten liegen doch gewöhnlich auf dem Flur. (Ironie off!) Sie scheinen schon längere Zeit kein Krankenhaus von innen gesehen zu haben, sonst wüssten Sie, dass "6-Bett-Schlafsäle" schon seit Jahrzehnten tabu sind.
W°lfgangam 06.05.2019 | 19:42
Hallo Frank, > Das würde in meinem Fall ja so richtig teuer werden wenn ich auf alle meine weiteren Einkünfte 14% Krankenversicherung zahlen müsste. nicht wirklich. Der max. KV/PV-Beitrag in der GKV ist gedeckelt, versicherungspflichtige Einkünfte werden nur bis einem Grenzbetrag von mtl. insgesamt 4538 EUR berücksichtigt. Damit ergibt sich ein max. Beitrag zu freiwilligen GKV(+PV) von rd. 800 EUR. Dafür werden rd. 11 % KV/PV-Pflichtbeitrag von der Rente nicht abgezogen, sondern auch hier 7,75 % von der Rente als Zuschuss zusätzlich ausgezahlt. Bei einer 'guten' Rente' von 2000 EUR ist damit schon ein Rentenmehrbetrag von 375 EUR gegeben. Kommt noch eine mittelprächtige Betriebsrente (500 EUR) hinzu, gibt es auch hier keinen Beitragsabzug von 18 % = nochmal 90 EUR extra ausgezahlt. Mit diesen Rentenmehrbeträgen von 465 EUR lässt sich der freiwillige KV/PV-Beitrag von 800 EUR sehr leicht verkraften. Also sooo dramatisch muss ein 'Rückfall' in die GKV auch nicht werden ...bis auf etwaige Unterschiede im Leistungskatalog/Chefarzt adé, dafür viel Geselligkeit im 6-Bett-Zimmer ;-) Gruß w. PS: Die jeweiligen Ausführungen/Erläuterungen waren für Betroffene sicher hilfreich/als Randthema zur gesetzlichen Rente gerechtfertigt und den Beratern vor Ort blieb sicher viel Geduld/Erklärungsbedarf erspart ;-) - das sollte zu diesem Thema aber nun alles gewesen sein.
Frankam 06.05.2019 | 21:51
Zitat von W°lfgang anzeigen
Vielen Dank. Ich denke jetzt sind wir wirklich durch. Ich bin positiv überrascht und freue mich auf meine Rente :) Daumen drücken das mir nicht noch was passiert bis ich 55 bin und doch noch in die GKV zurück muss.
Hallo Frank, > Das würde in meinem Fall ja so richtig teuer werden wenn ich auf alle meine weiteren Einkünfte 14% Krankenversicherung zahlen müsste. nicht wirklich. Der max. KV/PV-Beitrag in der GKV ist gedeckelt, versicherungspflichtige Einkünfte werden nur bis einem Grenzbetrag von mtl. insgesamt 4538 EUR berücksichtigt. Damit ergibt sich ein max. Beitrag zu freiwilligen GKV(+PV) von rd. 800 EUR. Dafür werden rd. 11 % KV/PV-Pflichtbeitrag von der Rente nicht abgezogen, sondern auch hier 7,75 % von der Rente als Zuschuss zusätzlich ausgezahlt. Bei einer 'guten' Rente' von 2000 EUR ist damit schon ein Rentenmehrbetrag von 375 EUR gegeben. Kommt noch eine mittelprächtige Betriebsrente (500 EUR) hinzu, gibt es auch hier keinen Beitragsabzug von 18 % = nochmal 90 EUR extra ausgezahlt. Mit diesen Rentenmehrbeträgen von 465 EUR lässt sich der freiwillige KV/PV-Beitrag von 800 EUR sehr leicht verkraften. Also sooo dramatisch muss ein 'Rückfall' in die GKV auch nicht werden ...bis auf etwaige Unterschiede im Leistungskatalog/Chefarzt adé, dafür viel Geselligkeit im 6-Bett-Zimmer ;-) Gruß w. PS: Die jeweiligen Ausführungen/Erläuterungen waren für Betroffene sicher hilfreich/als Randthema zur gesetzlichen Rente gerechtfertigt und den Beratern vor Ort blieb sicher viel Geduld/Erklärungsbedarf erspart ;-) - das sollte zu diesem Thema aber nun alles gewesen sein.
Ja ok. Ich versuche dann auch mal mir noch weiter Kommentare zu verkneifen obwohl das nicht einfach ist. Ich bin z.B gerade darauf gekommen das man dieser 7,75% Krankenkassenzuschuss bei einem PKV Mitglied auch auch als Rendite bezeichnen könnte. Das ist ja eigentlich nichts anderes und wo bekommt man heutzutage noch 7,75% Zinsen ohne Risiko?
Genervteram 07.05.2019 | 10:55
Zitat von Frank anzeigen
Frank schrieb

Vielen Dank. Ich denke jetzt sind wir wirklich durch.

Ich bin positiv überrascht und freue mich auf meine Rente :)

Daumen drücken das mir nicht noch was passiert bis ich 55 bin und doch noch in die GKV zurück muss.[/quote]

Hallo Frank,

> Das würde in meinem Fall ja so richtig teuer werden wenn ich auf alle meine weiteren Einkünfte 14% Krankenversicherung zahlen müsste.

nicht wirklich. Der max. KV/PV-Beitrag in der GKV ist gedeckelt, versicherungspflichtige Einkünfte werden nur bis einem Grenzbetrag von mtl. insgesamt 4538 EUR berücksichtigt. Damit ergibt sich ein max. Beitrag zu freiwilligen GKV(+PV) von rd. 800 EUR. Dafür werden rd. 11 % KV/PV-Pflichtbeitrag von der Rente nicht abgezogen, sondern auch hier 7,75 % von der Rente als Zuschuss zusätzlich ausgezahlt.

Bei einer 'guten' Rente' von 2000 EUR ist damit schon ein Rentenmehrbetrag von 375 EUR gegeben. Kommt noch eine mittelprächtige Betriebsrente (500 EUR) hinzu, gibt es auch hier keinen Beitragsabzug von 18 % = nochmal 90 EUR extra ausgezahlt. Mit diesen Rentenmehrbeträgen von 465 EUR lässt sich der freiwillige KV/PV-Beitrag von 800 EUR sehr leicht verkraften.

Also sooo dramatisch muss ein 'Rückfall' in die GKV auch nicht werden ...bis auf etwaige Unterschiede im Leistungskatalog/Chefarzt adé, dafür viel Geselligkeit im 6-Bett-Zimmer ;-)

Gruß

w.

PS: Die jeweiligen Ausführungen/Erläuterungen waren für Betroffene sicher hilfreich/als Randthema zur gesetzlichen Rente gerechtfertigt und den Beratern vor Ort blieb sicher viel Geduld/Erklärungsbedarf erspart ;-) - das sollte zu diesem Thema aber nun alles gewesen sein.[/quote]

Ja ok. Ich versuche dann auch mal mir noch weiter Kommentare zu verkneifen obwohl das nicht einfach ist.

Ich bin z.B gerade darauf gekommen das man dieser 7,75% Krankenkassenzuschuss bei einem PKV Mitglied auch auch als Rendite bezeichnen könnte. Das ist ja eigentlich nichts anderes und wo bekommt man heutzutage noch 7,75% Zinsen ohne Risiko?

Wow, Sie scheinen ja eine richtige Blitzbirne zu sein und finden diese Ungerechtigkeit gegenüber gesetzlich Versicherten bestimmt auch noch klasse. Wenn Sie nur Unterhaltung suchen, wenden Sie sich bitte an Ihre Stammtischbrüder oder an Ihren Friseur. Dieses Forum ist dafür nicht der richtige Ort. Vielen Dank !!
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