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Frage zur medizinischen Rehabilitation

von Dirk01.09.2009 | 22:42
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4 Antworten

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Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich bin seit ca. 4 Monaten arbeitsunfähig und krankgeschrieben. Die Krankenkasse schickte mir vor geraumer Zeit einen Antrag auf medizinische Rehabilitation zu, den ich zu stellen habe, da ansonsten das Krankengeld eingestellt werde. Gleichzeitig lehnte die Krankenkasse eine Therapie bei mir ab, die aber laut meiner Ärztin notwendig und geeignet sei. Das Problem hierbei war, dass es sich um einen nicht kassenzugelassenen Therapeuten gehandelt hat. Hierzu läuft aktuell ein Widerspruchsverfahren, über das aber noch nicht entschieden worden ist. Die Therapie mache ich trotzdem und finanziere ich seither selbst, die Therapie ist meiner Ansicht nach erfolgreich, da ich mir nun auch wieder eine Rückkehr in meinem Beruf vorstellen kann und eigentlich zeitnah eine Wiedereingliederungsmaßnahme beginnen möchte. Nun meine Frage: Da ich eine Rehamaßnahme für nicht erforderlich halte und auch der Ansicht bin, dass zunächst die Krankenkasse hier zuständig wäre in Form der notwendigen Therapie, würde ich dies im Rehaantrag gerne der Rentenversicherung mitteilen. Kann mir die Krankenkasse hieraus einen "Strick" drehen? In dem Schreiben mit der Aufforderung bzgl. der Rehamaßnahme wurde ich darauf hingewiesen, dass gewisse Dinge zunächst vorher mit der Krankenkasse abgesprochen werden müssen, bevor diese dem Rententräger mitgeteilt werden. Insbesondere bezgl. Verschiebung von Terminen wg. Reha. Evtl. könnte o.g. ja dazu führen, dass die Rentenversicherung zunächst die Vorrangigkeit der Kostenträger prüft? Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Dirk,

den Beiträgen von "." und "Weißer Ritter" kann ich zustimmen.

3 Antworten

.am 02.09.2009 | 06:46
Wenn Sie dem Rentenversicherungsträger es so schildern wie hier, dann kann Ihre Krankenkasse Ihnen sicherlich keinen Strick daraus drehen. Sie sagen ja lediglich, dass Ihrer Meinung nach keine Maßnahme erforderlich sei und Sie diese daher grds. nicht wünschen. Die Dinge, welche die KK mit der "Absprache" meint sind alles Dinge, die den Aufnahmetermin (sofern es überhaupt zu einer Bewilligung kommt) hinauszögern. Wenn Sie die Maßnahme erst später antreten wollen, als die Klinik Ihnen vorschlägt, oder wenn Sie nach erfolgter Bewilligung den Rentenversicherungsträger bitten, ob nicht eine Umeinweisung in eine andere Klinik möglich ist. Die KK möchte, dass Sie die Maßnahme so schnell wie möglich antreten, um so schnell wie möglich ihre Leistungspflicht zu beenden.
Weißer Ritteram 02.09.2009 | 08:10
Rechtlicherseits gilt: Die Krankenkasse ist berechtigt, Sie mit einer Fristsetzung von zehn Wochen zur Reha-Antragstellung aufzufordern. Sofern Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, entfällt der Anspruch auf das Krankengeld mit Ablauf dieser Frist. Sollten Sie dann später der Aufforderung zur Antragstellung nachkommen, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf. Da bei Ihnen die Erwerbsfähigkeit offensichtlich (Feststellung durch ärztliches Gutachten) bereits erheblich gefährdet oder gemindert ist, ist die Krankenkasse berechtigt, wie von Ihnen beschrieben zu verfahren. Damit geht dann die Zuständigkeit auf die Rentenversicherung über. Sofern dort aufgrund der eingereichten Unterlagen die Auffassung der Krankenkasse geteilt wird, wird Ihnen eine Reha-Maßnahme bewilligt. Eine Verschiebung des Termins ist nur mit Zustimmung der Krankenkasse möglich (aufgrund der zugrundeliegenden Aufforderung zur Reha-Antragstellung). Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Maßnahme anzutreten. Allerdings kann Ihnen aufgrund fehlender Mitwirkung dann das ggf. eingestellte Krankengeld weiterhin verwehrt bleiben. Auch eine evtl. Gewährung einer Erwerbsminderungsrente ist dann mehr als fraglich. Da aber die begonnene Therapie bereits positive Wirkung zeigt und Sie auch daran interessiert sind, möglichst bald wieder zu arbeiten, ist Ihnen zu wünschen, das zuvor Beschriebenes alles Theorie bleibt. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine möglichst baldige und vollständige Geneseung!
Jackam 02.09.2009 | 19:10
Die Krankenkasse kann Ihnen sicherlich keinen 'Strick daraus drehen', indem Sie der DRV mitteilen, dass Ihrer Meinung nach Ihre privat finanzierte Therapie erfolgreich ist und dieser Sachverhalt in die Bewilligung einer medizinischen Reha einfließen sollte. In der Praxis ist es jedoch so, dass die Krankenkasse Sie möglichst schnell als Krankengeldbezieher los werden möchte und sich auf solche Versprechnungen nicht einlassen wird. Schon gar nicht dann, wenn es sich um eine von der Krankenkasse selbst nicht anerkannte Behandlung handelt. Die DRV sieht sich ihrerseits in der Pflicht und muss schließlich eine Entscheidung treffen. Es ist kaum davon auszugehen, dass die Reha deshalb abgelehnt wird, weil Sie sich persönlich von der privaten Behandlung einiges versprechen. Doch falls die Reha (aus welchen Gründen auch immer) abgelhnt werden sollte, so freuen Sie sich nicht zu früh, dann nämlich sind Sie ein Fall für den Medizinischen Dienst der Krankenkasse. Und der könnte auf die Idee kommen, Sie arbeitsfähig zu schreiben, da Sie ja offensichtlich nicht so krank sind, dass Sie einer Reha bedürfen. An Ihrer Stelle würde ich eine Reha antreten und die Situation dort schildern. Wenn Sie Glück haben, wird man Sie dann dort noch als weiterhin arbeitsunfähig entlassen, so dass Sie Ihre Privatbehandlung noch bis zum Ende fotführen können. Somit behalten Sie Ihren Krankengeldanspruch, da der Medizinische Dienst der Krankenkasse der Aussage der Rehaklinik nichts so ohne Weiteres entgegen setzen kann.
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