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Zur Experten-Antwort springen1. Der Aufforderung der Krankenkasse müssen Sie nachkommen. Das Ergebnis der Untersuchung beim MDK ist dann abzuwarten.
2. Mit der Stellung des Rentenantrags haben Sie außerdem Ihre Ansprüche beim Rentenversicherungsträger geltend gemacht. Sie können im Moment nur abwarten.
Woher wissen Sie das ? Hat die Kasse ihnen das so gesagt ?1. Der Aufforderung der Krankenkasse müssen Sie nachkommen. Das Ergebnis der Untersuchung beim MDK ist dann abzuwarten. 2. Mit der Stellung des Rentenantrags haben Sie außerdem Ihre Ansprüche beim Rentenversicherungsträger geltend gemacht. Sie können im Moment nur abwarten.Es geht hier nicht um eine persönliche Begutachtung beim MDK. Die Kasse will nach Aktenlage entscheiden.
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