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französische Militärzeit

von Günter Sauder28.02.2007 | 16:23
2450 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein Franzose hat nur in Deutschland gearbeitet und in die deutsche Rentenkasse eingezahlt, er wohnt in Frankreich. Nun hat er 12 Monate in Frankreich seine Militärzeit abgeleistet. Kann er seine Militärzeit in Deutschland geltend machen, oder muß er sie grundsätzlich in Frankreich geltend machen. Wenn er sie in Deutschland geltend machen könnte, bekommt er nur den Zeitwert anerkannt, oder fließen auch geldwerte mit ein.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dies ist eine schöne Anfrage für die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, anbei der Link http://www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de/nn_57806/DRVRLP/de/Inhalt/02__Hauptnavigation/02__Rente/06__Ausland_20und_20Rente/07__Frankreich_20und_20Luxemburg/01__Frankreich_20und_20Luxemburg/frankreich-und-luxemburg-deutsch.html bzw. die Deutsche Rentenversicherung für das Saarland, zumal man dort zuständige Verbindungsstelle für die EWG Verordnungen über Soziale Sicherheit mit Frankreich ist.

Bei Militärzeiten gibt es zudem Besonderheiten zu beachten, was Ihnen die zuvor gen. Träger auch gerne näher und bezogen auf den Einzelfall erläutern werden.

MfG

2 Antworten

Günter Sauderam 28.02.2007 | 22:33
Der Experte hat mir als Experte meine Frage nicht beantwortet.Vielleicht kennt jemand die Antwort, damit auch andere diese Information erhalten können!
Schadeam 01.03.2007 | 08:49
zunächst erhalten Sie, wenn Sie in 2 EU Staaten gearbeitet haben, aus jedem Staat eine Rente. Die Rente wird dort beantragt, wo man wohnt, also in Frankreich. Im Vorfeld kann man die jeweiligen Versicherungszeiten klären. Da Sie in F wohnen, sollte es kein Problem sein, bei der französischen RV abzuklären, ob die Militärzeit zu einem Rentenabspruch in Frankreich führt. Sollte ein EU Staat keine Rente zahlen, weil Mindestzeiten nicht erfüllt werden, kann der andere Staat diese "Kleinzeit" übernehmen. Aber auch das ist zunächst mal Sache der RV in Frankreich. Der Experte hat Sie deshalb an Speyer verwiesen, weil die aus deutscher Sicht für deutsch-französische Rentenfälle zuständig sind ( und er als Mitarbeiter eines anderen RV Trägers keine speziellen französischen Kentnisse besitzt).
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