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Frei Klinikwahl - was kann sie einschränken?

von Sandy08.07.2016 | 10:09
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Von der Krankenkasse habe ich einen Rehaantrag bei der BfA aufgelegt bekommen. Ich kann mir ja selber eine Klinik aussuchen, die mit der Bfa einen Vertrag hat. Wann kommt denn die Einschränkung meines Dispositionsrechtes zum Tragen? Was muss ich beachten, damit die Kasse da keinen Einspruch erhebt ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sandy,

Hauptkriterium für die Klinikauswahl ist, dass die Klinik geeignet ist, Sie bzw. Ihre Leiden zu behandeln. Sie haben grundsätzlich das Recht, einen Klinikwunsch zu äußern. Dieser Wunsch muss berechtigt sein. Sie können bei der Rehaantragstellung einen begründeten Wunsch äußern.

Bei einigen Kliniken kann es vereinzelt zu längeren Wartezeiten kommen. Eine lange Wartezeit kann jedoch einem Klinikwunsch entgegenstehen. Um daher etwaige Nachteile beim Krankengeldbezug zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

14 Antworten

zoranam 08.07.2016 | 10:24
Sie können bei der BfA keinen Wunsch äußern. Nun raten Sie mal warum?
Boratam 08.07.2016 | 11:05
Grob zusammengefasst „dürfen“ Sie sich nichts wünschen, das das Verfahren oder den Reha-Antritt verzögert. Das bedeutet, dass Sie sozusagen „das nächste freie Bett“ in einer geeigneten Klinik belegen sollen. Wünschen, die zu sehr persönlichen Charakter haben, sich z. B. lediglich auf die örtlichen Gegebenheiten („in der Gegend gefällt es mir nicht“ oder „das ist mir zu weit weg“) oder einen bestimmten späteren Termin („Oma hat aber Geburtstag“) beziehen, stimmt die Krankenkasse dann in der Regel nicht zu, solange die Gesamtumstände zumutbar sind und das Reha-Ziel erreichbar bleibt.
Sandyam 08.07.2016 | 11:15
In einer Reha-Klinik meiner Wahl wäre erst im Februar wieder ein Platz frei. Ich gehe davon aus, dass mein Arzt meine Wahl befürworten wird, und ich als Wunsch dann auch in meinem Reha-Antrag mitangeben. Könnte da bereits die Kasse ihre Zustimmung verweigern? Die BfA würde/müsste doch meinem Wunsch zustimmen?? Oder könnte sie es ablehnen, weil vielleicht die Indikation nicht ganz passt?
Boratam 08.07.2016 | 11:26
2x ja. Wenn es einen früheren Platz irgendwo anders gibt, ist die Zustimmung der Krankenkasse nicht unbedingt zu erwarten, es sei denn, Sie können belegen, dass Ihr "Wunschplatz" die Genesung sehr viel besser fördern wird als irgendein anderer Platz, der früher frei ist. Und natürlich muss auch die Klinik für die Beschwerden ausgelegt sein und diese gut behandeln können.
Schlaumeieram 08.07.2016 | 11:35
@zoran: Weil es die BfA nicht mehr gibt.
KSCam 08.07.2016 | 12:34
Die Kasse wird hell begeistert sein wenn Sie Sandy eine Klinik wählen wollen von der Sie heute schon wissen, dass es dort erst in mehr als 6 Monaten einen freien Platz gibt. Das sieht doch sehr nach bewusstem Zeitspiel zu Lasten der Kasse aus. Aber wie die Kasse darauf reagiert ist ja deren Sache und nicht Angelegenheit der DRV und dieses Forums.
Nahlaam 08.07.2016 | 12:40
Wenn erst in mehr als sechs Monaten eine Platz in Ihrer Wunschklinik frei wird, dann sind die Chancen wahrscheinlich nicht so hoch, dass Sie diese genehmigt bekommen. Die einzige Möglichkeit wird sein, zu versuchen, evtl. als kurzfristiger Nachrücker doch früher in diese Klinik zu kommen (manchmal werden vergebene Plätze nicht angetreten) und die entsprechende medizinische Notwendigkeit durch Ihrem Arzt begründen zu lassen. Ansonsten sollten Sie über eine Alternative nachdenken, weil die wenigsten Krankenkassen einen so späten Reha-Beginn zulassen wollen.
Herz1952am 08.07.2016 | 15:20
Hallo Sandy, Sie können sich auch rechtlichen Rat holen, ob Sie die Krankenkasse unter Druck setzen kann. (KG-Streichung und so). Die Krankenkassen kämpfen auch mit allen legalen und weniger legalen Mitteln um Mitglieder. Letztlich geht der Wettbewerb der (viel zu vielen) Krankenkassen auf Kosten der kranken Mitglieder. Manche Kassen und auch Ärzte stehen deswegen sogar unter Wettberwerbsaufsicht. Nachzulesen im folgenden Link von heute: (Ärztezeitung) http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/a…
Herz1952am 08.07.2016 | 14:55
Hallo Sandy, Fragen Sie am besten bei Ihrer Wunschklinik nach, ob diese eine BfA - Zulassung hat. Bestenfalls hat Sie sogar eine Zulassung Ihrer KV, was allerdings keine Rolle spielen dürfte. Ich bekam "meine Wunschklinik". Es war allerdings eine AHB und der Träger die BfA. Hierbei hätte ich allerdings auch ablehnen können, dazu darf weder die Krankenkasse, noch die BfA zwingen. Zur Zeit dürften die Kliniken auch nicht allzu sehr besetzt sein, da die Krankenkassen gerade bei eigenen Reha-Aufenthalten strickt sparen. Das habe ich bei meiner letzten Reha im Jahre 2011 auf Krankenkassenkosten erlebt. Die Krankenkasse wird auch nichts dagegen haben, wenn Ihre Wunschklinik schnell einen Platz frei hat. Viel Glück und Erfolg bei Ihrer Reha.
Herz1952am 08.07.2016 | 15:45
Hallo Sandy, Fragen Sie am besten bei Ihrer Wunschklinik nach, ob diese eine BfA - Zulassung hat. Bestenfalls hat Sie sogar eine Zulassung Ihrer KV, was allerdings keine Rolle spielen dürfte. Ich bekam "meine Wunschklinik". Es war allerdings eine AHB und der Träger die BfA. Hierbei hätte ich allerdings auch ablehnen können, dazu darf weder die Krankenkasse, noch die BfA zwingen. Zur Zeit dürften die Kliniken auch nicht allzu sehr besetzt sein, da die Krankenkassen gerade bei eigenen Reha-Aufenthalten strickt sparen. Das habe ich bei meiner letzten Reha im Jahre 2011 auf Krankenkassenkosten erlebt. Die Krankenkasse wird auch nichts dagegen haben, wenn Ihre Wunschklinik schnell einen Platz frei hat. Sie können sich auch rechtlichen Rat holen, ob Sie die Krankenkasse unter Druck setzen kann. (KG-Streichung und so). Die Krankenkassen kämpfen auch mit allen legalen und weniger legalen Mitteln um Mitglieder. Letztlich geht der Wettbewerb der (viel zu vielen) Krankenkassen auf Kosten der kranken Mitglieder. Manche Kassen und auch Ärzte stehen deswegen sogar unter Wettberwerbsaufsicht. Nachzulesen im folgenden Link von heute: (Ärztezeitung) http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/a… Fragen Sie am besten bei Ihrer Wunschklinik nach, ob diese eine BfA - Zulassung hat. Bestenfalls hat Sie sogar eine Zulassung Ihrer KV, was allerdings keine Rolle spielen dürfte. Ich bekam "meine Wunschklinik". Es war allerdings eine AHB und der Träger die BfA. Hierbei hätte ich allerdings auch ablehnen können, dazu darf weder die Krankenkasse, noch die BfA zwingen. Zur Zeit dürften die Kliniken auch nicht allzu sehr besetzt sein, da die Krankenkassen gerade bei eigenen Reha-Aufenthalten strickt sparen. Das habe ich bei meiner letzten Reha im Jahre 2011 auf Krankenkassenkosten erlebt. Die Krankenkasse wird auch nichts dagegen haben, wenn Ihre Wunschklinik schnell einen Platz frei hat. Sie können sich auch rechtlichen Rat holen, ob Sie die Krankenkasse unter Druck setzen kann. (KG-Streichung und so). Die Krankenkassen kämpfen auch mit allen legalen und weniger legalen Mitteln um Mitglieder. Letztlich geht der Wettbewerb der (viel zu vielen) Krankenkassen auf Kosten der kranken Mitglieder. Manche Kassen und auch Ärzte stehen deswegen sogar unter Wettberwerbsaufsicht. Nachzulesen im folgenden Link von heute: (Ärztezeitung) http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/a… Fragen Sie am besten bei Ihrer Wunschklinik nach, ob diese eine BfA - Zulassung hat. Bestenfalls hat Sie sogar eine Zulassung Ihrer KV, was allerdings keine Rolle spielen dürfte. Ich bekam "meine Wunschklinik". Es war allerdings eine AHB und der Träger die BfA. Hierbei hätte ich allerdings auch ablehnen können, dazu darf weder die Krankenkasse, noch die BfA zwingen. Zur Zeit dürften die Kliniken auch nicht allzu sehr besetzt sein, da die Krankenkassen gerade bei eigenen Reha-Aufenthalten strickt sparen. Das habe ich bei meiner letzten Reha im Jahre 2011 auf Krankenkassenkosten erlebt. Die Krankenkasse wird auch nichts dagegen haben, wenn Ihre Wunschklinik schnell einen Platz frei hat. Sie können sich auch rechtlichen Rat holen, ob Sie die Krankenkasse unter Druck setzen kann. (KG-Streichung und so). Die Krankenkassen kämpfen auch mit allen legalen und weniger legalen Mitteln um Mitglieder. Letztlich geht der Wettbewerb der (viel zu vielen) Krankenkassen auf Kosten der kranken Mitglieder. Manche Kassen und auch Ärzte stehen deswegen sogar unter Wettberwerbsaufsicht. Nachzulesen im folgenden Link von heute: (Ärztezeitung) http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/a… Fragen Sie am besten bei Ihrer Wunschklinik nach, ob diese eine BfA - Zulassung hat. Bestenfalls hat Sie sogar eine Zulassung Ihrer KV, was allerdings keine Rolle spielen dürfte. Ich bekam "meine Wunschklinik". Es war allerdings eine AHB und der Träger die BfA. Hierbei hätte ich allerdings auch ablehnen können, dazu darf weder die Krankenkasse, noch die BfA zwingen. Zur Zeit dürften die Kliniken auch nicht allzu sehr besetzt sein, da die Krankenkassen gerade bei eigenen Reha-Aufenthalten strickt sparen. Das habe ich bei meiner letzten Reha im Jahre 2011 auf Krankenkassenkosten erlebt. Die Krankenkasse wird auch nichts dagegen haben, wenn Ihre Wunschklinik schnell einen Platz frei hat. Sie können sich auch rechtlichen Rat holen, ob Sie die Krankenkasse unter Druck setzen kann. (KG-Streichung und so). Die Krankenkassen kämpfen auch mit allen legalen und weniger legalen Mitteln um Mitglieder. Letztlich geht der Wettbewerb der (viel zu vielen) Krankenkassen auf Kosten der kranken Mitglieder. Manche Kassen und auch Ärzte stehen deswegen sogar unter Wettberwerbsaufsicht. Nachzulesen im folgenden Link von heute: (Ärztezeitung) http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/a… Fragen Sie am besten bei Ihrer Wunschklinik nach, ob diese eine BfA - Zulassung hat. Bestenfalls hat Sie sogar eine Zulassung Ihrer KV, was allerdings keine Rolle spielen dürfte. Ich bekam "meine Wunschklinik". Es war allerdings eine AHB und der Träger die BfA. Hierbei hätte ich allerdings auch ablehnen können, dazu darf weder die Krankenkasse, noch die BfA zwingen. Zur Zeit dürften die Kliniken auch nicht allzu sehr besetzt sein, da die Krankenkassen gerade bei eigenen Reha-Aufenthalten strickt sparen. Das habe ich bei meiner letzten Reha im Jahre 2011 auf Krankenkassenkosten erlebt. Die Krankenkasse wird auch nichts dagegen haben, wenn Ihre Wunschklinik schnell einen Platz frei hat. Sie können sich auch rechtlichen Rat holen, ob Sie die Krankenkasse unter Druck setzen kann. (KG-Streichung und so). 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Zur Zeit dürften die Kliniken auch nicht allzu sehr besetzt sein, da die Krankenkassen gerade bei eigenen Reha-Aufenthalten strickt sparen. Das habe ich bei meiner letzten Reha im Jahre 2011 auf Krankenkassenkosten erlebt. Die Krankenkasse wird auch nichts dagegen haben, wenn Ihre Wunschklinik schnell einen Platz frei hat. Sie können sich auch rechtlichen Rat holen, ob Sie die Krankenkasse unter Druck setzen kann. (KG-Streichung und so). Die Krankenkassen kämpfen auch mit allen legalen und weniger legalen Mitteln um Mitglieder. Letztlich geht der Wettbewerb der (viel zu vielen) Krankenkassen auf Kosten der kranken Mitglieder. Manche Kassen und auch Ärzte stehen deswegen sogar unter Wettberwerbsaufsicht. Nachzulesen im folgenden Link von heute: (Ärztezeitung) http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/a… Fragen Sie am besten bei Ihrer Wunschklinik nach, ob diese eine BfA - Zulassung hat. 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Zur Zeit dürften die Kliniken auch nicht allzu sehr besetzt sein, da die Krankenkassen gerade bei eigenen Reha-Aufenthalten strickt sparen. Das habe ich bei meiner letzten Reha im Jahre 2011 auf Krankenkassenkosten erlebt. Die Krankenkasse wird auch nichts dagegen haben, wenn Ihre Wunschklinik schnell einen Platz frei hat. Sie können sich auch rechtlichen Rat holen, ob Sie die Krankenkasse unter Druck setzen kann. (KG-Streichung und so). Die Krankenkassen kämpfen auch mit allen legalen und weniger legalen Mitteln um Mitglieder. Letztlich geht der Wettbewerb der (viel zu vielen) Krankenkassen auf Kosten der kranken Mitglieder. Manche Kassen und auch Ärzte stehen deswegen sogar unter Wettberwerbsaufsicht. Nachzulesen im folgenden Link von heute: (Ärztezeitung) http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/a… Fragen Sie am besten bei Ihrer Wunschklinik nach, ob diese eine BfA - Zulassung hat. 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Die Krankenkasse wird auch nichts dagegen haben, wenn Ihre Wunschklinik schnell einen Platz frei hat. Sie können sich auch rechtlichen Rat holen, ob Sie die Krankenkasse unter Druck setzen kann. (KG-Streichung und so). Die Krankenkassen kämpfen auch mit allen legalen und weniger legalen Mitteln um Mitglieder. Letztlich geht der Wettbewerb der (viel zu vielen) Krankenkassen auf Kosten der kranken Mitglieder. Manche Kassen und auch Ärzte stehen deswegen sogar unter Wettberwerbsaufsicht. Nachzulesen im folgenden Link von heute: (Ärztezeitung) http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/a… Fragen Sie am besten bei Ihrer Wunschklinik nach, ob diese eine BfA - Zulassung hat. Bestenfalls hat Sie sogar eine Zulassung Ihrer KV, was allerdings keine Rolle spielen dürfte. Ich bekam "meine Wunschklinik". Es war allerdings eine AHB und der Träger die BfA. Hierbei hätte ich allerdings auch ablehnen können, dazu darf weder die Krankenkasse, noch die BfA zwingen. Zur Zeit dürften die Kliniken auch nicht allzu sehr besetzt sein, da die Krankenkassen gerade bei eigenen Reha-Aufenthalten strickt sparen. Das habe ich bei meiner letzten Reha im Jahre 2011 auf Krankenkassenkosten erlebt. Die Krankenkasse wird auch nichts dagegen haben, wenn Ihre Wunschklinik schnell einen Platz frei hat. Sie können sich auch rechtlichen Rat holen, ob Sie die Krankenkasse unter Druck setzen kann. (KG-Streichung und so). Die Krankenkassen kämpfen auch mit allen legalen und weniger legalen Mitteln um Mitglieder. Letztlich geht der Wettbewerb der (viel zu vielen) Krankenkassen auf Kosten der kranken Mitglieder. Manche Kassen und auch Ärzte stehen deswegen sogar unter Wettberwerbsaufsicht. Nachzulesen im folgenden Link von heute: (Ärztezeitung) http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/a…
Herz1952am 08.07.2016 | 19:32
Sind Sie sicher? Im Prinzip stimmt es ja. Aber § 51 sagt lediglich, dass die Krankenkassen berechtigt sind, zum Reha-Antrag aufzufordern. Ich meinte das auch nicht so, dass man das so lange wie möglich rausziehen sollte. Ich habe schon zu viele "Märchen" sowohl von Krankenkassen, als auch von Ärzten und sogar jetzt von Kassenärztlichen Vereinigungen über meinen Hausarzt erzählt bekommen, dass ich einfach nicht mehr alles glauben kann. Gerade die Krankenkassen mit Ihren Vorständen sorgen dafür, dass auch neue Medikamente kleine Festbeträge zur Erstattung durch die Kasse bekommen und den großen Rest muss der Patient draufzahlen. Diese Beträge zählen allerdings nicht zur 2 % Regelung. Wer glaubt, der Krankenkasse geht es nur um die Gesundheit, der irrt gewaltig. Geld spielt die wichtigste Rolle mittlerweile. Bei eigenen Rehas sind die Kassen nämlich ziemlich knauserig. Sie werden nie erleben, dass die Krankenkassen freiwillig die Patienten über deren Rechte aufklären. Aber ich habe immerhin den Hinweis von meiner Krankenkasse erhalten (natürlich nach intensiver Nachfrage von mir), dass ich meine 700 Euro, die ich in der Ambulanz der Hautklinik bezahlen musste, aufgrund des "Nikolausurteils" doch mal einreichen könne. Ich bin aber aufgrund anderer Krankheiten noch nicht dazu gekommen und hatte bis jetzt auch nicht die psychische und körperliche Verfassung dazu. Es ist nämlich ein Leitlinienurteil und gilt nicht nur bei Lebensgefahr, sondern schon, wenn eine Behandlungsmethode gegensätzlich diskutiert wird. Außerdem habe ich der Kasse sogar mehrere Tausend Euro für "Vollpension" in der stationären Klinik erspart. Für 3 x 15 Minuten Behandlung pro Woche, gehe ich doch normalerweise nicht in Stationäre Behandlung. Ich kenne auch noch andere §§ des SGB V, die Ärzte und die Mitarbeiter der Krankenkasse nicht kennen (zumindest viele von ihnen, die nur "abwimmeln"). Außerdem war die AHB gleich nach dem Krankenhausaufenthalt auch nicht besonders sinnvoll, ich habe eine sofortige Behandlung sogar abgelehnt. Zum Glück war ich nach 14 Tagen doch soweit und ich hatte dort eine schöne Zeit. Die AHB hat auch den Sinn, die Krankenhauskosten zu senken. Soweit ich mich entsinne, hatten Sie Ihre AHB noch viel später angetreten. Am Anfang wollte ich sogar abbrechen, weil es mir nicht gut ging. Das Argument, da hat die Krankenkasse was dagegen hat aber bei mir nicht gezogen. Die Reha Beraterin (1 Stunde am Schluss) wollte mich sogar zum Arbeitsamt schicken, damit ich noch 2 Jahre ALG 1 hätte beziehen können (ist doch großzügig, was). Da habe ich sie erst einmal aufgeklärt was mit mir eigentlich los ist. Es gibt auch noch den § 1 SGB V, der besagt, dass der Patient alles in seiner Macht stehende tun sollte, damit seine Gesundheit wieder hergestellt wird, bzw. sich nicht noch verschlechtert. An diesen § habe ich mich natürlich strikt gehalten. Das heißt "Eigenverantwortung". Diese kann man allerdings nur übernehmen, wenn man auch darüber informiert ist, was tatsächlich zu tun ist. Da kann man sich nicht auf Gutachter etc. verlassen.
Herz1952am 08.07.2016 | 19:46
Genau diese Rentenberaterin hat mir sogar empfohlen, einen neutralen Berater für die Rente zu nehmen. Die Krankenkasse hat noch fast ein Jahr weitergezahlt bis zur Aussteuerung nach 78 Wochen Krankheit (LFZ durch AG, bzw. Insolvenzgeld zählt auch mit zu den 78 Wochen, waren aber nur 2 Wochen, statt 6). Über die "Messmethoden" des Klinikarztes lege ich besser den "Mantel des Schweigens". Es ist allerdings auch sehr schwer durch Sonographie den Blutauswurf des Herzens richtig zu messen. Außerdem gibt es auch sehr gute und weniger gute Geräte dafür. Jedenfalls muss er "sehr gut" gemessen haben. Die Auswurfleistung habe ich niemals erreicht, die er gemessen hat.
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