Die Tatsache, dass Sie als Arbeitnehmer bereits versicherungspflichtig sind, hat keinen Einfluss auf die Frage, ob Sie als selbständig tätiger Dozent versicherungspflichtig sind.
Selbständig tätige Dozenten sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie ein monatliches Einkommen von mehr als 450 Euro haben und keinen Arbeitnehmer beschäftigen, der mehr als 450 Euro monatlich verdient.
Welche Einnahmen Ihnen als Arbeitseinkommen angerechnet werden, kann ich nicht beurteilen.
Zu beachten ist auf jeden Fall, dass für den 450 Euro-Job Ihrer Ehefrau Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden müssten.
Sollten Sie beide selbständig tätige Dozenten mit einem monatlichen Arbeitseinkommen von jeweils nicht mehr als 450 Euro sein, dann wären Sie beide versicherungsfrei.