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Experten-Antwort

freiberuflich ohne beiträge zur Rentenvers.

von Bernhardt19.02.2013 | 20:33
1260 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Als freiberuflicher Dozent kann ich bis 450,-€ Rechnungen an die Bildungsträger schreiben ohne Beiträge zur Rentenversicherung zahlen zu müssen. Meine Frage: wenn ich bis 450,- Rechnungen schreibe und zusätzliche ein Arbeitskraft (meine Ehefrau) mit bis zu 450,- € als Dozentin beschäftige bin ich dann Rentenversicherungspflichtig? Da ja meine Rechnungen an den Bildungsträger dann die 450,- € überschreiten. Ich selber bin versicherungspflichtig in einen arbeitsverhältnis.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Tatsache, dass Sie als Arbeitnehmer bereits versicherungspflichtig sind, hat keinen Einfluss auf die Frage, ob Sie als selbständig tätiger Dozent versicherungspflichtig sind.

Selbständig tätige Dozenten sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie ein monatliches Einkommen von mehr als 450 Euro haben und keinen Arbeitnehmer beschäftigen, der mehr als 450 Euro monatlich verdient.

Welche Einnahmen Ihnen als Arbeitseinkommen angerechnet werden, kann ich nicht beurteilen.

Zu beachten ist auf jeden Fall, dass für den 450 Euro-Job Ihrer Ehefrau Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden müssten.

Sollten Sie beide selbständig tätige Dozenten mit einem monatlichen Arbeitseinkommen von jeweils nicht mehr als 450 Euro sein, dann wären Sie beide versicherungsfrei.

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1 Antworten

Schadeam 20.02.2013 | 13:28
Sorry, das sind doch "kranke Gedankenspiele". Das geht doch viel einfacher: Sie sind Dozent und Ihre Ehefrau auch. Beide erzeilen jeweils einen Gewinn von unter 450 €, also ist jeder für sich betrachtet nicht versicherungspflichtig. Warum wollen Sie es denn komplizierte machen als es ist? Bei Ihrer "Variante" müssten Sie doch zumindest die Pauschalbeträge bezahlen, weil Sie als Arbeitgeber eine Minijoberin beshcäftigen. Was dann Ihr Gewinn aus der Selbständigkeit ist, sollten Sie in erster Linie mit einem Steuerfachmann auswürfeln....und wie Sie den Gewinn maximieren und trotzdem erreichen, dass auf dem Papier nicht mehr als 450 € stehen, ist wirklich nicht das Problem der DRV.
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