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Hallo Klaus,
die große Witwen- oder Witwerrente beträgt entweder 55 % oder 60 % der Versichertenrente des Verstorbenen.
Maßgebend hierfür ist, ob das alte oder neue Hinterbliebenenrecht Anwendung findet.
Weiterhin erfolgt eine Anrechnung des Einkommens ( dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen z.B. Altersruhegeld ), wenn der aktuelle Freibetrag in Höhe von 693,53 Euro mit den eigenen Einkünften ( netto ) überschritten wird.
Der Betrag, der den Freibetrag überschreitet wird zu 40 % bei der Hinterbliebenenrente in Abzug gebracht.
Ob weiteres Einkommen wie z.B. Einkünfte durch Vermietung oder Verpachtung oder Vermögenseinkünfte angerechnet werden, hängt ebenfalls davon ab, ob das alte oder neue Hinterbliebenenrecht Anwendung findet.
Da bei einer Einkommensanrechnung zu viele Faktoren berücksichtigt werden müssen, ist eine konkrete Aussage bzw. Berechnung bezogen auf Ihren Einzelfall hier im Expertenforum nicht möglich.
Wir empfehlen Ihnen, weitergehende Fragen durch ein persönliches Beratungsgespräch zu klären.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in einer unserer Broschüren unter folgendem Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/renten__an__hinterbliebene__sichern__die__existenz.html
Hallo,
die für Sie nächste Auskunft- und Beratungsstelle können Sie über folgenden Link suchen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6234/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap__node.html__nnn=true
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