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Freibetrag Rentenwitwe

von Klaus27.02.2008 | 11:06
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forumteilnehmer, bin incl. meiner Frau seit zwei Jahren im Rentenzustand (67 und 61 Jahre). Finde im Forum kein mir verständliches "Rechenbeispiel". Wie errechnet sich die Witwenrente für meine Frau: ihre Bruttorente 930.-, meine Bruttorente 1390.-, zusätzliche Einkünfte ca 600.- EUR Besten Dank Klaus

Antworten der Moderation

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Antwort wird zur Zeit überarbeitet.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Klaus,

die große Witwen- oder Witwerrente beträgt entweder 55 % oder 60 % der Versichertenrente des Verstorbenen.

Maßgebend hierfür ist, ob das alte oder neue Hinterbliebenenrecht Anwendung findet.

Weiterhin erfolgt eine Anrechnung des Einkommens ( dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen z.B. Altersruhegeld ), wenn der aktuelle Freibetrag in Höhe von 693,53 Euro mit den eigenen Einkünften ( netto ) überschritten wird.

Der Betrag, der den Freibetrag überschreitet wird zu 40 % bei der Hinterbliebenenrente in Abzug gebracht.

Ob weiteres Einkommen wie z.B. Einkünfte durch Vermietung oder Verpachtung oder Vermögenseinkünfte angerechnet werden, hängt ebenfalls davon ab, ob das alte oder neue Hinterbliebenenrecht Anwendung findet.

Da bei einer Einkommensanrechnung zu viele Faktoren berücksichtigt werden müssen, ist eine konkrete Aussage bzw. Berechnung bezogen auf Ihren Einzelfall hier im Expertenforum nicht möglich.

Wir empfehlen Ihnen, weitergehende Fragen durch ein persönliches Beratungsgespräch zu klären.

Weitere Informationen erhalten Sie auch in einer unserer Broschüren unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/renten__an__hinterbliebene__sichern__die__existenz.html

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo,

die für Sie nächste Auskunft- und Beratungsstelle können Sie über folgenden Link suchen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6234/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap__node.html__nnn=true

9 Antworten

Happyam 27.02.2008 | 11:32
Hallo Klaus (und Frau), Vorab erstmal Erklärung meiner Kürzel... AR= Altersrente HR-Hinterbliebenenrente FB= Freibetrag EK= Einkommen So, jetzt geht´s los. Mann AR = 1.390 € hiervon 60 % = 834.- € (eigentliche HR) EK der Witwe = 930.-€ FB (derzeit WEST) 693,53 € Dieser FB wird vom EK der Witwe abgezogen... 930 - 693,53 ----------- = 236,47 EK, das wiederum zu 40 % zu berücksichtigen ist! 236,47 x 40% = 94,59 € HR = 834 abzgl. 94,59 € =739,41 € Und so sieht´s jetzt aus... eigene Rente Ihrer Frau = 930.-€ plus HR (739,41) = 1669,41 € (Allerdings sind aus beiden Renten Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen! Aus der eigenen wie bisher und aus der HR der volle Beitragssatz) Habe in meiner o.a. Berechnung immer Brutto gerechnet. Nun zu Ihnen... Frau AR = 930.- € hiervon 60 % (eigentliche HR) = 558.- € EK des Witwers =1.390.- € FB = 693,53 € Dieser FB wird vom EK des Witwers abgezogen... 1.390 - 693,53 ------------ = 696,47 (hiervon 40 %)696,47 x 40 % = 278,59 € HR 558.-€ abzgl. 278,59 =279,41 € Und so sieht´s jetzt aus. eigene AR 1.390.- € plus HR 279,41 € = 1669,41 € Schönen Gruß von Happy
Brutto/Nettoam 27.02.2008 | 12:23
im obigen Fall wurde mit Bruttorenten gerechnet. Ist es nicht richtig mit Nettorenten zu rechnen, denn bei Gehalt wird doch auch mit Nettowerten gerechnet. Wie sieht es bei Nettowerten aus?
EMBam 27.02.2008 | 13:21
Für das zu berücksichtigende Einkommen bei der Witwenrente ist das Netteoeinkommen bei dauerhaftem Erwerbsersatzeinkommen (= Versichertenrente) maßgebend. Um ihre Nettorente ermitteln zu können, ist es wichtig zu wissen, wie hoch ihr Beitragssatz zur Krankenversicherung ist und ob Sie ein Kind haben (wg. dem Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung bei Kinderlosen). Von dieser verbleibenden Nettorente werden noch 3 % für die Steuerbelastung (nur bei einem sich ergebenden Rentenbeginn vor 2011) abgezogen.
Rosannaam 27.02.2008 | 13:31
Ja, es sind die Nettobeträge maßgebend. Ansonsten ändert sich bei der Berechnung von @Happy nichts.
Klausam 28.02.2008 | 19:43
Hallo werte Teilnehmer, besten Dank für die hervoragenden und für mich endlich verständlichen Antworten bzw. Rechenbeispielen. Jetzt kann ich meiner angetrauten Frau ihre zu erwartende (was hoffentlich noch lange dauert)Witwenrente halbwegs vorrechnen. Nehme dann einfach die Nettobeträge. Hab da noch zwei Fragen: 1.an Experte: an wen könnte ich mich zu dem vorgeschlagenen persönlichen Gespräch wenden? 2. allgemein: Beinahe hätte ich mein Anliegen im Forum nicht mehr gefunden und mußte drei Seiten durchsuchen bis ich mich gefunden habe. Gibt es da noch einen anderen Weg? Besten Dank nocheinmal und Gruss an "Alle" Kessler
Happyam 29.02.2008 | 07:37
Hi Klaus, 1. Beratungsstelle der DRV hier auf der linken Seite anklicken PLZ eingeben und Beratungsstelle auswählen. 2. Es gibt eine Suchfunktion in diesem Forum. Geben Sie als Suchbegriff einfach "Klaus" ein und es werden alle Beiträge unter "Klaus" aufgeführt. Vielleicht können Sie die Suche einschränken, wenn Sie z.B. den Oberbegriff "Freibetrag" auswählen. Einfach ausprobieren.. LG Happy
Klausam 29.02.2008 | 10:31
Guten Morgen Happy und Experte, Ihr seid einfach Klasse!! Besten Dank und viele Grüße Klaus
Klausam 29.02.2008 | 10:58
Guten Morgen,das Rechenbeispiel hat mir schon stark geholfen, trotzdem nochmal die genaueren Daten monatl.: Mann Nettorente:1248.- Frau Nettorente: 681.- Mann Nettobetriebsrente:196.- br:233.- Frau Nettobetriebsrente: 250.- br:296.- reine Zinseinkünfte: ca 100.- lt. Elsterformular zahle ich mit meinen Angaben für 2008 vermutlich keine Steuer. Obwohl schon halbwegsverstanden, besten Dank für ev. neue Aufstellung und beste Grüsse an alle Klaus
Happyam 29.02.2008 | 13:38
*gern geschehen* ...schönes Wochenende...
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