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Experten-Antwort

Freiwillig Beitragzahlung (z.b. Mindestbeitrag) möglich ?

von Mona06.07.2017 | 22:55
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42 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine frage: Ich bin von der Versicherungspflicht befreit in der grv (Apothekerin). Da ich 3 Kinder habe komme ich auf 36x3=108 Monate Beitragszeiten. Erfülle also die 60Mon. Aber ich werde wohl die 35 Jahre Wartezeit nicht erreichen bis zum Rentenalter. Bin ich berechtigt für fehlende Monate den Mindestbeitrag zu zahlen? Oder darf ich dies nicht. Ich bin 40 Jahre alt und werde keine weiteren Kinder bekommen. Mir ist bekannt das ich noch einige Monate Anrechnungszeiten bis zum 10 Lj. bekomme aber selbst damit komme ich nicht auf 420 Monate. Was sind die konkreten Nachteile die 35 Jahre nicht zufüllen? Kein vorzetiger Rentenbezug möglich? Rentenbezug erst ab Regelaltersgrenze möglich? Danke für Antwort vorab.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mona,

die Zahlung freiwilliger Beiträge ist grundsätzlich nur für das laufenden Kalenderjahr und bis zum 31.03. eines Jahres auch noch für das vorhergehende Kalenderjahr möglich.

Für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können, ist eine Nachzahlung noch bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich.

Eine Feststellung, ob nach Klärung Ihrer Versicherungszeiten die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren durch Zahlung der o.a. Beiträge möglich ist, kann in einer persönlichen Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgen.

Sollte die Wartezeit nicht erfüllt werden können, können Sie später keine vorgezogene Altersrente, sondern nur die Regelaltersrente in Anspruch nehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

41 Antworten

W*lfgangam 07.07.2017 | 00:00
Hallo Mona, auch da ist zunächst die Frage, ob Sie diese Beitragszeiten in der DRV anerkannt bekommen, wenn nicht die Apothekerversorgung da eine 'wertgleiche' Anrechnung vorsieht - meines Wissen zz. nicht, somit zunächst diese 108 Monate Beitragszeiten tatsächlich in Ihrem DRV-Rentenkonto stehen werden. Und da Sie rechnerisch die 35 Jahre für eine vorgezogene Altersrente ab 63 nicht mehr erreichen können *) - worauf Ihre Frage abzielt - sind Sie natürlich erst mit einer Regelaltersrente ab zz. 67 dabei. *) was auch aktuell bedeuten würde, wenn es theoretisch möglich wäre, dass Sie ihre Einkünfte auf bis zu 6300 EUR/Jahr runterschrauben müssten für eine ab 63 laufende Rente ...theoretisch (Einkommen aus dieser selbständigen Tätigkeit aufzugeben gegen eine Rente von 300 EUR wäre sicher nicht das Ideal-Einkommen) - die 35 Jahre können Sie aktuell wohl nicht erreichen. Auch hier: theoretisch haben Sie die Möglichkeit, sowohl die Schulzeit 16 - 17. Lbj. noch nachzuzahlen, wie auch über die hinausgehenden max. anrechenbaren 8 Jahre aller Ausbildungszeiten - die müssten aber wirklich extrem lang sein/außerhalb der KEZ/BÜZ, um da noch auf 35 Jahre zu kommen. Im Detail sollten Sie daher die örtliche Beratungsstelle aufsuchen, um wirklich alle Eventualitäten zu berücksichtigen/auszuklammern. Gruß w.
Unwissendeam 07.07.2017 | 09:56
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Lieber Frontmann W*lfgang, Ihre Fehlerquote nimmt langsam bedenkliche Ausmaße an. Ich hoffe aber, dass ich das mit meinem lediglich "passablen Wissen" (Ihre Aussage) richtig stellen kann: Fehler Nummer 1: Mona hat nichts von einer "Altersrente ab 63" geschrieben, sondern von der Wartezeit von 35 Jahren. Damit kann sie z. B. die Altersrente für langjährig Versicherte gemeint haben. Diese beginnt REGULÄR (ohne Abschlag) mit 65 Jahren, nicht mit 63 Jahren, siehe § 236 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI. Fehler Nummer 2: Natürlich können die Altersrenten, für die die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren erforderlich ist, vorzeitig in Anspruch genommen werden. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte ist das ab dem 63. Lebensjahr möglich, bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen hingegen schon ab dem 62. Lebensjahr (Jahrgang 1964 und jünger). Das sind aber lediglich die Zeitpunkte für den FRÜHESTEN Rentenbeginn. Ein späterer Rentenbeginn ist ebenfalls möglich. Wenn Sie nun schreiben, dass die Wartezeit von 35 Jahren für die "Altersrente ab 63" nicht erfüllt werden könne und Mona daher erst mit der Regelaltersrente ab 67 dabei sei, ist das schlichtweg falsch. Wenn Mona jetzt 108 Monate hat, braucht sie noch 312 Monate, also 26 Jahre. Mona ist jetzt 40 Jahre alt, also ist sie nach 26 Jahren freiwilliger Beitragszahlung 66 Jahre alt. Sie kann also mit spätestens 66 Jahren in Rente gehen und muss nicht zwingend bis zur Regelaltersrente warten. Da Mona als Apothekerin mit großer Wahrscheinlichkeit nicht nur nach dem 16. Lebensjahr (Nachzahlungsmöglichkeit), sondern auch nach dem 17. Lebensjahr eine "schulische Ausbildung" gemacht hat, hat sie wahrscheinlich schon weitaus mehr anrechenbare Zeiten zurückgelegt, als nur die 108 Monate mit Kindererziehungszeiten. Eventuell sind auch noch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anrechenbar. Es ist also nicht mal ausgeschlossen, dass Mona sogar mit 63 oder 62 in Rente gehen kann. Fehler Nummer 3: … ergibt sich aus der Sachverhaltsschilderung zu Fehler Nummer 2: Sie haben offensichtlich die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung nicht auf dem Plan gehabt. Wie man so etwas naheliegendes übersehen kann, ist mir ein Rätsel! Fehler Nummer 4: Neben der freiwilligen Versicherung gibt es für Mona noch weitere Möglichkeiten, rentenrechtliche Zeiten für die Wartezeit von 35 Jahren zu erwerben. Denn die Befreiung von der Versicherungspflicht ist nach § 6 Abs. 5 SGB VI auf die Beschäftigung oder Tätigkeit als Apothekerin beschränkt. Nimmt Mona z. B. außerhalb ihres Apothekerdienstes eine geringfügige Beschäftigung auf – es reichen ja wenige Stunden – ist sie in der geringfügigen Beschäftigung versicherungspflichtig in der Rentenversicherung und erwirbt weitere anrechenbare Zeiten.
Genervteram 07.07.2017 | 10:22
W*lfgang, W*lfgang! Glauben Sie nicht langsam auch, dass Sie sich mehr zurückhalten sollten? Besser für alle User hier im Forum und besser für Sie!
KSCam 07.07.2017 | 14:27
Ihr kennt aber doch auch bestimmt den § 36 SGB 6 nach dem eine AR für langjährig Versicherte bereits ab 63 mit Abschlägen möglich ist, oder? Und damit dass eine vorgezogene Rente nur möglich ist wenn die Apothekerin Ihre Tätigkeit einschrankt hat W*lfgang doch auch nicht Unrecht, oder? Anrechnungszeiten wg Schule und Studium - die eine Apothekerin haben sollte, hat er auch erwähnt, nicht wahr? Und dann hat er sie auf die individuelle Beratung bei der DRV verwiesen......und das mit den 420 Monaten weiß Mona ohnehin......? So ganz falsch oder gar bedenklich war das überhaupt nicht, was W*lfgang geschrieben hat. Warum kritisiert Ihr ihn so scharf? Schönes WE
Genervteram 07.07.2017 | 15:18
Hallo KSC! Einfach nur die letzten Wochen die Beiträge von W*lfgang lesen, dann wissen Sie warum! VG
Schorscham 07.07.2017 | 15:00
Diese "Kritiken" könnte man fast schon als Mobbing bezeichnen, auch wenn die @Unwissende über beachtliches Fachwissen verfügt. MfG
KSCam 07.07.2017 | 16:02
Aber selbst wenn das so wäre, lieber Genervter, sollte man doch nur dann auf die Antworter "einprügeln", wenn die Antwort Müll ist. Und das war der gestrige Beitrag von W*lfgang bei Weitem nicht......... Aber es ist ja auch egal, es ist doch immer wieder schön sich im Forum Nettigkeiten an den Kopf zu werden - liest man doch immer wieder gerne. Und eines zum Nachdenken: sind Sie sicher dass jeder Beitrag der unter dem Usernamen W*lfgang hier auftaucht, wirklich von ihm ist.??????
Unwissendeam 07.07.2017 | 17:43
... habe ich doch geschrieben – siehe meine Ausführungen unter „Fehler Nr. 2“. Diesen Punkt von W*lfgang habe ich doch gar nicht kritisiert, oder? By the way: Eine Einschränkung ist nicht zwingend notwendig. Eine Apothekerin verdient im Schnitt zwischen 3.800,- und 4.800,- € monatlich. Lassen wir unsere Apothekerin ruhig mal etwas mehr verdienen: 6.000,- €. Wenn unsere Apothekerin nun einen Rentenbeginn der Altersrente zum 01.12. wählt, bekommt Sie dann eine Rente? Wird diese Rente gekürzt? Antwort: Ja, Sie bekommt die Rente ab 01.12. – sogar ungekürzt. Ohne Einschränkung Ihrer Apothekerinnentätigkeit. Dank kalenderjährlicher Hinzuverdienstgrenze von 6.300,- €. (Anmerkung: Im folgenden Jahr fällt die Rente zwar zum 01.01. weg, allerdings kann die Apothekerin auch im Laufe des Folgejahres wieder eine Rente bekommen – spätestens am 01.12.. Für die Apothekerin ist das also eine feine Sache: Ohne Einschränkung der Tätigkeit jedes Jahr mindestens eine Monatsrente „on top“. Warum sollte Sie auf dieses „Geschenk des Flexirentengesetzes“ verzichten? Ganz nebenbei gibt es den dauerhaften Abschlag nur für die Monate, in denen sie tatsächlich Rente bezieht, d. h. später ist die Altersrente dann auch noch fast abschlagsfrei ...) Also: Ganz so einfach und ganz so richtig ist es wohl nicht, oder? Ja, hat er. War ja auch gut. Nur bleibt die Kernaussage, dass Mona erst mit 67 in Rente gehen und die Wartezeit von 35 Jahren trotz der Schulausbildungszeiten nicht mehr erfüllen könne, dennoch falsch. Das war aber die entscheidende Antwort auf die Frage von Mona. Da nutzen die Ausführungen zur Schulausbildung insoweit wohl nicht viel... Wenn Sie im Forum eine Frage stellen würden, wäre es auch für Sie sicherlich nicht sehr befriedigend, wenn man Sie auf die Beratungsstelle verweist, oder? Man erwartet doch eher eine direkte Antwort. Der Verweis auf eine Beratungsstelle sollte meines Erachtens daher immer nur „allerletztes Mittel zum Zweck“ sein. In diesem Fall kommt noch erschwerend hinzu, dass Mona vielleicht gar zur Beratungsstelle geht, wenn sie vorher gesagt bekommt: Du kannst die Wartezeit von 35 Jahren nicht mehr erfüllen und musst bis 67 warten! Warum sollte sie sich bei so einer Aussage noch bezüglich der Wartezeit von 35 Jahren beraten lassen? Das ist ja so, als wenn man gesagt bekommt: Ein Auto kannst du mit Deinem Geld nicht kaufen. Aber geh mal zum Autohändler und lass dir ein Auto zeigen... Aber: Auch in diesem Punkt habe ich mich mit Kritik zurückgehalten, obwohl Kritik möglich war, wie man sieht. Wenn man in eine Antwort mehrere Fehler einbaut und insbesondere die Kernaussage nicht stimmt, halt ich das schon für ein wenig bedenklich. Denn wenn sich Mona danach richten würde, dass sie vermeintlich „frühestens mit 67“ in Rente gehen kann, ist der Schuss nun mal einfach nach hinten losgegangen. So sehe ich das - akzeptiere aber auch, dass Sie da etwas nachsichtiger sind. Genervter hat schon die passende Antwort gegeben: Sehen Sie sich einfach mal die Beiträge von W*lfgang der letzten Tage an. Wer austeilt, muss auch einstecken können. Und wer sich selber für besser bzw. schlauer als die anderen Forenteilnehmer hält und das wiederholt kommuniziert, wer zum Ausdruck bringt, dass er andere „milde belächelt“, der darf sich nicht wundern, wenn ihm die vermeintlich „Dümmeren“ ganz bewusst und gezielt seine (menschlichen wie fachlichen) Fehler aufzeigen. @Schorsch: Das ist dann in meinen Augen kein Mobbing, sondern selbst provozierte Reaktion. Ergänzend möchte ich anmerken, dass ich W*lfgang regelmäßig nur auf fachlicher / sachlicher Ebene kritisiert habe. Dagegen ist ja hoffentlich nichts einzuwenden. Die fachliche / sachliche Ebene habe ich regelmäßig nur dann verlassen, wenn sie zuvor auch W*lfgang verlassen hat (... ggf. in einem vorherigen, ganz anderen Thread). Ich bezieh diese Antwort jetzt auch mal auf mich: Wenn ein Beitrag nicht vom „echten“ W*lfgang ist, sind meine kritischen Worte auch nicht an den „echten“ W*lfgang gerichtet, sondern an den „falschen“ W*lfgang. Ist doch ganz einfach, oder? Aber nachdem sich W*lfgang in diesem Forum nie über „Identitätsdiebstahl“ beschwert hat, gehe ich mal davon aus, dass es bei ihm bisher auch keinen gegeben hat. Danke! Das wünsche ich Ihnen auch!
KSCam 07.07.2017 | 18:09
alles schön und gut: aber dass Mona selbst geschrieben hat: "aber selbst damit komme ich nicht auf 420 Monate" , haben Sie auch gelesen........und dann bin ich eben bei 67......oder wenn sich in der Beratung rausstellt dass 35 Jahre erreichbar sind eben bei 63......und darauf wieviel die heute 40 Jährige in über 20 Jahren mal vielleicht verdient und ob dann Flexi und Co immer noch so gelten.......das lassen wir lieber. Für solche Spekulationen ist das Forum nicht der geeignete Platz. Ich denke (ausnahmsweise wie Groko) dass Sie einfach dem W*lfgang mal eins überbraten wollten.......macht ja Spass (gell?) unt tut dem auch nicht wirklich weh.....Und als Fehler 1 war es Ihnen ganz wichtig darzulegen, dass eine Rente mit 63 Quatsch ist (was natürlich unter Fehler 2 relativiert wurde). :)
Unwissendeam 07.07.2017 | 19:16
Wenn Mona schreibt, dass SIE SELBST momentan nicht auf 420 Monate kommt, (weil Sie nicht genau weiß, was alles anrechenbar ist bzw. wie sie noch weitere Zeiten erwerben kann), wenn Sie daher wissen will, WIE man auf 420 Monate kommen kann - dann kann die Antwort doch nicht lauten: Sie haben doch selbst geschrieben, dass Sie nicht auf 420 Monate kommen! Das meinen Sie doch jetzt nicht ernst, lieber KSC? Sie sollten eigentlich wissen, dass jede Aussage in diesem Forum nur den aktuellen gesetzlichen Stand berücksichtigen kann. Wenn ich Ihr Argument gelten lassen würde, könnte ich keinerlei Auskünfte mehr geben, die in die Zukunft gerichtet sind. Denn alles, was in der Zukunft liegt, ist ungewiss. Dann sollte die Deutsche Rentenversicherung den Versand von Renteninformationen und Rentenauskünften einstellen. Denn wer weiß, ob es später noch die Regelaltersrente gibt, wie hoch die Rentenanpassungen ausfallen, ob’s den EURO noch geben wird usw. Nichts für ungut, aber dieser Einwand ist wenig sinnvoll, denn dann braucht hier niemand eine Antwort auf Monas Fragen geben. Denn Monas Rente beginnt nun mal erst in mehr als 20 Jahren ... Außerdem erweisen Sie sich und W*lfgang gerade einen Bärendienst. Denn das Thema „Hinzuverdienst nach Flexi“ hatte ursprünglich W*lfgang in seinen Beitrag eingebaut – nicht ich. Und Sie hatten ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausführungen von W*lfgang gut gewesen seien. Darauf habe ich lediglich ergänzend reagiert. Jetzt widerlegen Sie sich ja quasi selbst, wenn Sie sagen, dass man gar nicht weiß, ob „Flexi und Co“ in mehr als 20 Jahren noch gelten... Ich habe Ihnen die Hintergründe detailliert geschildert. Im Übrigen können Sie natürlich denken, was Sie wollen. P.S.: Das, was W*lfgang austeilt, tut wohl auch niemanden weh! Sie sehen das hier aber sehr einseitig! Falsch. W*lfgang hatte geschrieben: „Und da Sie RECHNERISCH die 35 Jahre für eine vorgezogene Altersrente ab 63 nicht mehr erreichen können ... sind Sie natürlich erst mit einer Regelaltersrente ab zz. 67 dabei.“ Fehler Nr. 2 war, dass W*lfgang RECHNERISCH falsch gelegen hat. Im Alter von 40 Jahren kann ich bei bereits zurückgelegten 108 Monaten die 420 Monate noch locker erreichen – sogar ein ganzes Jahr vor dem 67. Lebensjahr. Einfachste Mathematik!
W*lfgangam 07.07.2017 | 19:03
..mit einem 'milden Lächeln' in Richtung Unwissende (sie mag das wohl so gerne, verriet Sie mir ;-)) haben Sie völlig Recht - sollen 'die' sich hier austoben/manchmal kommt ja auch was Sinnvolles bei raus UND, sie machen derweil wenigstens kein Blödsinn auf der Straße ;-) Gruß w.
W*lfgangam 07.07.2017 | 20:11
Tipp 1: reagieren Sie/auf Anfragen hier, statt nur im Nachhinein zu agieren. Tipp 2: Verwechseln Sie ein Forum nicht mit echter Beratertätigkeit - detailverliebt/richtig ermittelt/beraten ist persönlich ...natürlich können Sie hier weiterhin ausufernde Sowohl-als-auch-Texte-mit-hernach-rausgepickten-Details verfassen, die sich im Umfang Einsteins Doktorarbeit annähern ;-) - und bemerkenswerterweise sogar hilfreich sein können ...a b e r d i e s e r U n t e r t o n - tztztz Allein, die Art und Weise ...dafür 'dürfen' Sie sich gern weiterhin an mir 'reiben' - und dieser Boatpeople/wie war sein genervter Name nochmal? auch ...bleiben andere verschont *g Hoffe auf weiterhin fruchtbare Zusammenarbeit - nicht mit uns, sondern im Sinne der Gemeinschaft hier:-) Gruß w.
KSCam 07.07.2017 | 20:02
Ja, die Unwissende hat Recht und ich meine Ruhe.
Genervteram 08.07.2017 | 02:31
Ach Unwissende, Ihre oberlehrehaften Kommentare gehen mir ebenfalls auf die Nerven. Ihre Klugscheißereien sind einfach nur dämlich......
Genervteram 08.07.2017 | 06:07
Ach W*lfi, Sie können einfach nicht aus Ihrer Haut raus ... phänomenal! Fehlte eigentlich nur noch das "EOD"!
Ach Unwissende, Ihre oberlehrehaften Kommentare gehen mir ebenfalls auf die Nerven. Ihre Klugscheißereien sind einfach nur dämlich......
Hallo Unwissende! Da hat ein "intelligenter Spaßvogel" meinen Namen benutzt. Um die Nachtzeit schreibe ich keine Kommentare!
Unwissendeam 08.07.2017 | 08:21
Hallo Genervter, das war mir sofort klar, als ich das gelesen habe. Der "Identitätsklau" wurde in diesem Thread ja quais schon angekündigt. Wir können uns gut vorstellen, wer das war... So ist das, wenn dem anderen die sachlichen Argumente ausgehen. Dann greift er halt zu solchen Mitteln. Hilft ihm aber leider auch nichts, wie man sieht :-)
KSCam 08.07.2017 | 10:22
Nö, war ich nicht, aber es geht mir auch sonstwo vorbei ob ihr mir das glaubt oder nicht. Wie ich mich für diesen Verdacht qualifiziert habe, weiß ich nicht - wenn ich schreibe, dann als "KSC" und nie unter einem Namen den andere üblicherweise verwende. Nur noch eines, liebe Unwissende: dass W*lfgangs erster Beitrag "gut" war habe ich an keiner Stelle geschrieben, meine Formulierung war anders. Wenn Sie schon die "Oberlehrerin spielen" dann sollten Sie anderen auch nichts in den Mund legen, was so nicht geschrieben war. "Korinthen kacken" können auch andere
Unwissendeam 08.07.2017 | 08:42
Hallo KSC, schon wach oder noch müde von den nächtlichen Aktivitäten?
Hurz 08/15am 08.07.2017 | 08:47
Da herrscht ja in Hamburg mehr Ordnung als hier.
Genervteram 08.07.2017 | 10:26
Ach Unwissende, Ihre oberlehrehaften Kommentare gehen mir ebenfalls auf die Nerven. Ihre Klugscheißereien sind einfach nur dämlich...... Hallo KSC, schon wach oder noch müde von den nächtlichen Aktivitäten?
Sind Sie einfach nur zu unwissend oder zu dämlich, die Zitierfunktion richtig zu nutzen, Sie bedauernswerte Wichtigtuerin? Logisch Denken können Sie , genau wie Ihr "genervter Schoßhund", offenbar nicht, sonst würden Sie ahnen, dass es noch mehr "Genervte" Mitleser geben könnte, anstatt willkürlich unschuldige Leute zu verdächtigen. Typen wie Sie sind einfach nur dumm und peinlich!
Unwissendeam 08.07.2017 | 11:58
Sind Sie einfach nur zu unwissend oder zu dämlich, die Zitierfunktion richtig zu nutzen, Sie bedauernswerte Wichtigtuerin? Logisch Denken können Sie , genau wie Ihr "genervter Schoßhund", offenbar nicht, sonst würden Sie ahnen, dass es noch mehr "Genervte" Mitleser geben könnte, anstatt willkürlich unschuldige Leute zu verdächtigen. Typen wie Sie sind einfach nur dumm und peinlich!
Ich hoffe, es geht Ihnen nach Ihrem Tobsuchtsanfall jetzt wieder besser. Falls nicht, geben Sie mir Bescheid. Ich könnte dann nochmals die Zitierfunktion für Sie falsch bedienen... :-)
Unwissendeam 08.07.2017 | 11:50
Lieber KSC, jeder hier im Forum hat seinen eigenen Sprachstil und gewisse Wiedererkennungszeichen. Ich kenne z. B. nur einen hier im Forum, der an das Ende seiner Sätze öfters mal 6 Punkte setzt. Dumm nur, wenn man dann beim "Identitätsklau" so eindeutige Spuren hinterlässt... Da haben Sie meine volle Zustimmung. Das können Sie wirklich gut!
KSCam 08.07.2017 | 12:13
Der gefakte "Genervte" hat aber keine 6 Punkte sondern nur 3 Punkte gesetzt. So gesehen konnten Sie mich damit auch nicht identifizieren, oder? Aber lassen wir das doofe Spiel mit der Rechthaberei jetzt einfach. Ich hab heut Nacht geschlafen und nicht im Forum gepostet. Wenn Sie die KSC Aktivitäten nachvollziehen werden Sie keinerlei Aktivitäten zwischen 24 Uhr und 6:30 feststellen und auch keinerlei Aktivitäten an Arbeitstagen zwischen 7 Uhr und 16:00.
Unwissendeam 08.07.2017 | 12:32
Na, dann schauen Sie doch noch mal genauer hin. Der falsche "Genervte" schrieb: "Ach Unwissende, Ihre oberlehrehaften Kommentare gehen mir ebenfalls auf die Nerven. Ihre Klugscheißereien sind einfach nur dämlich......" Ich zähle da 6 Punkte am Ende des Satzes! Aber wahrscheinlich werden Sie jetzt argumentieren, dass es reiner Zufall war, dass der "Identitätsdieb" ausgerechnet diese (grammatisch falsche) Besonderheit mit Ihnen teilt. Natürlich gilt auch für Sie die Unschuldsvermutung. Aber man macht sich halt so seine Gedanken hinsichtlich eines Indizienbeweises ...
KSCam 08.07.2017 | 13:12
Dann nehmen Sie eben jetzt zur Kenntnis, dass auch Sie sich irren können und dieses Mal - wahrscheinlich erstmals in Ihrem Leben - falsch gedacht haben.
Genervteram 08.07.2017 | 13:32
Sind Sie einfach nur zu unwissend oder zu dämlich, die Zitierfunktion richtig zu nutzen, Sie bedauernswerte Wichtigtuerin? Logisch Denken können Sie , genau wie Ihr "genervter Schoßhund", offenbar nicht, sonst würden Sie ahnen, dass es noch mehr "Genervte" Mitleser geben könnte, anstatt willkürlich unschuldige Leute zu verdächtigen. Typen wie Sie sind einfach nur dumm und peinlich!
Dumm und peinlich sind nur Personen, die sich aneignen unter einem schon vorhandenen Namen zu schreiben wie Sie. An Ihrer Wortwahl und Ihrem Schreibstil werden Sie aber entlarvt "Pseudogenervter".
Genervteram 08.07.2017 | 13:45
Na toll, dass Sie immerhin bis 6 zählen können. Und dass Sie aus einer Punktanzahl einen Schreibstil machen und glauben daran einen User identifizieren zu können, bestätigt nur meinen Verdacht, dass Sie einfach nur dämlich sind...... (Na, wie viele Punkte waren das jetzt, Sie HONK?)
Genervteram 08.07.2017 | 14:01
Ich auch...................................................................... Na, wie viele Punkte waren es jetzt?:-)
Unwissendeam 08.07.2017 | 13:57
Der Personenkreis derer, die für den "Identitätsdiebstahl" in Frage kamen, war von vorne herein sehr begrenzt. Wenn es dann ganz klare Indizien gibt (nicht nur die 6 Punkte!), spricht man vom Indizienbeweis. Sorry, aber ich bleibe bei meiner Meinung.
Unwissendeam 08.07.2017 | 14:26
Hallo, falscher Genervter, ich finde das auch toll. Es gibt ja leider auch Menschen, die unter Dyskalkulie leiden. Da sollte man echt dankbar sein, wenn man nicht betroffen ist! Schauen Sie doch noch mal genau hin, falscher Genervter. Ich hatte geschrieben: "Sprachstil UND gewisse Wiedererkennungszeichen." Leiden Sie vielleicht an Legasthenie, falscher Generverter? Für Sie hätte ich da glatt Null Punkte zu vergeben, falscher Genervter! :-)
Anusam 08.07.2017 | 14:27
Indizienbeweise dafür, dass "Unwissende" und (der echte) "Genervte" ein und die selbe Person sind, sind beispielsweise die Tatsachen, dass Beide die selben Probleme mit der Zitieroption haben, zeitnah antworten und sich gegenseitig Beifall klatschen. Dagegen spricht allerdings, dass frühere Beiträge des (echten Genervten) nicht gerade vermuten lassen, dass er intellektuell dazu in der Lage ist, mehr als zwei halbwegs fehlerfreie Sätze zu verfassen...... (In Worten: sechs Punkte.):-):-):-)
GroKoam 08.07.2017 | 18:27
Indizienbeweise ...
Na, das scheint Sie ja schwer getroffen zu haben, mit den Indizienbeweisen ... P. S.: Schon wieder ein anderer Nick?
Du bist einfach nur doof.
Amüsierter Mitleseram 08.07.2017 | 20:22
Na, das scheint Sie ja schwer getroffen zu haben, mit den Indizienbeweisen ... P. S.: Schon wieder ein anderer Nick?
Du bist einfach nur doof.
DEM kann nicht widersprochen werden.:-)
Schadeam 08.07.2017 | 21:00
Wollte heute Abend eigentlich ins Cabaret gehen habe aber keine Karten bekommen. Statt dessen diesen Beitrag zu lesen ist comedy pur, beste Unterhaltung und vollkommen gratis. Wie erwachsene Menschen (?) sich dermaßen ereifern können, ist besser als jeder Auftritt von Nuhr und CO. Jeder weiß alles besser, jede Unwissende muss grundsätzlich das letzte Wort haben, unbezahlbar. Danke allen Mitwirkenden.
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