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Experten-Antwort

Freiwillig mehr in die Rentenversicherung einzahlen ?

von Jochen Ackermann02.01.2017 | 14:54
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9 Antworten

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Ich werde -Gesundheit vorausgesetzt- noch etwa 8 Jahre arbeiten und in die Rentenversicherung meinen Beitrag einzahlen. Können Sie mir sagen, wenn ich freiwillig monatlich 200 € mehr in die Rentenversicherung einzahle, wie viel das am Ende dann für mich mehr an monatlicher Rente ausmachen würde ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jochen Ackermann,

den Ausführungen von Tante Charlie schließe ich mich an mit dem ergänzenden Hinweis, dass 12 Beiträge zu monatlich 200 Euro derzeit eine Rentenanwartschaft von monatlich 10,53 Euro erbringen.

Denkbare steuerrechtliche Auswirkungen sollten Sie ggf. mit einem Steuerberater besprechen.

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8 Antworten

Tante Charlieam 02.01.2017 | 15:06
Wenn Sie als Angestellter bzw. Arbeiter pflichtversichert sind, können Sie den Betrag nicht freiwillig aufstocken. Der Beitrag wird von Ihrem Lohn berechnet. Oder sind Sie selbständig Tätig und haben sich freiwillig versichern lassen?
Tante Charlieam 02.01.2017 | 15:40
Ach ja, falls Sie freiwillige Beiträge zahlen. In den "Zahlen und Tabellen" können Sie auf Seite 15 sehen, wie sich die jeweiligen Beiträge auf die monatliche Rente auswirken. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Inhalt/A… Ein Beitrag von 200 Euro monatlich bringt derzeit Rentenanwartschaften von monatlich 10,53 Euro. Sie könnten als freiwillig Versicherte bis zu 1.187,45 pro Monat einzahlen.
A. Rieseam 02.01.2017 | 18:56
Aha, das bedeudet, daß wenn man das 10 Jahre Lange macht, es eine Rente von 105,30 Euro ergibt. Wer das 30 Jahre lange macht, kommt dann auf 315,90 Euro. usw.
W*lfgangam 02.01.2017 | 20:18
Hallo A. Riese, mathematisch mit aktuellen Rechenwerten völlig korrekt. Wenn Sie denken, das ist ja mickrig - auch richtig. Fragen Sie vergleichend Ihre Bank/Ihren Finanzmakler, was die Ihnen für 'n läppschen 200er im Monat als Ablaufleistung anbietet en...ohne 'prognostizierte' Zinsen und Überschussbeteiligungen, vielleicht erreichen Sie damit bereinigt sogar die 300 EUR. Vergleichen Sie auch diese Info zur Rentabilität von freiwilligen Beiträgen in der DRV: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Und wenn Sie denken, in 30 Jahren haben Sie doch 72.000 EUR 'unterm Kopfkissen' hinterlegt ...wie lange kommen Sie damit bei regelmäßiger Entnahme von 300 EUR hin? – da wird auch der Bankster blass. Vorteil: Sie haben ggf. einen sofort verfügbaren Einmalbetrag – endlich, der Rentner-SUV ist gesichert ;-) Als Berater werden einem regelmäßige irgendwelche privaten Sparpläne vorgelegt *können's da mal drüber schauen? - Eigentlich *NÖ! ...vergleicht man die Zahlen und erläutert die Amortisationsphasen, gibt es dann doch nachdenkliche Blicke. Alles sehr vereinfacht dargestellt ...nur, wer nicht macht, hat auch später mal nichts. Gruß w.
=//= am 03.01.2017 | 14:03
Das sind doch alles ungelegte Eier. :-) Als RV-Pflichtiger können nebenher keine freiwilligen Beiträge gezahlt werden, damit diese die Rente erhöhen. Das waren früher - lang lang ist´s her - die Höherversicherungsbeiträge, die (leider) abgeschafft wurden.
****am 03.01.2017 | 15:05
Hallo Jochen Ackermann, anhand ihrer Vorgaben hätten sie aufgrund der aktuellen niedrigen Zinsen nach 8 Jahren ca. 20 000,- Euro angespart. Lt. Test der Verbraucherberatungsstellen/finanztest gibt es bei den privaten Topanbietern (Bank/Versicherung) dafür aktuell eine Garantie- Rente von ca. 60,- Euro/mtl. / 720,- E pro Jahr + X % Überschussbeteiligung. Die Einzahlungen können in der Regel nicht als Sonderausgaben/Altersvorgeaufwendungen Steuermindernd geltend gemacht werden, nur bei der Basis- oder Rürup-Rente . Zahlen sie dagegen 20000,-E in die RV (z.B. über §187a SGB 6) erwerben sie ca. 2,8827 EP das entspricht einer Monatsrente von akt. 87,78Euro + X % Rentenanpassung in den nächsten Jahren. Da sie die Beiträge bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben/Altersvorsorgeaufwendungen Steuermindernd geltend machen können, könnten sie je nach ihrem individuellem Steuersatz, ca. 20 - 30% der Beitrage also zw. 4000 -6000,- Euro über die Einkommensteuer zurück bekommen. Hätten also im Endeffekt nicht 20000,- E sondern nur 14000,- bis 16000,- E an Beiträgen aufgewendet um 2,8826 EP zu erwerben. Bei einer durchschnittlichen Rentensteigerung von 1,5% per Anno hätten sie in 8 Jahren ca. 100,- E Monatsrente/1200,- E Jahresrente. Aktuell topt damit die RV alle privaten Angebote(außer Risikoanlagen wie Aktien), nur im Todesfall steht den Erben kein Restvermögen zu, außer der Witwer- und Waisenrente.
Konrad Schießlam 03.01.2017 | 18:02
Es ist zu kostspielig über Kopfkissen und sonstiges zu schreiben, anderseits wenn dies bezahlt wird, manchen Menschen meinen, brauchen solche solche versicherungsfremde Ausdrücke. In der Tat, für einen in der gesetzlichen Rentenversicherung kann man nicht-dies meinen viele- willkürlich Beiträge zur Rentenerhöhung einzahlen , wäre dies zulässig, gelte dies sowohl für gesetzlich Pflicht als auch freiwillig Versicherte. Folgender Rechenweg, wenn es zulässig wäre: 36257 Durchschnittsverdienst kosten in 2016-18,7% 6780 Beitrag für 1 EP. ist gleich 30,45 Renten wert. 30,45 : 6780 mal 2400 ergeben 10.78 mehr Rente( Rentenanwartschaft? Noch immer fehlt die Stellungnahme zu der Ausführung von Frau Sahra in der Talksendung 28.4.16 bei Illner, wer heute 35 Euro mtl. freiwillig in die Rentenkasse zahlt bekommt später 150 mtl. höhere Rente. Wie festgestellt, ging bisher nicht, der Betrag für 150 mehr Rente viel zu hoch. Dies ist weder über Steuer, noch über Politik gesprochen, sonderbar, dass kein Rentenexperte hierüber kein Wort verliert MfG.
W*lfgangam 03.01.2017 | 19:13
Hallo =//=, danke für den ergänzenden Hinweis. Aus den wenigen Angaben von JA scheint schlüssig, dass er dazu nicht berechtigt ist ...insofern muss er sein überschüssiges Kapital doch etwas renditeschwächer bunkern, oder nimmt eine Zweitbeschäftigung auf, die genau 200 EUR eigenen Rentenbetrag ins Konto bringt - sofern er nicht die BBG bereits erreicht hat. Bezogen auf den Beitrag von A. Riese stehe aber zu meinen Aussagen :-) Gruß w.
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