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Freiwillig weiterversichern?

von rezzo1110.03.2007 | 16:08
1676 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich weibl. Jg.52 ,35 Versicherungsjahre sind erfüllt,beabsichtige mit 58 Jahren aus dem Erwerbsleben auszuscheiden und muss die Jahre bis 63 überbrücken.Was ist wenn ich während dieser Zeit so erkranke,das ich eventuell Anspruch auf EU-Rente hätte?Muss ich mich die ganzen Jahre mit dem Mindestsatz versichern oder bekomme ich dann den bis jetzt erworbenen Anspruch? Vielen Dank!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.03.2007 | 09:48

Sehr geehrte rezzo11,

amade´ hat Ihnen bereits die richtigen Hinweise gegeben.

Wie bereits beschrieben, wenn Sie das Risiko Erwerbsminderung absichern möchten, müssten Sie, sofern die von amade´ beschriebene Sonderegelung zutrifft, auch weiterhin jeden Monat belegen. Alternative, Minijob und auf Versicherungsfreiheit verzichten. Mit freundlichem Gruß

3 Antworten

Amadéam 10.03.2007 | 18:25
Leider – bzw. Gott sei Dank – haben wir hier im Forum keinen Einblick in Ihre Rentenkonto. Wenn Sie vor dem 01.01.1984 mindestens 60 Monate Versicherungszeit aufweisen können UND nach dem 31.12.1983 jeder Monat –aber auch wirklich jeder Monat- mit einer rentenrechtlich relevanten Zeit belegt ist, können Sie mit freiwilligen Mindestbeiträgen den Erwerbsminderungsschutz aufrecht erhalten. Aber: Ehe Sie etwas unternehmen, vereinbaren Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung UNBEDINGT einen Beratungstermin! Auf dieser Seite unter „service“ wird Ihnen geholfen. Bitte diesbezüglich keinen Versichertenältesten oder Versichertenberater konsultieren. Diese haben keinen Einblick in Ihr Versicherungskonto.
Amadéam 10.03.2007 | 18:34
Wenn Sie einfach kündigen und anschließend keine Beiträge mehr entricheten, verlieren Sie in 3 Jahren den Versicherungsschutz bei Eintritt einer etwaigen Erwerbsminderung.
KSCam 10.03.2007 | 18:23
bitte stellen Sie diese Frage, wenn es soweit ist! Wenn Sie im Jahr 2010 mit 58 Jahren aufhören zu arbeiten, kann sich die Rechtslage wieder ganz anders darstellen. Wer weiß heute was in 3 Jahren richtig sein wird?
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