Hallo frage,
seit dem 11.8.2010 gibt es für von der Rentenversicherungspflicht befreite Personen keine besonderen Voraussetzungen mehr für die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung.
Das heißt, dass Sie für Monate, die nicht mit Pflichtbeiträgen belegt sind, im Rahmen der Zahlungsfristen freiwillige Beiträge zahlen können.