Hallo Udo,
wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren bereits erfüllt haben, hat der Bezug von Arbeitslosengeld keinen Einfluss auf die Gewährung der Rente.
Es stellt sich für mich die Frage, ob Sie als Selbständiger einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Falls ja, dann wäre dieser Bezug eventuell versicherungspflichtig mit der Folge, dass dann keine freiwilligen Beiträge mehr gezahlt werden könnten.
Die von W*lfgang angesprochene Beitragszahlung zum Ausgleich von Rentenminderungen ist bei Ihnen nicht möglich, weil die Rente für besonders langjährig Versicherte keinen Abschlag hat.