Bevor Sie sich für die Nachzahlung freiwilliger Beiträge für Ausbildungszeiten entscheiden, empfehlen wir Ihnen, sich in einer Beratungsstelle beraten zu lassen.
Es ist gesetzlich geregelt, dass die Teilzahlungen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren zugelassen werden. Dabei sollte auf eine "sinnvolle" monatliche Ratenzahlung geachtet werden
und keine "Kleinstbeträge" gewählt werden. Wird die Nachzahlung für den beantragten Zeitraum zugelassen und wird der Zulassungsbescheid bindend, sie zahlen aber nicht innerhalb der vom Rentenversicherungsträger im Zulassungsbescheid gesetzten Frist den Gesamtbetrag beziehungsweise die einzelne Rate, stehen Ihnen aus diesem Zulassungsbescheid keine Rechte mehr zu.
Beantragen Sie aber erneut die Nachzahlung, ist - soweit die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind - die Nachzahlung (gegebenenfalls erneut mit Teilzahlung) zuzulassen. Dabei ist die jeweilige aktuelle Rechtslage zu beachten, ferner sind die zurzeit des neuen Antrages beziehungsweise die zum Zeitpunkt der jeweiligen Rate geltenden Werte (Beitragssatz, Mindest- und Höchstbeitrag) maßgebend.