Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Freiwillige Beiträge für Ausbildungszeiten

von Fragender14.02.2017 | 11:27
1169 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe relativ lange studiert. Dadurch ergeben sich Studienzeiten, die nicht mehr als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können. Diese sind im Versicherungsverlauf mit dem Zusatz "Hochschulausbildung Höchstdauer überschritten" versehen. Ich überlege mir gerade, ob ich für diese Zeiten freiwillige Beiträge zahlen möchte. Hierzu habe ich folgende Fragen: Im § 207 SBG VI ist aufgeführt, dass der Träger der Rentenversicherung Teilzahlungen bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren zulassen kann. Welche Kriterien muss man den erfüllen, dass diese Ratenzahlung auch gewährt wird? Ist dies abhängig Höhe des Gesamtbetrages, den man nachzahlen möchte? Wird bei einer hohen Nachzahlungsbetrag eine Teilzahlung eher gewährt als wenn man nur den Mindestbeitrag nachzahlen möchte? Angenommen ich möchte für mehrere Jahre Beiträge nachzuzahlen und mir wird eine Ratenzahlung gewährt, bin ich dann auch verpflichtet die Raten zu zahlen? Oder kann ich beispielsweise nach 2 Jahren, wenn ich zu der Erkenntnis gekommen bin, dass eine weitere Nachzahlung für mich keinen Sinn macht, einfach die Ratenzahlung einstellen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bevor Sie sich für die Nachzahlung freiwilliger Beiträge für Ausbildungszeiten entscheiden, empfehlen wir Ihnen, sich in einer Beratungsstelle beraten zu lassen.

Es ist gesetzlich geregelt, dass die Teilzahlungen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren zugelassen werden. Dabei sollte auf eine "sinnvolle" monatliche Ratenzahlung geachtet werden

und keine "Kleinstbeträge" gewählt werden. Wird die Nachzahlung für den beantragten Zeitraum zugelassen und wird der Zulassungsbescheid bindend, sie zahlen aber nicht innerhalb der vom Rentenversicherungsträger im Zulassungsbescheid gesetzten Frist den Gesamtbetrag beziehungsweise die einzelne Rate, stehen Ihnen aus diesem Zulassungsbescheid keine Rechte mehr zu.

Beantragen Sie aber erneut die Nachzahlung, ist - soweit die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind - die Nachzahlung (gegebenenfalls erneut mit Teilzahlung) zuzulassen. Dabei ist die jeweilige aktuelle Rechtslage zu beachten, ferner sind die zurzeit des neuen Antrages beziehungsweise die zum Zeitpunkt der jeweiligen Rate geltenden Werte (Beitragssatz, Mindest- und Höchstbeitrag) maßgebend.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 14.02.2017 | 20:57
Hallo Fragender, für 12 Monate Mindestbeitrag /rd. 1009 EUR erkaufen Sie sich einen mtl. Rentenanspruch von 4,40 EUR. Steigern Sie das auf Maximalbeitrag für 12 Monate, sind Sie mit gut 14.200 EUR dabei, der Rentenanspruch daraus wären 62,50 EUR mtl. Dabei könnte sich Ihr Gesamtleistungswert (Durchschnittswert aus allen Zeiten) erhöhen - wenn es denn später mal von Bedeutung ist. Nur Zahlen, muss individuell mit Ihrem bisherigen und dem erwarteten künftigen Versicherungsleben abgeglichen werden, welchen Nutzeffekt das _heute_ hätte. Schwierig ...bis gar nicht vorhersehbar, was die Zukunft dann tatsächlich bringt. Andererseits wäre heute einige froh gewesen, wenn Sie vor 20 30 40 Jahren mögliche freiwillige Beiträge in nunmehr 'wertlose' Ausbildungszeiten gepulvert hätten, Zeiten /Gesetze /Rentenansprüche ändern sich ... Vielleicht gibt es noch einen kleinen Joker wegen der steuerlichen Komponente/Vorsorgeaufwendungen und sofortige Steuerentlastung - diesen Punkt (gerade auch wegen der ratenweisen Zahlungsmöglichkeit) klären Sie dann bitte vorab mit Ihrem Steuerberater. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026