Hallo CaB,
das wird wahrscheinlich schwierig werden mit der Erfüllung der 45 Jahre Wartezeit.
Ganz sicher kann man Ihnen das aber nur mit Einblick in ihr Versicherungskonto beantworten, wenn Sie eine Auskunft- und Beratungsstelle aufsuchen.
Dort kann man sehen, welche Zeiten nicht für die WZ von 45 Jahren anerkannt werden und warum nicht bzw. ob ggf. eine Nachzahlung möglich wäre.