Hallo Jürgen Mahler,
bei Aufenthalt in Deutschland kann man freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zahlen, wenn man in der Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Im Gegensatz zur Aussage von Deep Throat gilt dies bei Aufenthalt in Deutschland unabhängig von der Staatsangehörigkeit, das heißt man muss nicht Deutscher sein.