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Experten-Antwort

freiwillige Beitragszahlung und Zuschlag an EP für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung

von Falco08.11.2020 | 22:10
115 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Mutter hat ihren Rentenbescheid erhalten, der aber einige Unklarheiten bereithält. Dies auch noch nach Anforderung der genauen Berechnungsgrundlagen, die ja unter dem Vorwand einer Kostenersparnis (die absolut zu vernachlässigen wäre) seit 2018 nicht mehr automatisch mitgeschickt werden. Nun erhalten selbst diese "genauen" Berechnungsgrundlagen nur die Berechnung von Beitragszeiten, sowie die Mindest-EP-Berechnung, grob vereinfacht auch dies nur. Was ist aber nun mit der Berechnung beitragsfreier Zeiten u.ä.? Muss man diese Unterlagen nochmal extra beantragen? Im wesentlichen gibt es eine EP-Differenz dadurch, dass offenbar für dieses Jahr kein Zuschlag an Entgeltpunkten bei geringfügiger Beschäftigung vermerkt/anerkannt wurde, sondern nur die (zeitweise) parallele Zahlung freiwilliger Beiträge, wo ein fiktives Gehalt von 5.800€ notiert wurde - scheinbar entsprechen die freiwilligen Beiträge dem, was ein voll versicherter Arbeitnehmer aus 5800€ Verdienst an EP bekommen würde, nehme ich an. Nun frage ich mich, ob es rechtens ist, dass in diesem Fall kein Zuschlag an EP erfolgt. Das würde ja heißen, man hat in diesem Minijob hinsichtlich der Rente quasi umsonst gearbeitet. Auch fehlt in den Berechnungsanlagen dementsprechend auch die genaue Berechnung der Grundbewertung/Vergleichsbewertung/Gesamtleistungswertung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.11.2020 | 11:04

Hallo Falco,

den Ausführungen von Werner67 kann ich mich grundsätzlich anschließen.

17 Antworten

Siehe hieram 08.11.2020 | 23:28
Da ich davon ausgehe, dass Sie, 'Falco', der 'Spätaussiedlersohn' sind, der hier seit Monaten Fragen zu der Rente seiner Mutter stellt: In den Beiträgen der User und Experten wurde Ihnen bereits ausführlich mitgeteilt, warum bei Ihrer Mutter verschiedene beitragsfreie Zeiten nicht bewertet werden können, soweit es aufgrund Ihrer Angaben in einem Forum möglich war. Auch wurde vermutlich bereits bei Antragstellung auf freiwillige Beitragszahlung zur Minderung von Abschlägen der -bekannte- Minijob in der Berechnung mit berücksichtigt. Nach wie vor können dies allerdings alles überwiegend nur Mutmaßungen sein, da alles lediglich aufgrund Ihrer Angaben beruht, ohne Kenntnis des tatsächlichen Versicherungsverlaufs. Es ist Ihnen deshalb zu empfehlen, sich die Berechnungen direkt von der zuständigen Rentenversicherung Ihrer Mutter erklären zu lassen. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, evtl. noch bestehende Unklarheiten anhand vorhandener Belege nachzuweisen und eine Korrektur der Berechnung anzufordern. Auch wenn es sich nicht um die vermutetet Personenidentität handeln sollte, sind Sie dort dann besser aufgehoben, da die Unterlagen und Berechnungen dort vorliegen bzw. einsehbar sind. Viel Erfolg!
Falcoam 08.11.2020 | 23:42
Es muss doch möglich sein, eine Antwort wenigstens auf die Frage zu bekommen, was los ist, wenn parallel zu einem nicht versicherten Minijob (wo also nur der AG-Anteil gezahlt wird) noch freiwillige Beiträge gezahlt werden. Und wieso man nicht an Unterlagen kommt, die die Berechnung von beitragsfreien Zeiten enthalten. Man muss sich denn erst durchklagen, bis man seine vollständigen Rentenunterlagen ausgehändigt bekommt?! Da ist nichts mit individuell blablala, Versicherungsverlauf blablala, ich will einfach mal eine grundsätzliche Antwort auf diese beiden Fragen, es sind nämlich grundsätzliche Fragen.
Falcoam 09.11.2020 | 00:55
Verdammt noch mal, es ist eben nicht alles rechtens, oder aber alles andere als transparent. Jetzt noch mal für Leute, die ganz schwer von Begriff sind: WAS IST BEI FREIWILLIGER BEITRAGSZAHLUNG NEBEN ZUSCHLAG AN ENTGELTPUNKTEN BEI GERINGFÜGIGER BESCHÄFTIGUNG? Darauf möchte ich eine Antwort haben. Und was hier vor zig Monaten irgendwann mal war und nichts mit diesem konkreten Thema zu tun hat, tut einen feuchten Dreck zur Sache.
Ach jaam 09.11.2020 | 06:32
Jetzt nochmal für Leute wie Sie, die aber auch gar nichts verstehen (wollen). Fordern Sie die zusätzlichen Berechnungsunterlagen an und wenn Sie die nicht verstehen (davon muss man nach Ihren Beiträgen hier ausgehen), lassen Sie es sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung oder auch aktuell telefonisch erläutern. Frech werden ist übrigens der falsche Weg, wenn man etwas erreichen will. Ihre Namensänderungen sind einfach nur lächerlich.
Werner67am 09.11.2020 | 07:12
Die Berechnung des Zuschlages für nicht versicherungspflichtige Minijobs ist bei den Berechnungsanlagen dabei. Das müsste gleich die erste Seite sein mit dem Titel "Zuschlag an Entgeltpunkten". Außerdem findet sich die Summe des Zuschlages auch im ursprünglichen Bescheid in der Anlage "Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte" als "Zuschlag für Arbeitsentgelt aus geringfügiger nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung". (Parallel gezahlte Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge stehen diesem Zuschlag übrigens nicht entgegen.) Bei den beitragsfreien Zeiten finden Sie den Zuschlag deshalb nicht, weil diese Zeiten nicht zu den beitragsfreien Zeiten gehören. Die Berechnungsanlage für beitragsfreie Zeiten ist bei den nachforderbaren Berechnungsanlagen automatisch dabei - natürlich nur dann, wenn Ihre Mutter beitragsfreie Zeiten hat.
Genauam 09.11.2020 | 10:08
Gut, dass man hier nicht jedem renitenten Nörglermit schlechten Manieren, Rede und Antwort stehen muss. Regen Sie sich ruhig weiter auf, so belustigen Sie wenigstens die Leser.
Schadeam 09.11.2020 | 19:51
Legen Widerspruch ein und begründen diesen mit Ihrer "Probeberechnung" - ist doch ganz einfach. Liegen Sie richtig wird sich die Rente dramatisch steigern, was ja bei freiwilligen Mindestbeiträgen und Minijobpauschalen eindeutig zu erwarten ist. Sie sind doch "der Durchblicker!" Da muss sich die Rente doch mindestens um 50 € erhöhen, das ist locker drin, weil Spätaussiedler bekanntermaßen immer "die Gekniffenen" sind - viel Spaß und guten Abend. Ironie aus PS: wenn Ihre Mutter mehr Rente gewollt hätte, hätte Sie statt Mindestbeiträgen auch Höchstbeiträge zahlen können, oder?
W°lfgangam 09.11.2020 | 21:29
Zitat von Falco anzeigen
*hüstel ...warum sollten Zuschlags-EP aus einem Minijob entstehen/ausgewiesen werden, wenn selbst die EP aus den parallelen freiwilligen Mindestbeiträgen diese 'überschreiben'/höherwertig sind?!! ;-) --- Ende der seriösen Antwort --- *Borat, denk dran, die Maske oben schützt mehr, https://www.nerdtalk.de/15825-nerdtalk-570-7500-borat2-greenland… als seine wahren 'Gefühle'/Intentionen, für diese eeeelend langen Nachfragen zu 'verstecken' - also, Maske komplett runter ...dann wird Sie dieses Forum (vielleicht) auch wieder ernst nehmen, ohne permanent Nachhilfe im nur kleinen 1x1 der Rentenberechnung zu erteilen und SIE immer noch meinen, den "long dong silver" unter der Mini-Maske zu tragen, um hier weiterhin 'Dick' aufzutragen *g Gruß w. PS: wusste nicht, dass das DRV-Forum hier einen Satire-Channel zum *Fremdschämen eingeführt hat – hmm, oder ist das der Ausbildungs-Channel ?! ;-)
Ach jaam 10.11.2020 | 05:10
Zitat von Um Himmels Willen anzeigen
Ihre „Fake-News“ machen es auch nicht besser. Sie werden uns aber sicher noch mitteilen, aus welchem Grund der Rententräger Ihnen die Berechnungsanlagen verweigert. Es wird vermutlich die Angst vor Ihrem großen rentenrechtlichen Wissen und Ihren selbst erstellten Berechnungen sein?!
Werner67am 10.11.2020 | 07:06
Minijobzeiten sind keine beitragsFREIEN Zeiten, da ja vom Arbeitgeber pauschale Beiträge gezahlt werden. Sofern Ihre Mutter keine anderen beitragsfreien Zeiten hat, fehlt die Anlage "beitragsfreie Zeiten" zu Recht. Und wenn die Minijobzeiten von 2020 fehlen - vielleicht liegt das ja daran, dass die noch nicht gemeldet worden sind? Und zu Ihrer Frage: nein - der Zuschlag für beitragsfreie Minijobs wird nicht mit parallel liegenden Beitragszeiten verrechnet.
Um Himmels Willenam 10.11.2020 | 04:21
...frage mich immer mehr, wo ich hier gelandet bin. Ist es denn nicht möglich, eine seriöse Antwort zu bekommen? Also noch mal die Fakten: Im Bescheid steht für 2020 ein "Gehalt" von 4950- (nicht 5800, wie ich fälschlicherweise in Erinnerung hatte). Ich habe das nun überprüft und das ist offenbar das fiktive Gehalt, was den eingezahlten 11*83,70 entspricht. Das wären 18,6%- so ergibt es Sinn. Aber wie soll das für einen Laien ersichtlich sein? Was aber definitiv fehlt, ist die Angabe zum Minijob. Der ist für dieses Jahr nicht enthalten im Versicherungsverlauf! Wie kann das sein? Und ich habe noch mal diese Zuschlags-EP nachgerechnet. Die für 2019 sind anscheinend in die Berechnung miteinbezogen worden, von gewissen Rundungsdifferenzen abgesehen. Aber ich frage jetzt noch mal: Wird der EP-Zuschlag mit den EP aus der freiwilligen Beitragszahlung "verrechnet" oder nicht? Gerade von einem "Experten" wie W°lfgang, erwartet man doch eigentlich eine seriöse Antwort. Außerdem gibt es eine Differenz bei der Bewertung der beitragsfreien Zeiten. Aber, da ja keine Berechnungsunterlagen bzgl. der Bewertung dieser beitragsfreie Zeiten geschickt wurden, weil die DRV dies verweigert(!), ist nichts genaueres nachvollziehbar.
Arztam 10.11.2020 | 08:33
Minijobzeiten sind keine beitragsFREIEN Zeiten, da ja vom Arbeitgeber pauschale Beiträge gezahlt werden. Sofern Ihre Mutter keine anderen beitragsfreien Zeiten hat, fehlt die Anlage "beitragsfreie Zeiten" zu Recht. Und wenn die Minijobzeiten von 2020 fehlen - vielleicht liegt das ja daran, dass die noch nicht gemeldet worden sind? Und zu Ihrer Frage: nein - der Zuschlag für beitragsfreie Minijobs wird nicht mit parallel liegenden Beitragszeiten verrechnet.
Sie hat aber beitragsfreie Zeiten, darunter Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten, und diese Zeiten waren in der Rentenauskunft von 2018 noch enthalten! Wie können die Zeiten noch nicht gemeldet sein vom Minijob?
Tremor ist behandelbar.
KSCam 10.11.2020 | 20:37
"Wie können die Zeiten noch nicht gemeldet sein vom Minijob?" Das fragen Sie 1) den Arbeitgeber warum der die Meldung noch nicht gemacht hat. Vielleicht hat 2)die DRV den Bescheid auch ohne diese Zeit berechnet - weil Sie ja unbedingt rechtzeitig den Bescheid wollten und es steht ein entsprechender Zusatz im Bescheid? Oder 3) Sie haben den Bescheid nicht richtig gelesen, bzw. falsch gelesen. 4) woher soll das denn jemand hier wissen, der den Bescheid nicht vorliegen hat? Oder 5) es ist wirklich ein Fehler der sich mit einer höflichen Rückfrage klären lässt.
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