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Zur Experten-Antwort springenHallo Falco,
den Ausführungen von Werner67 kann ich mich grundsätzlich anschließen.
Tremor ist behandelbar.Minijobzeiten sind keine beitragsFREIEN Zeiten, da ja vom Arbeitgeber pauschale Beiträge gezahlt werden. Sofern Ihre Mutter keine anderen beitragsfreien Zeiten hat, fehlt die Anlage "beitragsfreie Zeiten" zu Recht. Und wenn die Minijobzeiten von 2020 fehlen - vielleicht liegt das ja daran, dass die noch nicht gemeldet worden sind? Und zu Ihrer Frage: nein - der Zuschlag für beitragsfreie Minijobs wird nicht mit parallel liegenden Beitragszeiten verrechnet.Sie hat aber beitragsfreie Zeiten, darunter Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten, und diese Zeiten waren in der Rentenauskunft von 2018 noch enthalten! Wie können die Zeiten noch nicht gemeldet sein vom Minijob?
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