Hallo Rosa,
wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Die Beantragung einer freiwilligen Beitragszahlung ist jederzeit möglich, sofern für den gleichen Zeitraum keine Pflichtbeiträge vorliegen.
Beiträge können grundsätzlich für das laufende Jahr gezahlt werden oder bis zum 31.03. noch für das Vorjahr.
Insofern haben Sie noch ausreichend Zeit, um die fehlenden Versicherungsmonate zu ergänzen.
Sie sollten sich jedoch auch informieren, ob derzeit durch die Meldung bei der Agentur für Arbeit noch der Schutz der Erwerbsminderungsrente aufrecht erhalten wird. Dann wäre eine durchgehende Meldung bei der Agentur für Arbeit sinnvoll.
Sie können sich natürlich auch einen Minijob suchen und hieraus Pflichtbeiträge entrichten. Hiermit würden Sie sowohl den Schutz der Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten/ aufbauen und weitere Versicherungsmonate für die Wartezeit von 35 Jahren erzielen.