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Experten-Antwort

freiwillige gesetzliche Rentenversicherung nach Pflegetätigkeit

von stellaartois15.03.2019 | 09:34
85 Ansichten
2 Antworten

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Ich möchte nach zwölf Jahren Pflegetätigkeit versuchen, meine selbstständige Tätigkeit wieder aufleben zu lassen, die ich während der Pflege nur "low level" weiterführen konnte. Und mich in dieser ersten Zeit nach der Pflege wieder als Selbstständige freiwillig gesetzlich arbeitslosenversichern. Wie schon vor meiner Pflegetätigkeit. Wenn das Wiederaufleben meiner Selbstständigkeit scheitert, würde ich mich auf Basis meiner freiwilligen Arbeitslosenversicherung als Selbstständige arbeitslos melden, um finanziell dabei unterstützt zu werden, eine abhängige Beschäftigung suchen zu können. Diesen Fall halte ich im Moment für nicht unwahrscheinlich. Macht es Sinn, dass ich mich bis zum eventuellen ALG 1 parallel freiwillig gesetzlich rentenversichere, damit keine rentenversischerungstechnische Lücke entsteht? Vielen Dank für Ihre Antwort im Vorhinein!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo stellaartois,

bitte lassen Sie sich zu Ihrer selbständigen Tätigkeit hinsichtlich der Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen (Beitragspflicht oder Zahlung von freiwilligen Beiträgen) im Detail in Ihrer örtlichen Servicestelle der Rentenversicherung beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

chiam 15.03.2019 | 10:01
Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für 2019 ist noch bis März 2020 möglich. Insofern besteht jetzt keine Eile diesbezüglich.
Deutsche Rentenversicherung
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