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Experten-Antwort

freiwillige Lückenschliessung während Arbeitslossigkeit

von Sabinekarla09.10.2017 | 09:46
452 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich bin fast 63 jahre alt und seit dem 01.01.2017 als arbeitslos gemeldet. Ich habe den mir zustehenden Urlaub voll ausgenutzt und habe darüber hinaus leistungsfreie Zeiten von ca 8 Wochen. Ist es ratsam die für diese Zeit entstandene Beitragslücke mit eigenen Beitragzahlungen zu schliessen? Mit freundlichen Grüßen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.10.2017 | 10:11

Hallo Sabinekarla,

für eine umfassende Beurteilung ist das Forum nicht die erste Wahl. Eine Beratung in einer unserer Beratungsstellen würde ich eher empfehlen.

Kurz: Wenn Sie drei Altersrenten als alternative Auswahl haben, kann für die eine oder andere Rente die Wartezeit ggf. noch erfüllt werden. In anderen Fällen nützt es schlichtweg nichts für ein oder zwei Monate Beiträge zu zahlen. Man kann nur bei Kenntnis Ihrer Lebenssituation und der bisher anrechenbaren Zeiten einen Tipp geben. Dabei wäre zunächst die Frage zu klären, ob das Versicherungskonto vollständig ist.

2 Antworten

sabinekarlaam 09.10.2017 | 12:51
ich kann ab November 2017 Rente mit 10% Abschlag beantragen. Mit freundlichen Grüßen
W*lfgangam 09.10.2017 | 21:13
Hallo sabinekarla, Sie dürften Jg. '54 sein, sonst passen Ihre Angaben nicht, um schon Ende 2017 in Rente gehen zu können - und der Abschlag liegt dann bei genau 9,6 % ...stimmt's?! Mit so ein paar von Ihnen hingeworfen 'Brocken' aus Ihrer Lebens- und Rentenbiografie kann man nichts anfangen, Ihnen einen 'besten' Rat für den Rentenbeginn zu geben. Zumal Ihr ALG-Anspruch noch bis Ablauf 2 Jahre laufen kann (wie hoch, wäre Rente/auch mit Abschlag besser), kann noch eine abschlagsfreie Rente (63 + 4)/insbesondere wg. der 2 'offenen' Monate erreicht werden ...hängt eine Betriebsrente noch hintendran? Fragen über Fragen. Das Paket der Antworten/sinnvolle Möglichkeiten erhalten Sie hier nicht, so nicht mal ansatzweise: ab in die nächste Beratungsstelle - da wird Ihnen geholfen ...Jahr um Jahr hat Ihnen die DRV Rentenauskünfte mit allen möglichen Infos zu den Rentenarten um die Ohren schriftlich zugeworfen, schön, dass Sie jetzt schon anfangen - nach fast einem Jahr ALG – sich da mal ansatzweise drum zu kümmern ...noch ist es nicht zu spät, also: Termin und schlau machen :-) Gruß w.
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