Zitiert von: Denkhilfe
... da es zum Allgemeinwissen gehört, was allein schon Antragsfristen bewirken ...
tzzz, ich sag's ja: überheblich!
Dann befragen Sie doch einfach mal 100 Leute auf der Straße, wann die Frist endet. Ich glaube
nicht, dass Ihnen sehr viele die richtige Antwort geben können.
Es reicht aber schon aus, wenn es nur ein einziger nicht weiß. Auch der hat - trotz vermeintlich fehlender Allgemeinbildung - ein Recht darauf, die genaue Antwort auf die Frage zu bekommen, statt eines überheblichen "Denken Sie doch mal nach ...".
Kann es sein, dass Sie ein wenig in abgehobenen Sphären schweben?
Zitiert von: Denkhilfe
Und so'n *Scheiß/Einzahlung bis Datum-xyz lesen Sie dann auch noch in der nächsten 'Bunten Praline' ...
Na, wenn das alles in der nächsten "Bunten" oder "Praline" steht, dann können wir dieses Forum ja eigentlich schließen...
Und sorry: Im Gegensatz zu Ihnen lese ich weder die "Bunte" noch die "Praline".
Zitiert von: Denkhilfe
in einem Rentenforum der
DRV hat das allerdings so nichts zu suchen
Hallo?!?
Selbstverständlich gehört die Berechnung der Fristen nach § 26 SGB X i. V. m. § 197 Abs. 2 SGB VI (= tiefstes Rentenrecht) für die Zahlung freiwilliger Beiträge zur RENTENVERSICHERUNG (= DRV) in dieses Forum.
Denken Sie doch erst mal nach, bevor Sie so einen Unsinn schreiben!
Zitiert von: Denkhilfe
...wo ich Ihnen mit mildlächelnden Worten...
Ihre Überheblichkeit kennt wohl keine Grenzen?