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Experten-Antwort

freiwillige Rentenversicherungsbeiträge

von RLP196802.01.2017 | 00:26
1027 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, wenn ich alles richtig verstanden habe, sind doch freiwillige Beiträge, die man in die Rentenversicherung zahlt steuerlich absetzbar oder ? Beispielhaft wäre hier der Fall, dass man nach Ende seiner Beschäftigung weiter freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung zahlen will (Arbeitslosengeld etc. wird nicht bezogen). Vielen Dank im Voraus RLP1968

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RLP1968,

grundsätzlich sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in gewissem Umfang steuerlich absetzbar. Ob sich tatsächlich Auswirkungen bei der Berechnung der Einkommensteuer ergeben, kann nur im Einzelfall vom Finanzamt entschieden werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

santanderam 02.01.2017 | 15:16
Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung können steuerlich nur berücksichtigt werden wenn steuerpflichtiges Einkommen vorhanden ist.
Deutsche Rentenversicherung
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