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Experten-Antwort

Freiwillige Versicherung der ZVK

von Jens Schader06.06.2016 | 01:05
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8 Antworten

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Hallo Leute, ich bin im öffentlichen Dienst tätig und habe somit wie im Tarifvertrag vereinbart eine betriebliche Altersvorsorge. Jetzt habe ich von meiner ZVK Post bekommen, ob ich an einer Freiwilligen Versicherung bei dieser ZVK interessiert bin. Dieser Beitrag würde von meinem Arbeitgeber direkt von meinem Bruttogehalt abgezogen werden. Es wurden mir zwei Formen dieser Freiwillgen Versicherung angeboten einmal als Riester-Rente(davon hört man ja auch nichts gutes mehr) oder eine Entgeldumwandlung. Die Broschüre die dabei war gibt leider nicht soviel her. Jetzt wollte ich mal fragen was ihr davon haltet oder vielleicht habt ihr sowas auch. Ob das Sinnvoll ist oder nicht. Würde mich über Antworten sehr freuen:) Gruß Jens

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jens Schader,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums nicht möglich, individuell zu konkreten Altersvorsorgeprodukten zu beraten. Im Allgemeinen kann ich zwar den Ausführungen von „Christa“ zustimmen. Für detaillierte Informationen sollten Sie sich jedoch direkt an Ihre zuständige ZVK wenden oder von einer unabhängigen Stelle (z. B. Verbraucherzentrale) beraten lassen.

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7 Antworten

SuchenUndFragenam 06.06.2016 | 09:08
Ich hab's nicht gemacht...
Christaam 06.06.2016 | 08:47
Hallo Jens, das mit der freiwilligen Versicherung bei der ZVK ist so eine Sache. Solange man Kinder hat und dafür Zulagen bekommt, ist eine Riesterrente sicher interessant. Sie müssen aber auch daran denken, dass die Plus-Punkt-Rente bei der ZVK in der Auszahlungsphase dem vollen Satz der Krankenkasse unterliegt, was dann wieder die Rendite auffrisst. Bei der Entgeltumwandlung ist es auch nicht viel anders. Sie zahlen zwar momentan weniger Steuern, da der Betrag vorher vom Brutto abgezogen wird, dafür auch vom niedrigen Brutto in die DRV ein, was später auch zu einer niedrigen Rente führt. Außerdem wird die erwirtschaftete Rente in der ZVK in der Auszahlungsphase voll versteuert und es wird die Krankenversicherung abgezogen. Lieben Gruß Christa
Schießl Konradam 06.06.2016 | 09:49
Erfreulich der Hinweis, sind die Kinder 18. Jahre oder spätestens 25. Jahre entfallen die viel ge- priesenen Kinderzulagen. Meine auch, man sollte den vollen Beitragssatz auch in Prozenten nennen. derzeit gilt 14,60 % Beitrag paritätisch. Zum Hälfteanteil kommt einseitig noch der Zusatzbeitrag hinzu, seit 1.1.2016 nicht mehr einheitlich 0,90% , vielmehr Kassen unterschiedlich. Meist 1.10 %, bei der DAK. sogar 1,50%, folglich insgesamt ( 14,60 + 1,50 ) 16,10 % und 2,35 Pfl.V. 18,45 gesamt. Ohne Kinder sogar 2,60 % Pflegeversicherung. MfG.
Frau Dünnbieram 06.06.2016 | 10:41
Auf jeden Fall - gerade wenn freiwillig - würde ich die ZVK fragen, was in der Rente bzw. im Auszahlungsfalle an Sozialabgaben (Krankenversicherung, Pflegeversicherung) zu zahlen sind und was dann zu versteuern ist. Mir auch schriftlich geben lassen. Dann kannst du mal vorsichtig abschätzen, was dann nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt.
Niels H. am 06.06.2016 | 16:28
Für mich wäre es auf jeden Fall ein k.o.-Kriterium, wenn ich mit meinen Ansparbeträgen weder meine Steuern noch meine Sozialabgaben während meines Arbeitslebens reduzieren könnte, aber obendrein dann in der Rente dann diese entsprechenden Renten-Beträge dann versteuern und dann noch Sozialabgaben (Krankenversicherung und Pflegeversicherung) darauf zahlen müßte. Ich zahle dann doppelt Steuern und Sozialabgaben, weil ich zuerst aus dem Nettoeinkommen bezahle und später diese Beträge nochmal aus der Rente.
Samuel B. am 06.06.2016 | 22:56
Klar hast du es nicht gemacht, selbst so einen Mißkonstruktion würdest du nicht zustande bringen. Also bleibt am besten weit weg, auch von dem Forum hier. Wäre wirklich eine Bereicherung für das Forum hier.
Vor der Renteam 07.06.2016 | 19:51
Hallo Jens, so pauschal würde ich das nicht verneinen. Es kommt darauf an, wie lange sie noch bis zum Rentenbezug Zeit haben. Da keine Provisionen abfallen, ist das erst mal ok. Sie müssten klären, ob eine Einmalzahlung am Jahresende/-Anfang oder eine laufende Beitragspflicht begründet wird. Kann man einen Minimalbeitrag vereinbaren und ist dieser erweiterungsfähig? Riester im betrieblichen Umfeld ist zu verneinen, das das die volle Verbeitragung in der GKV nach sich zieht. Übrigens ein Aspekt, der sowohl ihre ZVK-Ansprüche als auch eine freiwillige ZV betrifft. Rechnen sie mit ca. 20% +X in der Zukunft, die sie dann verlieren. Hier wäre ein privater Riester-Vertrag vorteilhafter. Je mehr Zeit sie haben, umso mehr kann man taktieren. Da habe ich ganz persönliche Erfahrungen. Und verbeitragen müssen sie auch nichts, wenn man es richtig anstellt.
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