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Experten-Antwort

FRG

von Tanja12.06.2014 | 10:49
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4 Antworten

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Hallo zusammen, Frage R100/6.8 Wurde Ihnen zuletzt vor dem 01.01.1992 ein Anerkennungsbescheid über Zeiten nach dem FRG erteilt? Was heißt das? Wir sind am 26.10.1990 aus Usbekistan eingereist. Frage 6.7 Haben Sie im Ausland Beiträge zu einem Versicherungsträger zurückgelegt? Muss ich diese Frage mit "Ja" beantworten? FRG-Zeiten sind bereits anerkannt Frage 10.10 Haben Sie Zeiten nach dem FRG zurückgelegt? Ja, sind ja bereits nachgewiesen. Muss ich trotzdem nochmal den R865 ausfüllen? Danke für hilfreiche Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tanja,

bitte setzen Sie sich direkt mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung und klären ab welche Zeiten schon anerkannt sind und welche Angaben noch fehlen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Kai-Uweam 12.06.2014 | 11:36
Hallo Tanja! Wann haben Sie den letzten Bescheid mit Versicherungsverlauf bekommen? Es kann gut sein, dass aufgrund rechtlicher Änderungen die FRG-Zeiten neu bewertet werden müssen. Grundsätzlich würde ich an Ihrer Stelle erstmal im Antrag daneben schreiben, dass die Zeiten bereits berücksichtigt wurden. R865 müssen Sie nochmal ausfüllen, aber alles weitere erübrigt sich. Sollten noch Unterlagen für die Bearbeitung fehlen, wird sich der zuständige RV-Träger wohl bei Ihnen melden. Gruß
W*lfgangam 12.06.2014 | 19:32
Hallo Tanja, es ist eher unwahrscheinlich, dass Ihre Beschäftigungszeiten via (altem) FRG vor dem 01.01.1992 durch ein damaliges Kontenklärungsverfahren noch anerkannt worden sind. Die Klärungsverfahren wurden wegen der Einheit und Folgewirkungen für die Rente bis Mitte der 90er Jahre _nicht_ bearbeitet. Sind in Ihrem Versicherungsverlauf jetzt FRG-Zeiten enthalten, dann sind die schon Grundlage eines _nach_ 01.01.1992 erteilten Bescheides - die Frage ist (auch) dann mit nein zu beantworten. Ach, im nächsten Absatz schreiben Sie ja, das FRG-Zeiten bereits bekannt sind. Die Frage nach Beiträgen im Ausland beantworten Sie trotzdem, da in Ihrem Rentenkonto ggf. der Nachfolgestaat der ehe. UdSSR nicht vermerkt ist. Usbekistan ist aber unkritisch, da sollten keine weiteren Fragen kommen. Der R865 ist eigentlich blödsinnig, da er unterstellt, Sie hätten Zeiten in Russland zurückgelegt. Wird von der Sachbearbeitung trotzdem/nachträglich zugeschickt Über die Angabe Frage 6.7 teilen Sie der Sachbearbeitung ja bereits mit 'nur Usbekistan' (vielleicht wissen Einzelne ja nicht, dass Usbekistan kein Teil von Russland ist ;-) ...und wären damit allein schon regresspflichtig, falls es nicht stimmen sollte. Gruß w. PS: Füllen Sie den Rentenantrag alleine aus? Es gibt Beratungsstellen - auch in Ihrer Nähe, die das ruckzuck und richtig und kostenfrei übernehmen und auch die Hintergründe der Fragen erläutern. Anhand Ihres Versicherungsverlaufs würden 95 % der Fragen von der Sachbearbeitung selbst beantwortet werden können ;-)
Tanjaam 13.06.2014 | 08:42
An W*lfgang Danke für Ihre Zeit und ausführliche Beantwortung. Hat mir sehr weitergeholfen. ;)
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